Morgens Zettel am Scheibenwischer, und nun?

Noreia

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Hallo,

vergangenen Sonntag hatte ich einen Zettel am Scheibenwischer: eine Telefonnummer und der Hinweis das mein Wagen angefahren wurde: Ich solle mich melden falls der Schaden grösser wäre...

Ich also am Montag morgen zu meinem Volvo-Händler, Kostenvoranschlag des Schadens lautet 1100 Euro... (habe ich schriftlich).
Abends die Telefonummer angerufen, Sachlage geschildert und nun meint die Dame die mir in den Wagen gefahren wäre das der Schaden nie so hoch sein könne...
Der Dame (welche ein paar Strassen weiter wohnt) den Kostenvoranschlag in den Briefkasten geworfen- und nun meldet sie sich nicht mehr, telefonisch bekomme ich sie nicht zu greifen...

Was tun? Samstag morgen fahre ich für 10 Tage in den Urlaub.... Polizei einschalten? Meiner Versicherung habe ich den Schaden bereits gemeldet (ab diese ist ja nicht zuständig)....
 
Na klar Polizei. Auch wenn ein Zettel am Auto war, hat sich die Dame vom Unfallort entfernt - was strafbar ist.
Und sofort zu dem Rechtsanwalt deines Vertrauens. Das läuft nämlich auf einen Prozess hinaus...
 
den Zettel gut aufheben und wenn die Dame nicht bereit ist über ihre Versicherung abwickeln zu lassen, dann kann man den Weg zum Polizei/Rechtsanwalt leider nicht vermeiden
 
Klar, Polizei einschalten und gut! Du kannst aber auch privat Druck machen und sie wegen unerlaubten Verlassens des Unfallorts anzeigen. Ist der Halter eines beschädigten Fahrzeugs nämlich nach einer angemessenen Wartezeit nicht aufzufinden, so muss sie selbst die Polizei informieren. Tut sie es nicht, macht sie sich strafbar - und zwar wirklich im Sinne einer Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.

Aber wenn du es einfach haben willst, schalte die Polzei ein.
 
Na klar Polizei. Auch wenn ein Zettel am Auto war, hat sich die Dame vom Unfallort entfernt - was strafbar ist.
Und sofort zu dem Rechtsanwalt deines Vertrauens. Das läuft nämlich auf einen Prozess hinaus...

+ 1. Möglichst bald Beweise sichern. Die Polizei soll sich mal das Auto der Dame ansehen - das wird ja die passenden "Negativspuren" zu deinen Dellen haben.
 
Nicht vergessen deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen! Beweislage schaffen durch Fotos von deinem und auch dem gegnerischen Fahrzeug. Die Versicherung möchte auch das Aktenzeichen der Polizei wissen.
 
Ich denke die Dame verkennt vermutlich wirklich die hohe Summe ihres angerichteten Schadens aus echtem Unwissen. Aber wenn sie dann natürlich auf Abblocken schaltet ist es auf jeden Fall angebracht dein Recht zur Geltung zu bringen.
 
Prinzipiell ist das entfernen vom Unfallort nach angemessener Wartezeit nicht strafbar und vor allem da Kontaktdaten hinterlegt waren die auch zur entsprechenden Person führen, kein Grund den Unfallgegner anzuzeigen. Bei einem solchen Verhalten sehe ich allerdings keinen Grund Milde walten zu lassen: Anzeige + Anwalt. Viel Erfolg!
 
Auch wenn doof aussieht, Polizei bzw Anwalt.
Und die 1100€ wg nem kleinen Schaden an nem Volvo kann ich nachvollziehen.
Meiner (850) wurde letztens auch gerammt, Stoßstange und Blinker kaputt = 1300€ lt. Gutachter

Kolja
 
Ist erlaubt mit Hinweis darauf, wer man ist und man "lange genug" gewartet hat.

Na ja, so einfach ist es nicht. Ich zitiere § 142 Absatz 3 StGB

Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

Das Problem ist halt, dass der Zettel genau diese Angaben enthalten muss und so ein Zettel auch mal wegkommen kann... der Weg zur Polizei ist darum sicherer.

Ich gehe nicht davon aus, dass der besagte Zettel genau diese Angaben enthalten hat ;)
 
Ich kenns nur ugs., und so in etwa passt das. Das mit der Polizei hatte ich allerdings vergessen.
 
