Marktplatz in Gefahr?

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Arminius

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Nach diesem Artikel möchte ich an geneigter Stelle prüfen lassen, ob sich der eine oder andere Anbieter hier auf dem Foren-Marktplatz ggf. im Angebot zurück nehmen müsste um schadlos zu bleiben oder ob es den Marktplatz insgesamt zu überdenken gilt.

 
Soweit ich weiß, musste man das doch bisher schon in der Steuererklärung angeben, wenn man mehr als 600€ Gewinn hatte durch private Veräußerungsgeschäfte.

Neu zu sein scheint ja, dass der Plattformbetreiber diese Transaktionen weitergeben soll. Das würde vielleicht funktionieren, wenn die Bezahlung über die Plattform geht, aber sonst?

Danke auf jeden Fall für den Artikel!

BG
 
naja, die Regeln sind doch klar. 30 Artikel pro Jahr, max. 2000 €, je Plattform. Das finde ich schon viel

Meldung von privaten Geschäften klar geregelt​


Private Geschäfte müssen nicht gemeldet werden, wenn weniger als 30 Artikel pro Jahr verkauft werden. Außerdem darf durch diese Geschäfte insgesamt nicht mehr als 2000 Euro eingenommen werden. Diese jeweiligen Beschränkungen gelten für private Anbieter pro Plattform.

Daten derjenigen, die über diesen Grenzwerten liegen, müssen die Plattformen an die Finanzbehörden übermitteln. Neben Namen und dem Geburtsdatum soll die Steueridentifikationsnummer, die Postanschrift, die Bankverbindung und alle relevanten Transaktionen inklusive den Verkaufserlös und angefallene Gebühren weitergegeben werden.
 
Ich frage mich gerade wie z.B. ebay-kleinanzeigen an folgende Daten von mir kommen möchte:
-----------------------------
Neben Namen und dem Geburtsdatum soll die Steueridentifikationsnummer, die Postanschrift, die Bankverbindung
-------------------------
Ich wüsste nicht, dass ich dort speziell die letzten 3 Dinge hinterlegt hätte.....
Ich wüsste auch nicht, dass man das bei einer Accountanlegung machen müsste, obwohl speziell diese 3 letzten Dinge den Betrügern endlich mal das Handwerk legen würde

Interessand finde ich auch folgenden Tipp für die Eigendokumentation
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Bei einem erfolgreichen Verkauf sollten das Datum und Belege für den Einkaufs- und Verkaufspreis, die Kosten sowie für die Höhe des Gewinns oder Verlusts dokumentiert werden.
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Wenn ich jetzt privat ein nicht mehr benötigtes Notebook auf Kleinanzeiegn was mich damals z.B. 1200EUR gekostet hat, verkaufe und dafür nach 5 Jahren nur noch 300EUR erziele, mache ich dann einen "Verlust" von 900EUR ? Kann ich den Verlust jetzt steuerlich geltend machen ?
Oder mache ich trotzdem einen "Gewinn" von 300EUR.
Kann mir vorstellen dass da demnächst ein paar Klagen vor den Finanzgerichten auftauchen werden.....

Soweit ich weiß, musste man das doch bisher schon in der Steuererklärung angeben, wenn man mehr als 600€ Gewinn hatte durch private Veräußerungsgeschäfte.
Na ja, soweit ich weiss durfte man als Fußgänger auch noch nie über eine rote Ampel gehen, aber geschert hat es trotzdem recht wenige.
 
30 Artikel geht schon in Ordnung - 2000 Euro dagegen ist nicht viel zumal sich der Staat da ja Einnahmen versprich (und das nicht zu wenig).
Skurril wird es halt wenn auf kleinanzeigen beispielsweise Babysachen für quasi verschenkt verkauft werden (schnell die 30 Artikel erreicht) oder Elektronik/Fotokrams den Besitzer wechselt.

