Lenovo T410 enthält nicht die beschrieben CPU. Ein Grund für eine Wandlung?

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Hallo,

eine gute Bekannte von mir hat sich vor drei Monaten ein neues T410 bei einem offiziellen Lenovo Händler gekauft. Jetzt habe ich festgestellt, dass das Book gar nicht die beworbene CPU hat, die auch auf der Rechnung aufgeführt ist.

Auf dem techischen Datenblatt im Laden (es handelt sich um einen Händler mit Ladengeschäft) und auf der Rechnung ist eine Core i5 M560 CPU aufgeführt. Verbaut ist aber nur eine Core i5 M520 CPU.

Der Unterschied mag zwar nicht so groß sein, aber es sollte doch das verbaut sein, was auch beworben wird und vor allem was auf der Rechnung aufgeführt wird.

Meint ihr das wäre ein Mangel der eine Wandlung des Kaufvertrag begründen würde? Schließlich wird der Händler nicht einfach die CPU bei dem Book austauschen können.


LG
 
Ist sie zufrieden mit dem Notebook? Dann würde ich nicht weiter drüber nachdenken.
 
einfach mal den händler anrufen/anschreiben und dein problem erläutern.
Vielleicht kommt er dir ja in irgendeiner weise entgegen.
aber wie chill schon sagt, wenn sie zufrieden ist, würd ich es auch jetzt nicht tauschen lassen.
 
Ich würde es auf jeden Fall ansprechen.

Ich weiß, ich bin Schwarzseher, aber:
Stell dir vor, das Gerät wird ein Garantiefall, du schickst es zum Händler und dann wundert der sich auf einmal, warum da ne andere CPU drin ist und wirft dir im ungünstigsten Fall vor, selbst dran herum gebastelt zu haben.

Vielleicht kann man sich ja freundlich einigen (Nachlass o.Ä.).

Grüße
 
Die CPU ist schon eine wesentliche Eigenschaft des Notebooks. Wenn ihr überlegt, vom Kauf zurückzutreten oder zu wandeln, dann solltet ihr eine Mängelrüge machen!
Den nach § 377 HGB muss die Mängelrüge sofort nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Inwieweit das bei einem Geschäft mit einem Verbraucher gilt weiß ich nicht sicher, ich würde trotzdem sicherheitshalber rügen.
Denn eigentlich hat sie für 2,66 GHz bezahlt, aber nur 2,4 GHz bekommen. Wenn das T410 sonst in Ordnung ist, würde ich eher eine Minderung fordern. Oder ein Laptopsleeve o.ä. Wertmäßig liegen die beiden CPUs ja nicht weit auseinander, mehr als 20 € sind das afaik nicht.

Wegen der Garantie: was für ein Type ist das T410 denn? Steht der Type auch auf der Rechnung? Denn bei der Typbeschreibung müsste ja ersichtlich sein, ob 2,66 GHz oder 2,4 GHz.

Grüße
bassplayer
 
Ich frage mich gerade, welche CPU eigentlich die Richtige wäre. Ich vermute die M520. Wenn der Händler nun auf der Rechnung die genaue Type und Seriennumer notiert hat ist das Gerät eindeutig beschrieben. Vermutlich wird er sich also auf einen Tippfehler berufen.
Wenn sie also zufrieden mit dem Notebook ist würde ich den Händler darauf hinweisen und vielleicht springt dann eine Kleinigkeit dabei raus.
 
Jo die Rüge würd ich auch erstmal aussprechen!

Alleine wg. den Garantieansprüchen.

Wie man sich im Endeffekt einigt ist dann ja ein anderes Dingen.

Nur das muss als privat Person nicht sofort sondern unverzüglich sein. Der Unterschied liegt darin: Zwischen Händlern muss es sofort sein. Ergo du stellst es fest -> Anrufen. Sollte so wenig Zeit wie möglich zwischen liegen. Bei Privatperson reicht ein unverzüglich. Also sobald für dich machbar. Also du stellst es gestern fest, bist gerade aber unterwegs, kannst du es auf morgen verschieben.

Aber lass dir nicht zuviel Zeit. Die CPU ist eine wesentliche Eigenschaft. Sowas sollte frühzeitig geprüft werden.

Man prüft bei nem Autokauf ja auch direkt ob alle Reifen da sind oder alle Fenster oder ob der Motor richtig ist.

Wie dem auch sei: Rügen würd ich ;)
 
HGB findet keine Anwedung bei Verkauf AN Privatverbraucher. HGB ist nur wenn Kaufleute unter sich verkaufen/kaufen, dort muss die Ware sofort kontrolliert werden, versteckte Mängel werden nach HGB §377 wie du schon geschrieen hast behandelt.

Für den Privaten Verbraucher gilt folgendes: BGB §434 Sachmangel: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

die wichtigenBereiche schreib ich direkt mal hier rein:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat (falsche CPU). Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln.(vereinbart!)

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert. (trifft je nach dem auch zu, je nach Definition von Sache und Eigenschafft).

Das ist die rechtliche Seite, nun zur menschlichen Seite.

Bevor ich überhaupt in ein Forum schreibe, geh ich zu meinem Händler und teile ihm den Mangel mit, das ganze natürlich freundlich und ohne direkt irgendwelche Forderungen zu stellen !!! Ich versteh nicht wieso man jeder Furz in ein Forum schreiben muss, in der Zeit des Beitrags hätte man längst bei mHändler anrufen können, gibts dann immernoch ein Problem ist das hier der richtige Ort für sowas.
 
Nur 'ne kleine Anmerkung: Die CPU heißt Intel Core i5-560M ('M' hinten - nicht vorne) bzw. -520M. Bei Lenovo ist die Bezeichnung auch immer richtig rum. Vielleicht hat der Händler da selbst "rumgeschraubt" (an den Specs).

VG

Smoerrebroed
 
Nimm mal die Gerätenummer und benutze die Quickpath-Funktion der Lenovo-Supportseite. Dort ist dann die "Serienausstattung" aufgeführt. Wenn die korrekt (i5-520M) ist, kannst du die Sache vergessen, falls es niemanden stört (...so riesig ist der Unterschied nicht). Wenn sie falsch ist, kann es Ärger bei Garantieansprüchen geben, denn dann wurde die CPU aktiv getauscht - dann in jedem Fall den Händler ansprechen.

Gruss
 
Gekauft wurde ein T410 mit dem 560M-Prozessor. Geliefert wurde ein T410 mit 520M. So, wie ich das verstanden habe, wurde das Gerät bei einem Händler vor Ort gekauft und nicht online. Das macht die Abwicklung noch einfacher: Einfach zu Händler gehen, Rechnung vorlegen und darauf hinweisen, dass der falsche Prozessor drin ist. Und dann kann man sich darauf einigen, wie man weiter verfährt. Das einfachste wäre eine Korrektur der Rechnung mit angemessen niedrigerem Kaufpreis. Wäre eben wichtig für Garantieansprüche, dass auf der Rechnung auch der Prozessor steht, der im Gerät verbaut ist.

Ich denke aber mal, dass beim Händler ein Irrtum vorliegt. Ich glaube nicht, dass der ein Thinkpad auseinanderbaut und einen etwas günstigeren Prozessor einbaut, um beim Verkauf 20 bis 30 EUR mehr Gewinn zu machen, dafür aber einen Techniker eine halbe Stunde fuddeln lässt. Das wäre widersinnig.
 
Laut Wiki kann das T410 gar keine 560er-CPU haben. Laut HMM auch nicht.
Ich tippe ja auf eine "Falschbezeichnung" durch den Händler...also einfach freundlich anrufen und fragen, ob und was man (beide) machen könnte(n). ;)
 
Vielen Dank für eure Antworten.

In dem Book ist die Core i5 520m CPU verbaut, auf dem Datenblatt des Händlers (welches sie noch hat) und auf der Rechnung steht wie gesagt die Core i5 560m CPU. Der Unterschied mag wirklich nicht so groß sein, aber er ist schon vorhanden. Zumal fast ein Jahre "CPU Generation" dazwischen liegen. Mit dem Händler hat meine Bekannte schon gesprochen bevor ich diesen Thread erstellt habe. Der dortige Verkäufer (nicht der Inhaber) hat sich zuerst sehr "quer gestellt". Es vielen Worte wie "Leute die das Haar in der Supper suchen wollen wir hier nicht als Kunden haben". Das fanden wir sehr frech. Aufgrund der negativen Äußerung wollte sie dann auch sehen welche Rechte sie hat. Dazu kommt, dass sich der Händler bei zwei anderen "Mängeln" mehr als unkooperativ gezeigt hat. Der Händler hat die Festplatte die original verbaut war, gegen eine andere Festplatte getauscht. Das war ihr aber schon vor dem Kauf bekannt. Nur macht diese Festplatte ganz extreme mechanische Geräusche, wie ich sie selbst in einem TP noch nie gehört habe. Darauf angesprochen meinte der Händler nur, dass dies normal sei und wenn ihr das nicht gefallen würde dann soll sie sich eine andere Festplatte kaufen. Ein zweiter Punkt sind extreme Spaltmaße am Display Rahmen. Hier hat sie sehr hohe Spaltmaße. Noch wesentlich mehr als an meinem Book und ich habe hier schon mal meine Spaltmaße gepostet und viel von euch haben gesagt, dass diese so nicht akzeptieren würden. Auch auf die Spaltmaße angesprochen, hat der Händler geäußert, dass dies im normalen Rahmen liegen würde und sie sich ein anderes Book kaufen soll, wenn ihr das nicht passt. Wichtig ist noch, dass diese Mängel zwei Tage nach dem Kauf bei dem Händler vor Ort bemängelt wurden. Das Book wurde extra "beim Händler vor Ort gekauft". Das war der Fehler, wenn bei jedem Versender hätte sie das Book in den ersten 14 Tagen zurückschicken können. Aufgrund dieser nicht sehr netten Vorgeschichte, wird sie jetzt wohl auf ihr Recht bestehen. Hätte der Händler freundlich und nicht so derart überheblich reagiert, wäre das etwas anderes gewesen. Nun hat der Händler aber wohl rechtlich die schlechteren Karten. Die CPU ist eine wichtige Eigenschaft des Notebooks und die vertraglich zugesicherte Eigenschaft der CPU wurde in der Form nicht erfüllt. Also wird sie auf ihr Recht bestehen.

Also, lieber Händler. Falls Du dich hier in diesem Thread selber erkennst. Ich habe deinen Namen extra NICHT genannt. Aber mit so unfreundlichen Worten wie sie dort gefallen sind, wird so eine Sache sicher nicht auf einem freundlichen Wege gelöst!
 
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