Kannst ja schon mal froh sein, dass überhaupt ein Zettel dran war :crying:

Viel Erfolg und Gruß
 
Eigentlich kannst du froh sein das ein Zettel dran war, ich hatte an meinem verbeulten Volvo keinen....

wie dem auch sei, wenn die Dame ihre daten hinterlegt und so würde ich prinzipiell nicht anzeigen. Aber wer dann direkt auf stur schaltet ohne zu verhandeln, bzw sich über den wirklichen Schaden kein Bild macht, der hat nicht anderes als den harten Weg verdient.
 
Mir ist das natürlich auch passiert.. Der nette Herr, ein Filialleiter einer Bank, wollte sich eigentlich aus dem Staub machen (hat er mir am Telefon gesagt!) hat es aber gelassen, weil 2 Frauen mit der Polizei gedroht haben sofern er abhaut.

Vielleicht war das ähnlich? ;)

PS: Nach einem dezenten Hinweis auf Fahrerflucht wurde das Geld, _ohne Nachweis_ zu verlangen, innerhalb von Minuten überwiesen.. ;)
 
also wenn sich die dame weiterhin sträubt, kann ihr wegen fahrerflucht einiges blühen
7 punkte in flensburg
füherscheinentzug von 1-3 monaten
verlust der haftpflichtversicherung
eine geldbuße in der höhe eines monatslohnes.
ich denke sie ist sich definitiv der konsequenzen nicht bewußt.
eine kurze aufklärung deinerseits sollte die bezahlungsmodalitäten recht schnell ad acta legen.
 
Klar, Polizei einschalten und gut! Du kannst aber auch privat Druck machen und sie wegen unerlaubten Verlassens des Unfallorts anzeigen. Ist der Halter eines beschädigten Fahrzeugs nämlich nach einer angemessenen Wartezeit nicht aufzufinden, so muss sie selbst die Polizei informieren. Tut sie es nicht, macht sie sich strafbar - und zwar wirklich im Sinne einer Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.

Aber wenn du es einfach haben willst, schalte die Polzei ein.

bitte keinen privaten Druck machen, das könnte zum Bumerang werden und sie könnte dich evtl. wegen Erpressung anzeigen wenn du ihr sagst, wenn Sie nicht bezahlt das du dann zur Polizei gehst........gehe gleich zum Anwalt und mache mit dem eine Anzeige bei der Polizei wegen Unfallflucht-unerlaubtes Entfernen vom Unfallort......dann geht alles seinen Weg .:thumbup:
 
Ich glaube auch, dass die Dame den Schaden aus echter Unwissenheit unterschätzt. Da aber "der gute Wille" durch den Zettel dokumentiert ist, würde ich den weichen Weg versuchen und mit Ihr direkt Kontakt aufnehmen. Dabei würde ich Sie bitten eine Schadenmeldung an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in dieser Sache zu machen, die Du auf dem Unfallbericht als Geschädigter mit unterschreiben kannst. Wenn Sie die Höhe des Schadens anzweifelt kannst Du ja auf ihre Versicherung verweisen, die einen Gutachter schicken soll. Bei der Gelegenheit bringst Du auch ihr KFZ-Kennzeichen in Erfahrung und meldest den Unfall deinerseits, notfalls über den Zentralruf der Versicherer an ihre Haftpflicht.
Dann gehen die Dinge Ihren Weg. Und wenn Du den Wagen während des Urlaubs nichts brauchst, kannst Du ihn in dieser Zeit reparieren lassnen und auch noch eine Nutzungsausfall geltend machen, den Du wg. Verzicht auf Mietwagen in bar ausgezahlt bekommst.

Wenn Sie sich bei dem Gespräch stur stellt, abwiegelt, deine Ansprüche nicht anerkennen will würde ich die einzig verbleibende Möglichkeit -zur Polizei zu gehen- als nächsten deiner Schritte benennen und sie in einem Satz auf die möglichen strafrechtlichen Folgen aufmerksam machen. Wenn sie darauf hin nicht in die oben beschriebene Verfahrensweise einwilligt gehst Du umgehend zur nächsten Polizeidienststelle und meldest den Verkehrsunfall mit dem Zettel und deinem beschädigten Schwedenstahl.
 
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