[misslungener Aprilscherz] T43; 1,5 GB RAM; 1,86 GHz, ATI X300, SXGA+, 40 GB: 149 Euro

Henricus

New member
Themenstarter
Registriert
3 Juli 2007
Beiträge
4.955
[misslungener Aprilscherz] T43; 1,5 GB RAM; 1,86 GHz, ATI X300, SXGA+, 40 GB: 149 Euro

Voll funktionsfähig, keine Anzeichen von Flexing, Display mit leichten Tastaturabdrücken, englische Tastatur, DVD-LW, 40 GB 5400 ohne 2010-Fehler, leider eine ausgebrochene Stelle im Palmrest (mit FP) unter der rechten Maustaste.

149 Euro + Versand.

Privatverkauf, keine Garantie, keine Gewährleistung.

Bilder gibt es morgen.

Interessensbekundungen zwecks Transparenz bitte nur hier im Thread.


Edit by Goonie: Na das war ja mal voll daneben. Titeledit.
 
würde mal einfach interesse melden, also reservieren, danke!
 
Hänge mich doch glatt direkt hinten dran. Käme es bei einem Kauf auch evtl. abholen.....



Gruß aus Trier
 
[quote='Henricus',index.php?page=Thread&postID=561920#post561920]April, April :D .[/quote]

:D Gleich mal in den anderen Thread verlinken
 
hallo henricus,

bei sows würde ich wirklich vorsichtig sein. ;) Wenn man da den falschen erwishct und zum Beispiel einen Auto für 10.000 Euro anbietet, welches 18.000 kostet, dann könnte es deswegen ärgerlich werden

§ 118 BGB
Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.

Aber mich hast du ordentlich auf den arm nehmen können.

bis zum nächsten 1. apirl
 
Hallo, fetterP,

bin kein Jurist, aber von einem Kaufvertrag war ich doch noch meilenweit entfernt, oder ;) ?

Ich gebe es ja zu, war nicht der beste Aprilscherz, aber immerhin einer....
 
ja, du warst vom kaufvertrag weit entfernt, allerdings nicht, weil dein angebot (erstes posting) hiergegen verstößt

§ 145 BGB
Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

sondern vielmehr, wiel ich nicht "kaufe ich" geschrieben habe, sondern so ne "reservation" wollte.

außerdem ist es fraglich, ob auch am 1. apirl erkennen kann, ob es ernst gemeint ist oder nicht. ;)

wie gesagt, besser ist, soclhe juristishcne scherze nicht zu machen.
 
fetter P- nicht richtig so. Das "Anbieten" im Forum ist kein bindender Antrag zum Vertrag sondern eine invitatio ad offerendum - also eine Aufforderung an den Leser, seinerseits ein bindendes Angebot abzugeben, das der Verkäufer dann annehmen kann oder nicht. Sonst könnten hier ja 20 Leute "ich nehms" schreiben und er müsste 20 mal erfüllen.

Deshalb war er wirklich meilenweit vom Vertrag entfernt.
 
[quote='KardinalDesGrauens',index.php?page=Thread&postID=562029#post562029] invitatio ad offerendum -[/quote] oh mein gott, du hast natürlich SOOOOO recht. ich schäme mich so! aber es war ja spät und ich leicht frustriert.
 
Es gibt gute Aprilscherze. Und es gibt welche, die sind keine - und weder lustig, noch sonstwas, sondern einfach nur peinlich daneben. Da muss man noch nicht mal eine Spaßbremse sein, um sich über sowas zu ärgern.

Das hier war definitv kein Scherz. In Zukunft sind solche dämlichen Aktionen am 1.4. untersagt.

G.
 
[quote='Goonie',index.php?page=Thread&postID=562064#post562064]Es gibt gute Aprilscherze. Und es gibt welche, die sind keine - und weder lustig, noch sonstwas, sondern einfach nur peinlich daneben. Da muss man noch nicht mal eine Spaßbremse sein, um sich über sowas zu ärgern.

Das hier war definitv kein Scherz. In Zukunft sind solche dämlichen Aktionen am 1.4. untersagt.

G.[/quote]
das ist ansichtssache. ich fand den scherz auch nicht witzig aber deshalb gleich so ein theater darum zu machen finde ich übertrieben. es ist ja niemand zu schaden gekommen. ich bekomm die schrift irgendwie nicht normal
 
Vorhin verschoben in WSNP - hier ists doch viel besser aufgehoben ;)
 
Aprilscherz wäre es gewesen wenn man den hinweis versteckt hätte.
Also T43 Type 2868-1042009april 1.4 GB Ram 104 GB HD ect. für 1, 04 EUR ( ich übertreibe ein wenig ein Hinweis würde schon genügen )
So war es nicht ersichtlich das es sich Hier um einen Scherz handelt.
 
genau...so konnte es immer noch ein besonders ranziges T43 sein, das von einem Samariter an Liebhaber verscherbelt werden sollte :thumbsup:
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=561949#post561949]bei sows würde ich wirklich vorsichtig sein. ;) Wenn man da den falschen erwishct und zum Beispiel einen Auto für 10.000 Euro anbietet, welches 18.000 kostet, dann könnte es deswegen ärgerlich werden

§ 118 BGB
Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.[/quote]
Falls du damit ausdrücken wolltest (und so klingt es für mich) daß eine im Spass abgegebene Willenserklärung gültig wäre, dann hast du den Paragraphen falsch gelesen.
Dort steht "eine nicht ernst gemeinte Willenserklärung, [Nebensatz], ist nichtig."
 
[quote='KardinalDesGrauens',index.php?page=Thread&postID=562151#post562151]genau...so konnte es immer noch ein besonders ranziges T43 sein, das von einem Samariter an Liebhaber verscherbelt werden sollte :thumbsup:[/quote]
besonders wenn dieses Angeot von Henricus kommt der ja bekannt ist für günstige angebote.
das wie mit Guerrrilla Marketing die wirkung kommt erst dann wenn man etwas macht was der andere nicht erwartet.
wie wenn Ingope verkündet hätte das er ab heute in Borneo auf eine Orang Uthan Rettungsstation arbeteit und deshalb seine It schiene an den Nagel hängt. ( was man Ihm sogar noch zutrauen würde :D :D :D :D )
:D :D :D :D :D ;) ;) ;) ;)
 
:D Mein Gott, das war wirklich der schlechteste Aprilscherz aller Zeiten. Manche Menschen haben einfach kein Humor......
 
  • ok1.de
  • thinkstore24.de
  • ok2.de - Notebook Computer Server
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben