Meinung erwünscht zu im Forum gekauften R50 mit Problemen

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s3bi

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6 Apr. 2009
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Hallo,

ich habe hier im Forum ein R50 15" mit SXGA-Display erworben.

Irgendwie bin ich mit dem ganzen Kauf jedoch sehr unzufrieden.

In der Auktion wurde gesagt, das die CCFL zwar nicht neu ist und schon etwas Helligkeit verloren hat, aber noch einige Jahre hält. Nach Inbetriebnahme zeigte sich jedoch schon, das beim Anschalten des Gerätes und bei einem Wake-Up das Display rot ist und sich dann langsam wieder Richtung weiß verändert (manchmal auch während des Betriebes in abgeschwächter Form).

Das Notebook wurde explizit ohne Laufwerke verkauft. Jedoch wurde nicht erwähnt, dass die Festplattenabdeckung und auch ein Netzteil samt Stromkabel gänzlich fehlen. Nach meiner Ansicht sollte Abweichung vom Serienumfang des Gerätes schon erwähnt werden. Nach Rücksprache des Verkäufers ist immer nur das dabei, das angegeben wird. Ich kenne das von Ebay Auktionen eigentlich anders (Netzteil und alle Abdeckungen waren bisher immer dabei).

Auch der Zustand fiel mir negativer aus als im Angebot beschrieben. Es hieß "guter Zustand, ein Kratzer auf dem Deckel". Der Deckel ist wirklich verkratzt, jedoch nicht nur einmal. Es fehlen sämtliche Gummifüße und auch das Display hat einen 1cm langen Kratzer direkt in der Mitte.

Wie soll ich reagieren? Seh ich das zu eng? Wenn ich Sachen verkaufe, achte ich eigentlich immer auf eine sehr ehrliche und genaue Beschreibung und es gab dort auch noch nie diesbezüglich Probleme.

Mir stört nicht unbedingt das Geld, dass ich investieren muss (habe Abdeckung und Netzteil ja schon hier übers Forum besorgt). Vor allem stört mich der zusätzlich Aufwand und einfach das schlechte Gefühl dabei.

Edit: Preis war zwischen 150 und 200€. Ich weiß allerdings nicht was für eine Relevanz das hat.

Edit2: Es fehlt ein hinterer Gummifuss, nicht alle. Hatte das anders in Erinnerung und hatte einen zusätzlich abgenommen, damit es wieder gerade ist.

Gruß,
sebi
 
Die Kratzer auf und hinter dem Display, der Rotstich und die fehlenden Gummifüsse sollten auch nicht unerwähnt sein. Ich würde das jedenfalls nicht als "normale Gebrauchsspuren" hinnehmen.
 
[quote='u.mac',index.php?page=Thread&postID=572627#post572627]Ich finde, auf fehlende Teile (die sich im orig. Lieferumfang befinden) sollte sehr wohl hingewiesen werden - wir sind doch hier nicht in der Bucht :thumbdown:[/quote]
Sehe ich ganz genauso !
Wir haben hier im Forum ein sehr vertrauensvollen Verhältniss was so etwas angeht.
Angebote bzw. Verkäufe auf diesem Niveau machen dies m.M. nach kaputt.

Verkäufer und Käufer bekommen später eine PN von mir.

Nochmal Danke an s3bi das hier keine Namen und Thread genannt wurden - auch wenn man sich dies sicherlich raussuchen kann
muss es hier ja nicht breit getreten werden. (Ich bitte auch vom Posten des Thread anzusehen)
Der "Fall" an sich reicht ja völlig aus.

Danke.
 
Vorweg: Ich möchte klarstellen, dass mein Statement hier in keinem Fall als Rechtsberatung auszulegen ist!

Auch Privatverkäufer müssen Artikel zurücknehmen und den Kaufpreis zzgl. eventuell angefallener Versandkosten (auch für den Rückversand) zurückerstatten, wenn die Kaufsache in wesentlichen Aspekten von der Beschreibung abweicht. Die Begrifflichkeit "wesentlich" ist relativ weit gefasst, jedoch spricht anhand der Ausführungen des Threaderstellers einiges dafür, dass verschiedene Sachen bewusst verschwiegen wurden, bzw. stark beschönigende und dadurch irreführende Formulierungen Anwendung fanden.
Vielleicht hat der Threadersteller die Möglichkeit, mal ein paar Bilder hier einzustellen? Dann kann man schauen, wie weit die Lücke zwischen "Soll" und "Ist" wirklich ist. ;)
 
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge!

Ich werde wegen einer solchen Summe keinen Anwalt einschalten. Mir geht es mehr darum, eine Lösung mit dem Verkäufer zu finden (der ja jetzt noch mal die Möglichkeit hat, sich zu äussern) und dafür wollte ich vorab die Meinung von Unbeteiligten hören.

Ich kann nachher noch ein paar Fotos machen und hoffe, dass man die Fehler darauf auch erkennen kann.

Mal davon abgesehen habe ich auch über dieses Forum ein X40 bekommen und bin sehr zufrieden, ich weiß also, dass es auch anders geht. :thumbsup:

Gruß,
Sebi
 
[quote='BachManiac',index.php?page=Thread&postID=572593#post572593]Bei dem Netzteil hat der Verkäufer recht, das muss nicht dabeistehen, weil es ein Zubehör ist.[/quote]

Es gehört aber zum Lieferumfang des R50, und alles was nicht dem Lieferumfang entspricht, sollte angegeben werden. Mit Sicherheit ist das auch aus juristischer Sicht korrekt.
Die fehlende Festplatte wurde ja ebenfalls angegeben, auch sie ist Bestandteil des Lieferumfangs. Der Verkäufer führt hier also lediglich eine Schutzbehauptung an.

