Lenovo Online Shop gültiger Kaufvertrag

Genau das habe ich gemeint, Quelle wollte sicher auch nicht liefern, aber scheinbar mussten sie es ja doch, denn ansonsten hätten Sie das nicht getan! Und bei diesem Angebot wusste auch jeder, dass das ein falsches Angebot war!

Mir kommts einfach aufgrund der komischen Stornierung so vor, als da jeder irgendwie die Schuld auf den anderen schieben will und durch die Verwirrung des Kunden da versucht rauszukommen. Bei den meisten klappts ja... Ich hab auch keine Lust mich da mit Anwalt und so durchzusetzen.

Also kann wie in meinem Beispiel durch die nicht geschehene Stornierung sowas wie ein Anspruch entstehen?

Um mal Konkret zu werden, sagt doch §119 sowas aus, oder? Dass ein Irrtümlicher Vertrag zeitnah mit dem §§ aufgehoben werden kann. Wenn dies jedoch nicht passiert, dann bleibt der Vertrag bestehen, oder?!

MFG
 
Hallo,

die Rechtslage ist eigentlich sehr eindeutig (deutsches Vertragsrecht unterstellt).

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn eine rechtswirksame Bestellung im Online Shop erfolgt ist und dieser eine Auftragsbestätigung erteilt hat (keine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist, sondern eine Auftragsbestätigung). Die meisten Online Shops erteilen nur eine Bestellbestätigung und dann kommt der Kaufvertrag erst mit Lieferung zustande. Es kommt also auf den Text der E-Mail an, die als Bestätigung verschickt wurde.

Wenn ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist, beim Preis aber ein Irrtum vorgelegen hat (z.B. das Vergessen einer 0 beim Einstellen in den Shop, also z.B. der Preis mit 100 und nicht wie beabsichtigt mit 1000 € angegeben wird), kann der Verkäufer den rechtswirksamen Vertrag anfechten, mit der Folge, dass dieser ungültig wird (im Zweifel läuft das über ein Gerichtsverfahren). Den Nachweis des Irrtums hat der Verkäufer zu erbringen.

Sollte der Vertrag nichtig geworden sein, müssen evetl. Leistungen zurückgewährt werden, also jeder muss so gestellt werden, als hätte es den Vertrag gar nicht gegeben. Sollten dem Käufer bereits Auslagen, etc. (also ein finanzieller Schaden) durch den Irrtum des Verkäufers entstanden sein, muss der Verkäufer diesen ersetzen.

Viele Grüße

Lars
 
Hi,

danke für die genaue Ausführung!

Also ist wirklich ein Kaufvertrag zustande gekommen, weil in der Email stand definitiv Auftragsbestätigung und auch der andere Satz, den ich auf der ersten Seite schon einmal zitiert habe. Demnach ist Lenovo den Vertrag eingegangen und kann eine einfache Stornierung wäre dann nicht mehr möglich, oder? Es müsste doch alle Verträge dann über den §§ 119 nichtig gemacht werden.

Wenn an der Bestellung eine gewisse Zeit lang nichts unternommen wurde und es weiterhin als bearbeitet gilt, dann kann ich doch nach einer gewissen Zeit auf den Kaufvertrag bestehen, da Lenovo auch nicht vom Recht des Rücktritts gebrauch genommen hat?

Wie lange ist im juristischen Sinn zeitnah? Reicht hier aus, dass ein Teil der Bestellung bereits bearbeitet (storniert) wurde und der andere Teil über eine Woche so belassen wurde?!

Danke schon einmal.

MFG
 
Mal im Ernst wer hier glaubt ein Gerät was in der Ausstattung locker 3.500€ gekostet hätte für 100€ zu bekommen dem ist nicht mehr zu helfen. Es möge sich angesprochen fühlen wer mag.
 
bei so manchen Beiträgen hier kann ich wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln...

Moral und Ethik scheinen da absolute Fremdwörter für so manchen zu sein...ich kann für diese Personen echt nur hoffen, dass sie niemals Fehler machen und sich direkt andere wie die Geier draufstürzen...
 
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