- Registriert
- 2 Sep. 2010
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- 2.241
Hallo zusammen,
heute ist mir eine Mahnung von (m)einem Mobilfunkanbieter klarmobil (Postpaid) ins Haus geflattert.
War ziemlich erstaunt, weil 1. eigentlich eine Einzugsermächtigung erteilt wurde und 2. nur minimalst telefoniert wird.
Die Rechnung beläuft sich auf 25,12 EUR und davon sind 19,95 EUR Gebühren für eine Rücklastschrift.
Die Rücklastschrift war 03/2010(!) und die ~5,00 EUR sind Beträge, die seither aufgelaufen sind. Damals habe ich das Giro gewechselt und wohl vergessen, die Änderung klarmobil mitzuteilen. Somit ist die Gebühr für die RL durchaus gerechtfertigt, aber doch keine 20 EUR!
Nach der RL hat klarmobil keine Lastschrift mehr versucht, sondern mir immer eine Rechnung ins klarmobil-Postfach gestellt. Die habe ich aber nie abgerufen, weil es ja immer nur Cent-Beträge waren und ich der Meinung war, die werden abgebucht.
Die Frage ist jetzt letztendlich nur, ob man ggf. die 19,95 EUR gedrückt bekommt?
Im Prinzip gibt es sogar ein Urteil zu klarmobil und der Gebühr für Rücklastschriften:
http://www.damm-legal.de/print.php?id=4043
...ist aber wohl (noch) nicht rechtskräftig, weshalb sich klarmobil wohl nicht dran hält! Oder ist es Ihnen ziemlich egal?
Habe leider auch gelesen, dass klarmobil (bzw. vermutlich die meisten Anbieter) ziemlich rigoros sind und das Mahnverfahren knallhart durchziehen...d.h. nächste Sufe = + Mahngebühren, dann Inkasso und dann Mahnbescheid!
Ist halt die Frage, ob man sich das wegen ~10,00 EUR geben will/soll? (10,00 EUR deshalb, weil Gebühren für die RL ja auch jeden Fall zu zahlen sind und der Provider bestenfalls(!) halbiert - wenn überhaupt!).
Würde mich über Tipps und Einschätzungen freuen.![Smile :) :)](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f642.png)
ole258
heute ist mir eine Mahnung von (m)einem Mobilfunkanbieter klarmobil (Postpaid) ins Haus geflattert.
War ziemlich erstaunt, weil 1. eigentlich eine Einzugsermächtigung erteilt wurde und 2. nur minimalst telefoniert wird.
Die Rechnung beläuft sich auf 25,12 EUR und davon sind 19,95 EUR Gebühren für eine Rücklastschrift.
Die Rücklastschrift war 03/2010(!) und die ~5,00 EUR sind Beträge, die seither aufgelaufen sind. Damals habe ich das Giro gewechselt und wohl vergessen, die Änderung klarmobil mitzuteilen. Somit ist die Gebühr für die RL durchaus gerechtfertigt, aber doch keine 20 EUR!
Nach der RL hat klarmobil keine Lastschrift mehr versucht, sondern mir immer eine Rechnung ins klarmobil-Postfach gestellt. Die habe ich aber nie abgerufen, weil es ja immer nur Cent-Beträge waren und ich der Meinung war, die werden abgebucht.
Die Frage ist jetzt letztendlich nur, ob man ggf. die 19,95 EUR gedrückt bekommt?
Im Prinzip gibt es sogar ein Urteil zu klarmobil und der Gebühr für Rücklastschriften:
http://www.damm-legal.de/print.php?id=4043
...ist aber wohl (noch) nicht rechtskräftig, weshalb sich klarmobil wohl nicht dran hält! Oder ist es Ihnen ziemlich egal?
Habe leider auch gelesen, dass klarmobil (bzw. vermutlich die meisten Anbieter) ziemlich rigoros sind und das Mahnverfahren knallhart durchziehen...d.h. nächste Sufe = + Mahngebühren, dann Inkasso und dann Mahnbescheid!
Ist halt die Frage, ob man sich das wegen ~10,00 EUR geben will/soll? (10,00 EUR deshalb, weil Gebühren für die RL ja auch jeden Fall zu zahlen sind und der Provider bestenfalls(!) halbiert - wenn überhaupt!).
Würde mich über Tipps und Einschätzungen freuen.
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ole258