Mobil-Provider: 19,95€ Gebühr f. Rücklastschrift!!!

ole258

Active member
Themenstarter
Registriert
2 Sep. 2010
Beiträge
2.241
Hallo zusammen,

heute ist mir eine Mahnung von (m)einem Mobilfunkanbieter klarmobil (Postpaid) ins Haus geflattert.

War ziemlich erstaunt, weil 1. eigentlich eine Einzugsermächtigung erteilt wurde und 2. nur minimalst telefoniert wird.

Die Rechnung beläuft sich auf 25,12 EUR und davon sind 19,95 EUR Gebühren für eine Rücklastschrift.

Die Rücklastschrift war 03/2010(!) und die ~5,00 EUR sind Beträge, die seither aufgelaufen sind. Damals habe ich das Giro gewechselt und wohl vergessen, die Änderung klarmobil mitzuteilen. Somit ist die Gebühr für die RL durchaus gerechtfertigt, aber doch keine 20 EUR!

Nach der RL hat klarmobil keine Lastschrift mehr versucht, sondern mir immer eine Rechnung ins klarmobil-Postfach gestellt. Die habe ich aber nie abgerufen, weil es ja immer nur Cent-Beträge waren und ich der Meinung war, die werden abgebucht.

Die Frage ist jetzt letztendlich nur, ob man ggf. die 19,95 EUR gedrückt bekommt?


Im Prinzip gibt es sogar ein Urteil zu klarmobil und der Gebühr für Rücklastschriften:

http://www.damm-legal.de/print.php?id=4043

...ist aber wohl (noch) nicht rechtskräftig, weshalb sich klarmobil wohl nicht dran hält! Oder ist es Ihnen ziemlich egal?

Habe leider auch gelesen, dass klarmobil (bzw. vermutlich die meisten Anbieter) ziemlich rigoros sind und das Mahnverfahren knallhart durchziehen...d.h. nächste Sufe = + Mahngebühren, dann Inkasso und dann Mahnbescheid!

Ist halt die Frage, ob man sich das wegen ~10,00 EUR geben will/soll? (10,00 EUR deshalb, weil Gebühren für die RL ja auch jeden Fall zu zahlen sind und der Provider bestenfalls(!) halbiert - wenn überhaupt!).

Würde mich über Tipps und Einschätzungen freuen.:)

ole258
 
Tja, im Kleingedruckten finden sich bei so manch billigen Discountern die Rosinchen.

Da du die AGB´s und die Preise aktzeptiert hast ist das so ok. Man kann höchstens auf Kulanz hoffen, wenn man meckert.
 
Tja, im Kleingedruckten finden sich bei so manch billigen Discountern die Rosinchen.

Leider nicht nur bei den Discountern...gibt es auch bei den Großen!

Da du die AGB´s und die Preise aktzeptiert hast ist das so ok.

Laut dem Urteil ja eben nicht! Die AGB sollen ja gegen gewisse Paragraphen verstoßen und in den Punkten, somit unwirksam sein.
 
So wie ich Klarmobil kennen gelernt habe, kannst du von denen alles erwarten, nur keine Kulanz.:thumbdown:
 
Sagen wir mal so: rein rechtlich hast du gute Chancen, gegen die Rücklastschriftgebühr in der Höhe vorzugehen, zumal sich das LG Kiel in der Begründung unter anderem auf ein Urteil des BGH stützt.

Kurz zur Erklärung:

Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten der Rücklastschrift als Schadensersatz geltend zu machen. Das betrifft die Portokosten und die Kosten, die die Bank für die Rücklastschrift erhebt. Was jedoch nicht geltend gemacht werden kann, ist der erhöhte Mehraufwand an Personal, das die Lastschrift nun "händisch" bearbeiten muss, da dies allgemeine Vertragskosten des Mobilfunkanbieter sind (so der BGH).

Klarmobil hat in seinen E-Mails aber klargemacht, dass die Kosten insbesondere für den Mehraufwand im Unternehmen erhoben werden - das ist jedoch nach dem vorstehend gesagten nicht zulässig.

Die Folge ist nun nicht, dass der Kunde nun in Folge aus den AGB einen reduzierten Betrag schuldet. Vielmehr ist die gesamte Klausel unwirksam! (Nennt sich "Verbot der geltungserhaltenden Reduktion von Klauseln" ... toller Begriff ;))

Aber: Klarmobil kann ohne weiteres die Portokosten und Bankgebühren nach normalen Vertragsgrundsätzen fordern (nicht aus den unwirksamen AGB, s.oben). Hierzu müssen sie den konkret entstandenen Schaden nachweisen.