Ich würde auf Herausgabe der fehlenden Teile pochen, auf einen Wertausgleich bestehen, oder aber die Rückabwicklung fordern. Da noch weitere nicht beschriebene Mängel aufgetaucht sind, ist das Letzte wohl das Empfehlenswerte.
 
ein Netzteil ist Zubehör ?( okay, eine Dockingstation z.B könnte ich als Zubehör verstehen... das ist ja so, als kaufte ich mir einen Gebrauchtwagen ohne Lichtmaschine und Batterie
 
Naja leute hab hier schon mindestens zwei Käufe getätigt, wo nicht dazu geschrieben wurde, da\ das Netzteil dabei ist.
Da bin ich auch von ausgegangen das es nicht dabei ist.
Bei allen anderen Angeboten werden sie ja explizit gennant, sodass man davon ausgehen kann,daß
es nicht mit dabei ist!
Dies gilt aber natürlich nicht beim Festplattencaddy, oder was auch sonst noch an einem Notebook ist....
Ich spreche aus der Erfahrung hier im Marktplatz, so lief es bisher eigentlich immer
 
Zum Lieferumfang gehörendes Zubehör nicht angegeben -> Pech des Verkäufers
Zum Lieferumfang gehörendes aber nicht beiliegendes Zubehör verschwiegen -> Mangel
Zum Lieferumfang gehörendes aber nicht beiliegendes Zubehör absichtlich verschwiegen -> Betrug
 
Jeder hier redet von Lieferumfang.... :D

Was aber ist, wenn derjenige es selbst ohne Netzteil bekommen hat.....
So ist dieses doch im Lieferumfang nicht enthalten gewesen :)
Dann müsste man schließlich auch die OVP, die Handbücher, usw usw mitliefern...
So ganz stimmt das nicht was ihr da schreibt :D
 
Zubehör ist für mich alles was nicht zwingend zum reibungslosen Betrieb des TP notwendig ist, das Netzteil gehört sicher nicht in die Kategorie "Zubehör"! Der Verkäufer muss darauf hinweisen, falls es nicht dabei ist.
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=572710#post572710]ein Netzteil ist Zubehör ?( okay, eine Dockingstation z.B könnte ich als Zubehör verstehen... das ist ja so, als kaufte ich mir einen Gebrauchtwagen ohne Lichtmaschine und Batterie[/quote]
Da bist Du gut dabei:
Der neueste Polo Fox in der Grundversion wurde von Volkswagen mit einem Lenkrad als Ausstattungsmerkmal beworben.

Heißt das jetzt, dass man das Auto auch ohne Lenkrad kaufen kann?

Back to Topic:
Gegenstände, die vom Werksauslieferungszustand abweichen, müssen erwähnt werden, wenn man vom Verbrauchsmaterial, wie Ersatz-Trackpointkappen absieht.
Nächstens bietet einer ein T43 an und es kommt ohne Display beim Käufer an.


.
 
Wenn ich das richtige Angbot gefunden habe, finde ich das auch zumindest fragwürdig.

Von "technisch einwandfrei" würde ich bei dem Rotstich nicht unbedingt reden.
Ansonsten wird das Display entsprechend beschrieben.
Wenn auch keine HDD dabei ist fällt denoch kein Wort von der fehlenden Abdeckung.
Es wird sonst jegliches Zubehör genannt und beschrieben.

Bei so einer genauen Beschreibung hätte ich den Hinweis auf das fehlen der Teile und den Rotstich auch erwartet.
 
Kratzer dürfen nach Gebrauch sein, das handelt man sich mit ein. Fehlende Gummifüsse, Abdeckungen am Gerät, Halterungen für interne Anbauteile dürfen nicht fehlen. Das ist ein klarer Mangel. Wenn Akku und Netzteil auch fehlen hat das auch nichts mit Zubehör zu tun obwohl man die im Zubehör kaufen kann. Das Gerät ist z.B. ohne Stromversorgung nicht betriebsfähig, ginge es um ein zusätzliches Netzteil wärs was anderes. Das sind klare Abweichungen vom Original Lieferumfang und wenn das so nicht abgesprochen war definitiv ein Rückabwicklungsgrund der auch rechtlich untermauerbar ist wenns drauf ankommt.

Ich würde auf eine gütliche Rückgabe pochen, zumal es nicht so klingt als sei der Verkäufer daran interessiert die entsprechenden Teile nachzuliefern. Sollte der Verkäufer auf nichts eingehen und keine Lösung anbieten würde ich wirklich einen Anwalt damit betrauen, obwohl ich sowas auch immer als letzten Schritt ansehe. Aber irgendwie wirkt das hier auf mich nach meiner ersten einschätzung durchaus provoziert.

Grüz
Hibbel
 
Übles Ding, was der VK da abgezogen hat.
Wird allerdings in keinster weise meinen Bezug, zumindest was meine Person angeht, beim Suchen/Kaufen im Forum argwöhnisch alles zu hinterfragen.
Ist hier einfach persönlicher als e-bay,auch beim Kauf ist mir wohler und bin bisher 1A bedient worden, Ware war immer einwandfrei, bei Rückfragen immer sympatisches Feedback :) .

Mag sein, das ich bislang auch einfach nur Glück hatte..

Beim Kauf eines Notebooks gehe ich davon aus, das dass Netzteil beiliegt, da es definitiv kein optionales Zubehör ist, sondern Bestandteil des Book's, ob Neu oder Secondhand. Das Panel wird schließlich auch mitgeliefert.
 
Thread wird hier geschlossen.
Käufer und Verkäufer machen es bitte per PN... eMail...Telefon...Treffen...was auch immer aus :)
 
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