Lizenzfrage zu Vista auf T60

KaiSch

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Hallo!

Habe eine Frage zu Windows Vista. Momentan habe ich Vista auf meinem T60 in vorinstallierter Form. Bald möchte ich mir jedoch eine neue Festplatte kaufen und Windows neu installieren. Diese Möglichkeit möchte ich für eine originale Installation nutzen - habe mir bei Microsoft eine Vista-Installations-DVD bestellt.

Nun meine Frage: Wenn ich die bisherige Festplatte ausbaue und die neue einsetze und darauf von einer originalen Vista-DVD Windows Vista installiere, muß ich ja einfach den richtigen Vista-Key eingeben (nicht den Recovery-Key) und das Betriebssystem aktivieren, oder? Das klappt doch?

Für eine Übergangszeit würde ich aber gerne die alte Festplatte auch noch weiter benutzen, da ich bis zur fertigen Installation aller benötigten Programme sicher lange brauchen werde aber mein Notebook häufig brauche. Ist das rechtlich ok, wenn ich sowohl meine alte Recovery-Version und die neu installierte und aktivierte Vista-Version benutze - benutze beide ja immer nur im gleichen Notebook und auch nie zur gleichen Zeit.

Kan mir da jemand helfen?

Lieber Gruß

KaiSch
 
zu Deiner lizenzrechtlichen Frage: rein aus dem Bauch heraus und ohne Anspruch auf Richtigkeit würde ich sagen, dass es nicht erlaubt ist, da Du mit einem Key parallel zwei aktive Installationen am laufen hast.
 
Wenn ich es richtig verstanden habe, willst Du ein neues Vista mit dem dazu mitgeliefertem Key installieren und aktivieren.
Somit hast Du die alte HDD mit der COA VISTA-Lizenz und die neue HDD mit dem neuen VISTA und dessen Key im Wechsel laufen. Das ist legal.
 
Danke schon mal für die Antwort.

Weiß da noch jemand etwas?

Alsi ich habe nicht vor, die beiden Installationen in unterschiedlichen Computern benutzen (ich habe auch nur ein Notebook). Es geht mir einfach nur darum, dass ich in Ruhe nebenbei auf einer anderen Festplatte eine neue Installation zusammenstellen kann, aber in der Übergangszeit noch meine alte Installation benutzen kann. Außerdem handelt es sich wie gesagt bei der jetzigen Installation um eine Recovery, nur die neue Installation werde ich original installieren. Da muß ich ja dann aktivieren, oder?

Gruß

KaiSch
 
Welche Vista Version ist es?

Gab es nicht bei der Ultimate die Möglichkeit sie bis auf zu drei Rechnern zu aktivieren? völlig legal.
 
@ Mornsgrans

Ja, denke so meinte ich es. Aber ich habe nur eine Lizenz von Vista, die die bei meinem T60 dabei war. Momentan ist da ja eine Recovery-Version am laufen, die ich nicht aktivieren musste (edit). Nun habe ich vor, von einer Microsoft-Vista-DVD eine originale Installation auf einer anderen Festplatte mit dem original Key meiner jetzigen Version zu installieren und zu aktivieren. Oder was meinst Du? Das wäre dan ok?
 
@ ingope

Aber unter Deinem Link steht doch etwas von nur einer erlaubten Installation? Aber in meinem Fall wäre es ok?
 
Achso... willst du später dann beide Installationen auch noch weiterhin nutzen? (dachte es geht nur um den "Umzug")
Gut dann dürfte es wohl nicht so ganz legal sein (weiß jemand mehr?)
 
Von meinem Empfinden her würde ich sagen, es ist legal. Die Lizenz berechtigt ja zur Installation und "gleichzeitigen" Nutzung auf EINEM Rechner, und das tust Du ja (HDD raus, andere rein, starten und wieder zurück tauschen).
Illegal wird es in dem Augenblick, indem Du die überzählige Festplatte in einem anderen Rechner einsetzt (VISTA mit einem KEY also auf zwei Rechnern installiert ist) oder ein Image der alten HDD in einer VM (z.B. in VMWare) auf dem Notebook mit dem neuen VISTA nutzen würdet (= zwei Installationen mit einem KEY gleichzeitig auf einem Rechner einsetzen.
.
 
Nein, ich möchte wie gesagt nicht beide Installationen gleichzeitig nutzen. Wenn ich irgendwann mal meine neue Installation fertig habe, werde ich die alte Festplatte löschen und als externe Festplatte benutzen. Möchte sozusagen Stück für Stück umziehen, das kann halt etwas dauern.

Danke für die Antworten! Ich hoffe dann mal, dass es rechtlich ok ist, wenn ich das so mache.

Gruß

KaiSch
 
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