In der Konsequenz heißt das: man streite sich über einen Differenzbetrag von ca. 10 EUR (ersatzfähiger Schaden, der entstanden ist, dürfte bei ca. 10 EUR liegen). Sicherlich könnte man darauf beharren, dass Klarmobil nun nachweist, welche Kosten ihnen entstanden sind. Dieser Betrag wäre dann jedenfalls zu zahlen.

Ob man sich für ca. 10 EUR den Stress antut, muss jeder für sich entscheiden.
 
So wie ich Klarmobil kennen gelernt habe, kannst du von denen alles erwarten, nur keine Kulanz.:thumbdown:

Beim googeln habe ich zu 100% auch nur solche Statements gelesen!

@cunni:

Du scheinst vom Fach zu sein!?:thumbsup:

Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten der Rücklastschrift als Schadensersatz geltend zu machen. Das betrifft die Portokosten und die Kosten, die die Bank für die Rücklastschrift erhebt. Was jedoch nicht geltend gemacht werden kann, ist der erhöhte Mehraufwand an Personal, das die Lastschrift nun "händisch" bearbeiten muss, da dies allgemeine Vertragskosten des Mobilfunkanbieter sind (so der BGH).

Klarmobil hat in seinen E-Mails aber klargemacht, dass die Kosten insbesondere für den Mehraufwand im Unternehmen erhoben werden - das ist jedoch nach dem vorstehend gesagten nicht zulässig.

Verstehe!

In der Konsequenz heißt das: man streite sich über einen Differenzbetrag von ca. 10 EUR (ersatzfähiger Schaden, der entstanden ist, dürfte bei ca. 10 EUR liegen).

Genau! So hatte ich das ja auch oben im Thread geschrieben.

Ob man sich für ca. 10 EUR den Stress antut, muss jeder für sich entscheiden.

Ja - leider!

Eigentlich geht es mir ja auch darum, deren unseriöse Geschäftsgebaren nicht dahingehend zu unterstützen, als dass ich sie stillschweigend akzeptiere, indem ich einfach bezahle!

Wenn man dann aber in der Summe Zeit & Porto (und nicht zuletzt Nerven!) rechnet, lohnt sich der Stress wegen rund 10€ eher nicht.:cursing:

Was ich mir überlegt hatte:

Wenn ich jetzt nicht bezahle und denen erst mal eine Art Widerspruch gegen deren Rechnung schicke, schicken die mir umgekehrt, 100%ig die 2. Mahnung mit 9,95 EUR Mahngebühren!

Ich dachte ich bezahle die Rechnung "unter Vorbehalt", indem ich den Betrag überweise und einen Brief bzgl. der Zahlung unter Vorbehalt und dass sie mir die tatsächlichen Kosten nachweisen sollen und den Hinweis auf das Urteil...und mal sehen ob sich was tut!?

Wobei wahrscheinlich davon auszugehen ist, dass wenn die erst mal ihr Geld haben, dass man dann nix mehr von denen hört...:cursing:
 
Wobei wahrscheinlich davon auszugehen ist, dass wenn die erst mal ihr Geld haben, dass man dann nix mehr von denen hört...:cursing:

So wird es sein. Ich würde es als Lehrgeld abhaken und mir nen neuen Anbieter suchen. Noch ist die Summe übersichtlich, aber wenn die "Inkasso-Maschinerie" (=Inkassounternehmen, Rechtsanwalt) erst mal ins Laufen gekommen ist, dann läuft schnell ein Sümmchen auf. Natürlich ist die Forderung nur zum Teil begründet, aber zumindest auf ein paar Kosten wird man sitzen bleiben.

Was manchmal auch hilft, ist ein Schreiben an die Unternehmensleitung zu schicken und dich über diese Praktiken zu beschweren und klarzumachen, dass man einen Providerwechsel ernsthaft erwägt. Manchmal bekommt man über diesen weg "unbürokratisch" eine Gutschrift.

Alternative 1: Zahlung der gesamten Summe unter Vorbehalt + Beschwerde bei der Unternehmensleitung (s.oben)
Alternative 2: Zahlung von 10 EUR mit dem Hinweis auf das Urteil und die Vermutung, dass dies wohl ihrem Schaden entsprechen wird.... wenn es mehr sein sollte, sollen sie es darlegen.
 
