Marktplatzregel #5 schwammig definiert

ich sehe da überhaupt kein Problem... :-)

um Missverständnisse zu vermeiden - und gleichzeitig allen gerecht zu werden - würde ich folgendes vorschlagen wollen:

1. Angebot im Marktplatz dürfen in der erste Woche nicht woanders auftauchen = 1 Woche "exklusiv" im Martkplatz
2. nach Ablauf dieser ersten "Exklusiv"-Woche darf die Ware auch woanders eingestellt/ angeboten werden
--> wenn von Punkt 2 auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird, dann ist dies zwingend auch im ursprünglichen Angebot im Marktplatz zu vermerken !!

(über Edith ist der Hinweis einfügen, dass "ab dem xx.xx.2013 Angebot auch bei Ebay eingestellt - Zwischenverkauf vorbehalten" )


dann hat man wirklich alles unter einem Hut

a) Exklusivrecht für das Thinkpad Forum für (mindestens) eine Woche

b) nach Ablauf der ersten Woche kann das Angebot auch bei Ebay etc. eingestellt werden (nicht, dass es hier "ewig" steht und der Verkäufer "gezwungen" wird sich für oder gegen das TP-Forum zu entscheiden... damit verliert das Forum bzw. der Marktplatz auf Dauer an Attraktivität

c) "wenn" sich nach Ablauf der ersten Exklusiv-Woche der Verkäufer dazu entscheidet, dass er sein Glück auch woanders versuchen möchte, dann ist er verpflichtet er sein Angebot im Marktplatz entsprechend zu kennzeichnen... ein potentieller Käufer weiss also was Sache ist, alles wird transparent

d) der kleine Hinweis "ab dem xx.xx.2013 Angebot auch bei Ebay eingestellt" - Zwischenverkauf vorbehalten sorgt dafür, dass es zu keinen Verwicklungen kommt !!!
-> wer sich für ein Angebot hier im Forum interessiert welches den Hinweis "Zwischenverkauf vorbehalten" trägt, der kann sich nicht einfach auf das zustandekommen eines Kaufvertrags im Thread verlassen und die Lieferung verlangen

-- er sollte also vorher fragen, ob die Ware überhaupt noch vorhanden ist... sonst kommt aufgrund des Vorbehalts Zwischenverkauf nämlich kein Vertrag zustande und rechtliche Ansprüche sind ausgeschlossen
 
Zuletzt bearbeitet:
tagwünsch,

mann könnte es schreiben wie man will, am ende liegt es ja nicht am text, sondern am leser / forumserInnen :
- ob er es überhaupt liest
- wenn ja, ist er gewillt sich daran zu halten ?
- oder macht er/sie wie sie es wollen, oder für sich als gut empfunden interpretieren .....

bei letzterem nützt der text nichts, sonst hätten die millionen foren das schon längst gelöst.

der beweis bietet ja dieses (jedes) forum ..... na, ihr wisst schon ;)
the same procedure as every year :rolleyes:
 
mann könnte es schreiben wie man will, am ende liegt es ja nicht am text, sondern am leser / forumserInnen :
- ob er es überhaupt liest
- wenn ja, ist er gewillt sich daran zu halten ?
- oder macht er/sie wie sie es wollen, oder für sich als gut empfunden interpretieren .....

leider ,leider
 
Ja das Forum braucht endlich mal rechtsichere AGB´s...
Ich glaub ich steh im Wald.
 
@Casiofx82:
Gut gedacht, aber m.E. zu "bürokratisch". Aufgrund der unangenehmen Erfahrungen bei derartigen Verkäufen, bei denen die Ware zwischenzeitlich über einen anderen Kanal verkauft worden war.
Wir Moderatoren haben besseres zu tun, als derartige Streitereien, bei denen letztendlich nichts herauskommt, zu vermitteln.

Daher sehe ich eine sicherere und unproblematischere Basis, indem ENTWEDER hier ODER woanders angeboten wird.
 