Muss ich dann als Verkäufer alle Kaufbelege pro Artikel nachweisen? Wie ist das wenn Artikel in einem Jahr gekauft und im nächsten Jahr verkauft werden? Dann zahle ich noch Steuern drauf selbst wenn es ein "Nullsummenspiel" war?
 
das Flohmarkthändler Problem. Ich mache das nur als Hobby .... ich miste nur meinen Keller aus ...... ich miste die Keller aller meiner Nachbarn aus ....

Und wenn sich jetzt die EU um dieses 'Problem' kümmert, dann könnt Ihr Euch vorstellen, welche Beträge da in einigen EU-Ländern verschoben werden.
 
Falsch: welche Beträge einige Politiker denken, dass sie verschoben werden und man dort was abgreifen könnte.

Darüber hinaus ist völlig offen, welche Summen letztendlich entstehen. Was "meldet" eBay KA zB wenn ich einen Artikel für 30€ VB anbiete und bei persönlicher Abholung bar für 10€ abgebe?
Das kann zB dort nur funktionieren wenn die Zahlung über die Plattform abgewickelt wird - dann gibt es die entsprechenden Daten zur Auswertung.

Ich würde hier erstmal prüfen, ob ein Forum überhaupt eine Plattform im Sinne des PStTG ist.

Der Gesetzgeber soll sich erstmal an Firmen wie Meta abarbeiten (wieviele Marktplätze gibt's auf Facebook?) und dazulernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Thema von @laptopheaven finde ich eigentlich am passendsten, ich verkaufe nach 2-3Jahren einen Laptop oder ein Handy. Der Betrag kann dann eigentlich nicht als Einnahme angesehen werden wenn ich in den 2-3Jahren Summe X Verlust gemacht habe und außerdem habe ich das Geld schon einmal versteuert.
 
Falsch: welche Beträge einige Politiker denken, dass sie verschoben werden und man dort was abgreifen könnte.
[ZITAT]
Gewerbe liegt vor bei regelmäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleichartigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten.

wenn Du nur einmal Deinen Keller entrümpelst ist das wohl kaum interessant für die Steuerverwaltung. Da greift kein (einzelner) Politiker etwas ab 😌 Auch bei einem gebrauchtem Laptop alle fünf Jahre wird Dir wohl kein Finanzbeamter die Bude einrennen. Aber frage einmal den Forensponsor thinkspot, was er von einem 'Privatmann' hält, der in einem Jahr 10 gebrauchte Rechner verkauft und keine Steuern zahlt.

wenn ich in den 2-3Jahren Summe X Verlust gemacht habe
dann kann ein angemeldeter Händler diesen Verlust auch von einer evtl. zu zahlenden Steuer abziehen. Wo ist also das Problem ?
 
Ich frage mich gerade wie z.B. ebay-kleinanzeigen an folgende Daten von mir kommen möchte:
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Ich wüsste nicht, dass ich dort speziell die letzten 3 Dinge hinterlegt hätte.....
Einfachste Übung:
So lange du nicht alle "erforderlichen" Informationen hinterlegt hast, kannst du keine weiteren Geschäfte auf der Plattform tätigen, genau wie es letztes Jahr mit der Hinterlegung einer Telefonnummer zwecks SMS-Verifizierung gemacht wurde, um sicherzustellen, dass du beim (Ver)Kaufen von Thinkpads niemanden sexuell belästigst.


PS: Verschachtelte Zitate standardmäßig zu deaktivieren ist ok, aber sie nicht in Einzelfällen gezielt wieder aktivieren zu können, nervt!
 
So lange du nicht alle "erforderlichen" Informationen hinterlegt hast, kannst du keine weiteren Geschäfte auf der Plattform tätigen, genau wie es letztes Jahr mit der Hinterlegung einer Telefonnummer zwecks SMS-Verifizierung gemacht wurde
Exakt ...und eine SIM-Karte bekommt man seit einigen Jahren nur noch gegen Vorlage des Persos.

Ich fühle mich schon richtig alt, denn ich habe z.B. noch das Bankgeheimnis miterlebt.
 