Also vorab: Die Kündigung meinerseits ist zu 101% sicher!

Klar, was Du schreibst...auf Inkasso & Co., habe ich so überhaupt keine Lust - schon garnicht wegen dem Betrag!

Was manchmal auch hilft, ist ein Schreiben an die Unternehmensleitung zu schicken und dich über diese Praktiken zu beschweren und klarzumachen, dass man einen Providerwechsel ernsthaft erwägt. Manchmal bekommt man über diesen weg "unbürokratisch" eine Gutschrift.

Meinst Du dass der Brief überhaupt bis zur GF vordringt - und nicht schon vorab gefiltert wird?

Und ob die GF eines Unternehmens, mit solchen Praktiken (haben quasi vor Gericht wegen den selben Fall verloren und machen aber schön weiter...Urteil ist ja nicht rechtskräftig!), eine unbürokratische Gutschrift erteilt? Zumal bei einem Kunden, bei dem man eh nix verdient...5,00 EUR Umsatz in 1,5 Jahren!

Alternative 2: Zahlung von 10 EUR mit dem Hinweis auf das Urteil und die Vermutung, dass dies wohl ihrem Schaden entsprechen wird.... wenn es mehr sein sollte, sollen sie es darlegen.

Besteht bei dieser Variante nicht auch die (theoretische) Möglichkeit der 2. (kostenpflichtigen) Mahnung, bis hin zum Inkasso??
 
Ausserordentlich kündigen "Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar", die paar Kröten zahlen und sich den Ärger ersparen.
Ich habe meine Restknete von einem Mobilfunkprovider erst mittel Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Gerichtsvollzieher wiederbekommen. Sich anlegen lohnt sich aber bei erst bei deutlich höheren Summen.
 
Ausserordentlich kündigen "Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar"

Kündigen kann ich ganz regulär von heute auf morgen - da Postpaid/Prepaid!

Wenn ich allerdings die Variante mit Brief an GF wähle, wäre es ja unklug schon gekündigt zu haben, wenn der Brief dort eintrifft. Dann gibt es ja letztendlich nicht mal mehr einen theoretischen Grund, weshalb die mir entgegen kommen sollten.
 
Besteht bei dieser Variante nicht auch die (theoretische) Möglichkeit der 2. (kostenpflichtigen) Mahnung, bis hin zum Inkasso??

Klar, das Risiko besteht. Beim Brief an die Geschäftsführung kommt es halt darauf an, ob sie sich um die Kunden "scheren". Manchmal kommt es einfach darauf an, an eine andere Person zu geraten.

Ich würde zahlen und mir die Nerven sparen... die wären mir für 10 EUR zu kostbar.
 
Kurzes Feedback:

Hatte letztes WE den kompletten Betrag unter Vorbehalt bezahlt und einen Brief an die GF aufgesetzt...

Gestern kam nun ein Brief von einer Assistentin (der GF???).

Inhalt: Etwas "Gepose" von wegen, dass die Forderung eigentlich gerechtfertigt ist, dass ich mit Vertragsabschluss die AGB akzeptiert hätte und (natürlich), dass man meine Verärgerung verstehen könne...ABER dann auch, dass man aus Kulanz, mir den kompletten Betrag für die Rücklastschrift (19,95 EUR) zurück erstattet!:thumbsup: (Und das ohne Haken & Ösen...also nicht irgendwie als Gesprächsguthaben etc., sondern per Banküberweisung auf's Konto)

Da war ich "baff" und musste nochmal lesen...aber Tatsache!

Manchmal geschehen noch Zeichen & Wunder...
 
gz. auch noch den ganzen betrag :)

da lobe ich mir ja den rosa riesen, der nur 5 euro für eine rücklastschrift will
 
Kurzes Feedback:

Hatte letztes WE den kompletten Betrag unter Vorbehalt bezahlt und einen Brief an die GF aufgesetzt...

Gestern kam nun ein Brief von einer Assistentin (der GF???).

Inhalt: Etwas "Gepose" von wegen, dass die Forderung eigentlich gerechtfertigt ist, dass ich mit Vertragsabschluss die AGB akzeptiert hätte und (natürlich), dass man meine Verärgerung verstehen könne...ABER dann auch, dass man aus Kulanz, mir den kompletten Betrag für die Rücklastschrift (19,95 EUR) zurück erstattet!:thumbsup: (Und das ohne Haken & Ösen...also nicht irgendwie als Gesprächsguthaben etc., sondern per Banküberweisung auf's Konto)

Da war ich "baff" und musste nochmal lesen...aber Tatsache!

