Möglicher Konflikt in eBay wegen falscher Beschreibung

MrTilman

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Hi!

In eBay ein ThinkPad verkauft, oben wurde aus Versehen Neu als Zustand ausgegeben. Aber in der Beschreibung habe ich geschrieben:

Display: Hell, sehr leichte Wolken (kaum sichtbar!); 1 kleiner Pixelfehler (kleiner als 1 Quadrat-mm)

Handauflage und Tastatur
: Tastatur gelablet (mit Aufklebern) leicht glänzend; Handauflage hat einen
3cm langen Riss links; IBM-Aufkleber wurde durch Metall-
Aufkleber ersetzt (original IBM)

Unterseite (Baseunit): einige Kratzer, insgesamt guter Zustand

Displaydeckel: Cardbus-Slot Blende schließt sicht nicht ganz

Lieferumfang: Notebook (wie oben beschrieben), Netzteil, 9 Zellen Akku mit 3,5 Stunden Laufzeit, 6 Zellen Akku
mit 1 Stunde Laufzeit, Dockingstation

Sonst wurde nirgendwo erwähnt, dass es sich um ein neues ThinkPad handelt.

Heute eine Nachricht vom Käufer bekommen:

Mich würde zuerst mal interessieren, ob der Artikel nun neu ist. Oben steht nämlich neu und in der Beschreibung, dass er diverse Gebrauchsspuren und kleine Fehler hat.

Was meint Ihr? Hat der Käufer Ansprüche gegenüber mir (wenn der Artikel der Beschreibung enspricht)?

Vielen Dank
Tilman
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich verstehe sowieso nicht, auf was diese Frage abzielen sollte.
Mal abgesehen davon, dass man laut AGB volljährig sein muss, um ein Ebay Account eröffnen zu können. Aber wie gesagt, darauf sollte mein Post nicht hinaus.
 
  1. Wer liest sich die AGB durch?
Wahrscheinlich der, der auch die Beschreibung gelesen hätte :D

Ja gebe ich dir recht, in der Tat werden wahrscheinlich wenige die AGB wirklich lesen.

Aber ändert es eben meiner Meinung nichts daran, dass es nichts zur Sache tut, ob der betreffende Käufer jugendlich ist oder nicht. Für mich war die Frage einfach wirklich unnötig.
 
Also ich bin ja auch der Meinung wenn man bei Ebay Sachen in einem gewissen Wert kauft sollte man schon die Beschreibung lesen und sich nichthinterher beschweren bzw. andere Sachen als angegeben wurden fordern. Denke wie die meisten hier das die Sache mit dem Rücktritt anbieten für dich wohl die sauberste Lösung wäre, wenn er es dann immer noch haben will bitte, ansonsten bleibst du zwar auf den EbayKosten sitzen für nichts kannste es dann ja aber nochmal einstellen und diesmal mit der richtigen Angabe ;)

Lg mopsi79
 
Hi MrTilman,wie sieht denn nun aus? Hat sich der Käufer nun geäußert. Das würde mich persönlich einfach interessieren.Im übrigen, "Good luck!". Evtl. springt er ja auf Dein "mögliches" Angebot wg. des Rücktritts auf.. Grußeckes
 
Der Käufer hat scheinbar wirklich gedacht, dass es sich um ein Neugerät handelt. Daher habe ich die Transaktion einfach abgebrochen. Der Käufer hat zugestimmt.
 
Na dann,

gratuliere, die Sache hat sich ja in Wohlgefallen aufgelöst... ;)

Schön, dass es so ausging. Hätte ja auch anders sein können... :facepalm:


LG
eckes
 
MrTillman .. bitte habe dir den Tipp fürs andere Forum doch gerne gegeben ;)

Hab gesehen du hast ihn genutzt :)
 
Danke :thumbsup: Aber wer das nicht versteht, dem kann man auch nicht helfen :D

P.S. Ja, den Tipp habe ich benutzt, danke!
 
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