[ZITAT]
Gewerbe liegt vor bei regelmäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleichartigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten.

wenn Du nur einmal Deinen Keller entrümpelst ist das wohl kaum interessant für die Steuerverwaltung. Da greift kein (einzelner) Politiker etwas ab 😌 Auch bei einem gebrauchtem Laptop alle fünf Jahre wird Dir wohl kein Finanzbeamter die Bude einrennen. Aber frage einmal den Forensponsor thinkspot, was er von einem 'Privatmann' hält, der in einem Jahr 10 gebrauchte Rechner verkauft und keine Steuern zahlt.


dann kann ein angemeldeter Händler diesen Verlust auch von einer evtl. zu zahlenden Steuer abziehen. Wo ist also das Problem ?
Ich bin aber kein Händler und soll meine Einnahme was kein Gewinn ist versteuern?
 
Aber frage einmal den Forensponsor thinkspot, was er von einem 'Privatmann' hält, der in einem Jahr 10 gebrauchte Rechner verkauft und keine Steuern zahlt.
Wenn es, wie bei mir, 10 Laptops wären, in die ich mit Sicherheit mehr Geld gesteckt habe, als ich damit einnehmen würde, dann hat er damit sicherlich kein Problem. Den privaten Charakter würde man dann bei mir allein schon daran erkennen, dass alle Laptops völlig unterschiedlich in Alter, Zustand und Ausstattung wären.
Wenn es sich dagegen um einen Privatmann in Anführungszeichen handelt, der massiv völlig gleichartige Artikel verschiebt, dann wäre es völlig legitim, wenn ihm das sauer aufstößt.
Das Problem dürfte hier sein, wie Behörden das im jeweiligen Fall sauber und vor allem mit vertretbarem Aufwand unterscheiden sollen. Insbesondere da es vermutlich sehr viele Grenzfälle gibt.
 
Das Problem dürfte hier sein, wie Behörden das im jeweiligen Fall sauber und vor allem mit vertretbarem Aufwand unterscheiden sollen. Insbesondere da es vermutlich sehr viele Grenzfälle gibt.
Das geht vorallem nicht, ohne dass sie noch tiefer als jetzt schon im Privatleben der Bürger (dazu gehören auch Privatverkäufe) herumforschen. Gerichtsfest über längere Zeiträume dokumentiert versteht sich, sonst wäre es ja vergebens. Denn wenn deine Verkäufe vom Januar nicht in der Datenbank wären, könnte man im Dezember nicht feststellen ob du in Summe die Bagatellgrenze überschritten hast.
 
Ich bin aber kein Händler und soll meine Einnahme was kein Gewinn ist versteuern?
wer ein Händler ist, ist in den nationalen Gesetzen eindeutig geregelt. Und wenn Deine Einnahmen über den Ausgaben liegen brauchst Du auch nichts versteuern. Was Bitte ist daran so schwer .... ?

Hier folgt ein Link mit Erklärungen der wirklich allen nicht gewerblich Handelnden jede Sorge nehmen sollte.
https://www.test.de/Privatverkauf-u...zamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/
 
Hier folgt ein Link mit Erklärungen der wirklich allen nicht gewerblich Handelnden jede Sorge nehmen sollte.
Das liest sich eher wie ein Minenfeld, ein zusätzlicher Bedrohungsvektor, den der Bürger bei jedem Verkauf im Hinterkopf haben muss.

Stiftung Warentest überschreibt ganz richtig den Großteil des verlinkten Artikels mit "Steuerfalle 1...5".
 
Umgekehrt wird ein Schuh draus ;)
stimmt. Es kann einen aber auch wuschig machen wenn man sieht, dass so viele Leute Angst davor haben Steuern zu zahlen. Das sind aber die gleichen Leute, die mit Ihren Autos auf Deutschen Straßen fahren, ihre Kinder in Deutsche Schulen schicken, eine Energiekostenpauschale befürworten, .....
 
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