Manchmal geschehen noch Zeichen & Wunder...

Sehr schön, dann hat mein Tipp mit dem Brief an die GF ja doch geholfen :thumbup:

Und natürlich sind die AGB ja total wirksam...:facepalm: Manche glauben es nicht, selbst wenn ihnen ein Gericht das Gegenteil bescheinigt...:pinch:
 
Hey, Kulanz... Musste gerade nachschlagen, um zu wissen, was das ist. ;)

Im Ernst: Die ziehen das mit den AGB wahrscheinlich bis zum BGH durch, da geht für Klarmobil immerhin um recht große Beträge, wenn man sie kummuliert. Und oftmals haben vor allem weniger solvente Kunden Prepaid-Tarife, bei denen vermutlich öfter solche Rücklastschriften anfallen. Ich habe den Eindruck, dass dieser Passus Teil des Geschäftsmodells von Klarmobil ist, den sie sich nicht von einem Amtsgericht streitig machen lassen wollen.
 
Sehr schön, dann hat mein Tipp mit dem Brief an die GF ja doch geholfen

Danke nochmals dafür.:)

Und natürlich sind die AGB ja total wirksam... Manche glauben es nicht, selbst wenn ihnen ein Gericht das Gegenteil bescheinigt...

Wie meinst Du das?

Also ich gehe z.B. auch davon aus, dass AGB die gegen geltendes Recht/die "guten Sitten" verstoßen und/oder nachträglich von einem Gericht als "unzulässig" bestätigt werden, automatisch unwirksam sind.

Ich habe den Eindruck, dass dieser Passus Teil des Geschäftsmodells von Klarmobil ist

Genau so
sehe ich das auch und deshalb bin ich raus.
 
Jetzt mal eine andere Sichtweise... ich arbeite in der IT einer Organisation, die Beträge hauptsächlich per Bankeinzug erhält. Somit kenne ich das Problem der Rücklastschriften und deren Kosten recht gut :facepalm:.
Ich kann Dir sagen, dass selbst die 20 € bei weitem nicht kostendeckend sind. Allein (je nach Bank) die eingehobenen Rücklastschriftspesen liegen bei ca. 10-15 €. Dazu kommen Porto, eine ordentliche Menge händische Arbeitszeit, Kontrolle, Kontendurchsicht, Mahnschreiben etc... und das ganze nur, weil so eine Pflaume ihre Vertragsverpflichtung bewusst oder aus Schlamperei nicht eingehalten hat :pinch:. Klar, kann passieren. Aber wenn ich jemandem anderen einen Schaden verursacht habe, dann mache ich den doch auch wieder gut, nicht?

Man stelle sich vor, der Mobilfunkbetreiber kann eine Woche lang keinen Service anbieten... hui, da wäre dagegen was los.

Diese allgemeine hier geäußerte entrüstete Empörung über die "Gier" des Unternehmens kann ich also einfach aus meinem "gesunden" Gerechtigkeitsempfinden nicht nachvollziehen, sorry.

Dass so ein Unternehmen dann aus Kulanz auf die Spesen verzichtet, noch dazu bei einem - wie ich verstanden habe - Kunden, der ihm praktisch nichts einbringt, dann ist das schlichtweg ein Geschenk; Hut ab!

Just my 2 cents

P.S.: Darüber hinaus... der Kunde - ein wohlgemerkt mündiger, erwachsener, voll urteils- und geschäftsfähiger, wahlberechtigter und geistig gesunder Konsument - hat bei vollem Bewusstsein und in Besitz seiner geistigen Kräfte den AGB zugestimmt (natürlich nur, wenn das in den AGB nicht bewusst verschleiert oder verschwiegen wurde).
Da war kein Druck dabei, er hätte problemlos auch bei jedem anderen Anbieter abschließen können. Seine freie Entscheidung.
Im Nachhinein "Unzulässige Bestimmungen in den AGB!!!" zu greinen, zeigt für mein Empfinden in fürchterlicher Weise, wie sehr wir inzwischen die Verantwortung für unser Tun von Geburt an "bei der Kasse abgeben".

Wenn wir ehrlich sind: Das alles bescheinigt dem Konsumenten/Bürger eigentlich nur mehr die Geschäftsfähigkeit eines Kindes.