Verstehe ich das jetzt so richtig:
- Eine Woche lang exklusiv im Forum
- Nach sieben Tagen darf die Ware auch woanders hin, dann muss aber der Forenthread auf "erledigt" stehen, während noch ein anderes Angebot läuft?

Den letzten Halbsatz habe ich jetzt mal bewusst so formuliert, weil damit die Möglichkeit besteht, dass die Ware nach einer ausgelaufenen Auktion bei Ebay ohne Käufer wieder ins Forum darf. Oder ist diese Vorgehensweise seitens der Moderation nicht gewünscht - also nach dem Motto "war das Ding einmal woanders im Angebot, dann darfs nicht mehr auf den Marktplatz"?
 
Die Intention hinter der Regel war, dass Interssenten etwas Zeit haben, um sich den Kauf zu überlegen und außerdem, dass sich ein Verkäufer ganz bewusst dazu entschließen sollte, zunächst etwas NUR hier anzubieten. Der Marktplatz ist nur ein Bonbon für aktive Mitglieder und soll eben nicht einfach nur ein weiteres Angebots-Brett unter vielen darstellen. Bei uns trifft gerade forenspezifisches Angebot auf eine recht große, potenzielle Nachfrage. Dazu kommt noch der hohe Vertrauensvorschuss der Mitglieder untereinander. Ich finde, dass diese Voraussetzungen immer noch die mindestens einwöchige Exklusivitätsfrist rechtfertigen. Früher war es aber anschließend egal, ob und wo das Gut noch inseriert wurde. Nur bei eBay-Auktionen sollte bzw. musste das Angebot bei uns aus nachvollziehbaren Gründen eigentlich geschlossen werden. Alles andere würde auch viel zu viel Arbeit für die Moderation bedeuten. Ständig alle anderen MP zu beobachten, ist praktisch nicht zu leisten, daher wäre man eh auf das "Good will" der Mitglieder angewiesen. Also warum jetzt auf einmal wieder eine Diskussion um die Auslegung dieser Regel? Die Anzahl der Personen, die mit der Auslegung Probleme hatten, war nach meiner Erinnerung immer sehr klein. Von mir aus könnte man sich auf eine eindeutigere Formulierung einigen, aber entscheidend ist doch der Grundgedanke, dass Angebote auf dieser Plattform ganz bewusst eingestellt werden sollen. Und wer lieber woanders verkauft, dem ist doch keiner böse? Aber dann soll er/sie das eben genau so bewusst machen und den MP dieses Forums zumindest für Angebote links liegen lassen. So habe ich das früher gesehen und so finde ich es auch heute noch richtig.

hajowito
 
@Casiofx82:
Gut gedacht, aber m.E. zu "bürokratisch". Aufgrund der unangenehmen Erfahrungen bei derartigen Verkäufen, bei denen die Ware zwischenzeitlich über einen anderen Kanal verkauft worden war.
Wir Moderatoren haben besseres zu tun, als derartige Streitereien, bei denen letztendlich nichts herauskommt, zu vermitteln.

jep... glaube ich Dir sofort !

"bürokratisch" - weiss nicht... ändert sich ja eigentlich nichts zu dem was heute ist = 1 Woche esklusiv im Forum.... danach dann auch "woanders" erlaubt
(so steht es ja in den aktuellen AGB des Marktplatz)

in Zukunft wird nach einer Woche halt der Passus: "Zwischenverkauf vorbehalten" im Angebot ergänzt und gut ist --> dann weiss ja JEDER der sich für das Angebot/ Ware im Marktplatz interessiert bescheid, dass die Ware ggf. schon weg ist - und er daher auch bei Kaufzusage im Thread ggf. keinen unabdingbaren Anspruch auf Lieferung der Ware hat, weil diese ggf. schon "weg" ist... und wenn man Bescheid weiss (Zwischenverkauf vorbehalten = öffentlich zu lesen), dann kann sich auch niemand mehr beschweren und die Moderatoren haben keinen Stress mehr :)
 
Wie oft habe ich im Marktplatz nicht schon gelesen: 'Leute, wenn das Angebot xyz hier keiner will, geht es ab Tag D in die Bucht. (= ihr seid selber schuld, wenn ihr vorher nicht zuschlagt)'.

Selbstverständlich (finde ich) habe ich es so wie die Verkäufer, die das schreiben, verstanden, und wie es in mehreren Gerichtsinstanzen festgesetzt ist: was einmal in der Bucht zum Verkauf steht, kann woanders nicht mehr verkauft werden, da derjenige, der den Zuschlag bei der Buchtauktion erhält, Anspruch auf Lieferung des ersteigerten Artikels hat.
Also: einmal in der Bucht, Pech für die, die den Artikel gerne in Nebenabsprache mit dem Verkäufer ausserhalb der Auktion kaufen möchten.

Dass es manchmal Nickeligkeiten gegeben hat, wundert mich schon deshalb, weil ein Verkäufer beim PN- oder Emailaustausch mit einem Interessenten ja nicht gut unterschlagen kann, dass er über das Angebotene gar nicht mehr verfügen darf, weil es inzwischen den Auktionsregeln von Ebay unterliegt. Und ob sich aus dem - rein privaten - PN- bzw. Emailaustausch im Forum oder sonstwo tatsächlich eine rechtliche Forderung ableiten liesse, halte ich für eine ziemlich wagemutige Annahme.

Alles, um zu sagen, dass ich die Marktplatzregeln für klar gehalten habe, und es weiterhin tue.
 
was einmal in der Bucht zum Verkauf steht, kann woanders nicht mehr verkauft werden, da derjenige, der den Zuschlag bei der Buchtauktion erhält, Anspruch auf Lieferung des ersteigerten Artikels hat.

Auch in der Bucht verkauft sich normalerweise zB. ein T20 nicht 500EUR - warum sollte es sich nach Angebotsablauf nicht wieder hier im Forum einfinden?

Btw. bei Ebay kann man nicht ersteigern, da finden (aus Käufersicht leider) keine Versteigerungen statt!
 
Meiner Meinung nach ist die Regel Nr. 6 etwas missverständlich formuliert (oder ich habe gerade eine Gedankenblockade):
Links zu eigenen Verkaufsangeboten in anderen Foren oder Verkaufsplattformen sind unerwünscht und werden gelöscht.
Kann man so interpretieren:
  • Ich darf hier keine Links zu Angeboten aus anderen Foren/Ebay/etc. einfügen.
  • Ich darf Angebote, die ich hier im Forum eingestellt habe, nirgendwo anders verlinken (Signatur, andere Foren, etc.).

Interpretationsmöglichkeit 2 ist meiner Meinung nach aber eigentlich relativer Blödsinn, da nicht kontrollierbar. Trotzdem haben wir hier doch einige "Rechtsverdreher" im Forum, die sich die Regeln so hinbiegen, wie sie sie haben wollen. "Ich dachte, ich darf nur die hier eingestellten Angebote nirgendwo anders verlinken." Vielleicht sollte man das noch etwas anders formulieren?

Links zu eigenen Verkaufsangeboten aus anderen Foren oder Verkaufsplattformen sind unerwünscht und werden gelöscht.


Grüße
Thomas
 
Und das wollt ihr wie sicherstellen? Also ich weiß ja nicht...

hajowito
 
Zitat von MarcusAgrippa
"was einmal in der Bucht zum Verkauf steht, kann woanders nicht mehr verkauft werden, da derjenige, der den Zuschlag bei der Buchtauktion erhält, Anspruch auf Lieferung des ersteigerten Artikels hat"

Auch in der Bucht verkauft sich normalerweise zB. ein T20 nicht 500EUR - warum sollte es sich nach Angebotsablauf nicht wieder hier im Forum einfinden?
Ja, du hast recht. Es fehlt strenggenommen nach meinem: "was einmal in der Bucht zum Verkauf steht, kann woanders nicht mehr verkauft werden, da derjenige, der den Zuschlag bei der Buchtauktion erhält, Anspruch auf Lieferung des ersteigerten Artikels hat" der Zusatz: 'solange der Artikel den Ebay-Angebotsregeln unterliegt'. :)
 
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