- Registriert
- 15 Mai 2009
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- 10.187
Hallo zusammen,
ja, nicht gerade ein Thinkpad-Thema, aber ich bin ja in WSNP und da die Erfahrungen diesbezüglich hier definitiv größer sind als bei mir, dachte ich, frage ich trotzdem mal mein Lieblingsforum
Folgende Situation: Ich habe im August ohne Einwände beim Vermieter den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben. Nun ist es so, dass ich schon seit längerer Zeit darüber nachdenke, wieder ein Instrument (Cembalo) zu spielen und das (bereits vorher vorhandene) Instrument nun seit Weihnachten auch in meiner Wohnung steht. Da ich bei der Vertragsunterzeichnung aber nicht davon ausging, dass sich das so schnell wieder ergibt, habe ich im August bei der Vertragsunterzeichnung nicht sonderlich darauf geachtet, dass darin steht:
"Musizieren ist nur in der Zeit von 10 - 12 Uhr oder von 15 - 17 Uhr an Werktagen für die Dauer von maximal zwei Stunden täglich gestattet."
Für mich als Studenten also relativ unpraktikabel, da ich meistens ab 18 Uhr zuhause bin, oder eben am Wochenende ganztägig - beides nicht von der Regelung eingeschlossen.
Ich habe nun mal online recherchiert und im Wesentlichen nur gelesen, dass das Musizieren von 13-15 Uhr sowie von 22-7 Uhr verboten werden kann, weiterhin eine nach dem allgemeinen Verständnis von Rücksichtnahme nachvollziehbare Zeitbegrenzung von üblicherweise 2-3 Stunden genannt werden kann und das ganze in möglichst leiser Art und Weise (Fenster geschlossen etc.) stattzufinden hat - also eigentlich alles ziemlich selbstverständliche Dinge. Nirgends gefunden habe ich allerdings, dass eine Einschränkung des Musizierens auf einen (willkürlich) festgelegten Zeitrahmen zulässig ist.
Mit den anderen Mietparteien zu reden, wäre wohl verschwendete Zeit (zwei Parteien wäre das egal und im UG eh außer Hörweite, die dritte ist eh fast nie da und bei der vierten macht es wenig Sinn, da sie, wie ich mittlerweile weiß, den Inhalt meiner Mülltüten auf korrekte Trennung kontrolliert und die Laufzeiten meiner Waschmaschine protokolliert) - daher werde ich mich direkt an den Vermieter wenden. Wenn ich da aber nicht völlig unbedarft anrufe, sind meine Erfolgschancen evtl. größer - daher die Frage:
Kennt da jemand die genaue Sachlage, was erlaubt ist? Hatte evtl. schonmal jemand eine ähnliche Situation und weiß, wie es damit tatsächlich aussieht?
Vielen Dank schonmal!
ja, nicht gerade ein Thinkpad-Thema, aber ich bin ja in WSNP und da die Erfahrungen diesbezüglich hier definitiv größer sind als bei mir, dachte ich, frage ich trotzdem mal mein Lieblingsforum
Folgende Situation: Ich habe im August ohne Einwände beim Vermieter den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben. Nun ist es so, dass ich schon seit längerer Zeit darüber nachdenke, wieder ein Instrument (Cembalo) zu spielen und das (bereits vorher vorhandene) Instrument nun seit Weihnachten auch in meiner Wohnung steht. Da ich bei der Vertragsunterzeichnung aber nicht davon ausging, dass sich das so schnell wieder ergibt, habe ich im August bei der Vertragsunterzeichnung nicht sonderlich darauf geachtet, dass darin steht:
"Musizieren ist nur in der Zeit von 10 - 12 Uhr oder von 15 - 17 Uhr an Werktagen für die Dauer von maximal zwei Stunden täglich gestattet."
Für mich als Studenten also relativ unpraktikabel, da ich meistens ab 18 Uhr zuhause bin, oder eben am Wochenende ganztägig - beides nicht von der Regelung eingeschlossen.
Ich habe nun mal online recherchiert und im Wesentlichen nur gelesen, dass das Musizieren von 13-15 Uhr sowie von 22-7 Uhr verboten werden kann, weiterhin eine nach dem allgemeinen Verständnis von Rücksichtnahme nachvollziehbare Zeitbegrenzung von üblicherweise 2-3 Stunden genannt werden kann und das ganze in möglichst leiser Art und Weise (Fenster geschlossen etc.) stattzufinden hat - also eigentlich alles ziemlich selbstverständliche Dinge. Nirgends gefunden habe ich allerdings, dass eine Einschränkung des Musizierens auf einen (willkürlich) festgelegten Zeitrahmen zulässig ist.
Mit den anderen Mietparteien zu reden, wäre wohl verschwendete Zeit (zwei Parteien wäre das egal und im UG eh außer Hörweite, die dritte ist eh fast nie da und bei der vierten macht es wenig Sinn, da sie, wie ich mittlerweile weiß, den Inhalt meiner Mülltüten auf korrekte Trennung kontrolliert und die Laufzeiten meiner Waschmaschine protokolliert) - daher werde ich mich direkt an den Vermieter wenden. Wenn ich da aber nicht völlig unbedarft anrufe, sind meine Erfolgschancen evtl. größer - daher die Frage:
Kennt da jemand die genaue Sachlage, was erlaubt ist? Hatte evtl. schonmal jemand eine ähnliche Situation und weiß, wie es damit tatsächlich aussieht?
Vielen Dank schonmal!