Wer schon die Folgen von AGB nicht lesen, verstehen und/oder deren Folgen abschätzen will oder kann, dem traue ich ehrlich gesagt nur mit größtem Zweifel die Urteilsfähigkeit zu, um durch Abgabe einer Wählerstimme mein Schicksal und das von Millionen anderer mit noch viel gravierenderen Folgen als läppische 19 € Spesen mitentscheiden zu können.

Sorry, falls ich da jemandem auf den Schlips getreten bin, aber diese pragmatische Sichtweise sehe ich bei diesem (und anderen ähnlichen) Thread(s) im allgemeinen Selbstmitleid und Empörungsgeheul untergehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn AGB gegen Recht & Gesetz verstoßen sind sie alt nicht bindend.
Die Sorgfalt seine AGB ordentlich zu verfassen erwarte ich von jedem Kaufmann. Auch erwarte ich das sich ein solche jemanden sucht der es kann sofern er nicht das Wissen hat dies selbst zu tun.

Ich habe mich auch oft über Rücklastschriften aufgeregt.Als Konsequenz biete ich diese Zahlungsmöglichkeit heute nicht mehr an. ( Kosten waren für mich allerdings jeweils lediglich 3,50€ ) Ein weiterer Grund dafür das ich diese Zalungsweise nicht mehr anbiete ist der Betrug der damit betrieben wurde.Erst schön Buchen lassen und 4 Wochen später widerruftder Kunde weil ihm einfällt das er grad knapp ist und er so wieder an etwas bares kommt.

Es gibt aber leider auch derart viele Kaufleute die meinen sich mit AGB eine eigene Rechtsprechung schaffen zu können und denen gehört ebenso das Handwerk gelegt bzw nötigenfalls auf dem Rechtsweg aufgezeigt das sie nicht Gesetzgeber oder gar Gott sind.
 
Also vorab: Du bist mir keineswegs auf den Schlips getreten - zumindest fühle ich mich nicht so!

Deine Meinung ist eben die, eines "aus dem Metier Stammenden" - da kann man das mal verzeihen - will jetzt auch nicht sagen: Eine Krähe...:D

Man kann als Unternehmen durchaus auch überleben, wenn man keine 20 EUR für eine Rücklastschrift nimmt - so zumindest die Konkurenz!

Der Erfahrung nach ist es nun mal so, dass z.B. jemand der in der Modebranche arbeitet, generell auch eine Affinität zu Mode hat...ein IT'ler interessiert sich eben generell für IT & Technik und jemand der u.a. mit Zahlungsverkehr zu tun hat...

Soll heißen: Jemand aus einer bestimmten Branche, hat zwangsläufig mehr als die Allgemeinheit damit zu tun und entsprechend "sensibler" ist ggf. seine Einstellung dazu.

Übrigens haben nicht nur die "bescheuerten" und absolut gierigen Kunden das Empfinden, dass die Praktiken/AGB von klarmobil nicht ganz koscher sind, sondern eben auch das LG Kiel! Ich glaube mehr muss man dazu nicht sagen.

Edit:

Wer schon die Folgen von AGB nicht lesen, verstehen und/oder deren Folgen abschätzen will oder kann, dem traue ich ehrlich gesagt nur mit größtem Zweifel die Urteilsfähigkeit zu, um durch Abgabe einer Wählerstimme mein Schicksal und das von Millionen anderer mit noch viel gravierenderen Folgen als läppische 19 € Spesen mitentscheiden zu können.

Ganz ruhig Brauner! (In der Hoffnung, dass nicht auch noch die Doppeldeutigkeit des Begriffes hier zum Ausdruck kommt, wenn Du schon so großzügig mit Deinem politischen Gedankengut bist!)

Ich glaube jetzt schlägst Du etwas über die Stränge...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe letztens auch mein Konto gewechselt und bin irgendwo unachtsam gewesen. Ich habe per EC Karte im Möbelhaus bezahlt und zum Zeitpunkt der Abbuchung war das Konto nicht ausreichend gedeckt. Dafür kamen später auch ca 15€ Rückbuchungsgebühren drauf.
Natürlich habe ich mich drüber geärgert!! Aber weniger über das Möbehlaus, noch über die Bank - sondern über mich selbst.

Ich bin also, obwohl ich mich als "Geschädigten" sehe, auf der Seite des Knallfroschs: P. P. !
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben