Lenovo ist leider nicht mehr IBM - schade...

mazagi

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Ich habe neulich mich selber vom tollen Lenovo Service überezeugen können. Habe mein Notebook bei Notebooksbilliger.de gekauft und es 27.12.2007 bestellt und am 29.12 erhalten. Wie der Zufall immer so will ist mein Notebook am 29.12 vergangenen Jahres kaputtgegangen - DVD-Laufwerk ist tot - lässt sich nicht mehr aufmachen - liegt auch nicht am Laufwerk selbst - habe es in einem berliner Shop getestet. Lange Rede, kurzer Sinn - Anruf bei Lenovo am 29.12 - da heist es es zählt das Rechnungsdatum und nicht das Erhalten am Datum - DIE SIND NICHT ENTSPRECHEND KULANT MIR DAS WG. DER 2 TAGE AUF GARANTIE ZU MACHEN!!! :cursing: DAS NENNE ICH TOLLER SERVICE ODER? Wisst Ihr das rechlich aussieht? Gibt es auch sowas wie Karrenzzeit bei Garantieansprüchen?

Nun habe ich mir gedacht - ich brauche kein DVD laufwerk - wofür auch? 1100 € für ein angeblich Business-Notebook ausgegeben - da kann man doch nicht alles erwarten oder? Ich brenne auf dem Notebook sogut wie nichts... Der einzige Grund sind die Acronis Start CDs weil - ich kriege das Superteil mit einem Bootfähigen USB-Stick nicht gebootet. Ständig die Meldung. Missing operating System... Muss ich außer der Funktion im Acronis zum Erstellen von USB Startmedium weitere Sachen beachten? Ich dachte Acronis macht den Stick bootfäig, oder täusche ich mich? Der Stick hat das Sub-Notebook von meiner Frau bereits gebootet, auf meinem IBM tut das natürlich nicht. Habe ich da einen Denkfehler?

Treiber und BIOS-mässig bin ich auf dem neusten Stand. Vermisse jedoch im Boot Menu die Eintellung von USB Medium booten, oder ist die ür einen R61 nicht vorgesehen?

Gruß an alle

Der Verzweifelte...

PS.

Ich mache einen Lenovo-Service Fan Club auf! Möchte jemand Mitglied werden? :)
 
Unbestritten ist es bitter, wegen zweier Tage zwischen den Jahren auf den Ablauf der Garantie verwiesen zu werden.

Aber:

Die Garantie ist ein FREIWILLIGER, zusätzlicher Vertrag, in dem sich der Hersteller zu einer Leistung verpflichtet. Er kann also den Garantiezeitraum recht frei bestimmen. Da helfen auch irgendwelche, objektiv bestimmte "Erwartungen" über dessen Beginn nicht viel weiter. Es ist ja nicht so, dass einem die Verträge nicht vorliegen würden.

Die Marge scheint bei den Thinkpads ganz schön zusammengeschmolzen zu sein. Da werden natürlich auch die Garantieleistungen nicht unberührt von bleiben. Immerhin nehmen mittlerweile sehr viele "normale Konsumenten" Garantien in Anspruch, die konzeptionell für Firmenkunden, also Großabnehmer, gedacht waren.

Und gerade bei Notebooks sind Ausfälle nicht zu verhindern. Da könnte man das doppelte an Geld ausgeben und hätte kaum ein Deut mehr Sicherheit. Unter meinen Fingern werkeln gerade Komponenten aus so vielen verschiedenen Fabriken, die wiederum in verschiedenen Fabriken zusammengebaut wurden. Die meisten Komponenten sind aus Massenproduktion. Wir hatten doch hier schon mal ein Thread, dass eine Qualitätskontrolle, die defekte Geräte annährend ausschließt, um ein vielfaches teurer ist, als wenn man die Endkontrolle de facto auf den Kunden überträgt und eine gewisse Reklamationsquote in Kauf nimmt.

Es ist immer bitter, wenn etwas schief geht, das haben die meisten schon erlebt. Und solange man bei einem gewissen Ton bleibt (was Du hier erstaunlich gut machst - ich könnte das nicht), bist Du hier natürlich herzlich willkommen, Dich ein wenig auszulassen und Dich aufmuntern zu lassen.

Du wirst übrigens Recht haben, wenn Du sagst, dass Dir eine nachträgliche Garantie nichts mehr nutzen wird. Der Garantiefall wäre dann ja außerhalb des Garantiezeitraums eingetreten. Du müßtest bei Abschluss explizit auf den Defekt, der die Garantie auslöst, hinweisen. Dich nur aufgrund Deines Telefonats auf Informationskundgabe zu berufen dürfte zu dünn sein. Vor allen Dingen wird der "First Level Support" von Lenovo für solcherlei Vorfälle keine Aufzeichnungen haben.
 
[quote='qwertz',index.php?page=Thread&postID=515601#post515601]
[quote='MrSpock',index.php?page=Thread&postID=515420#post515420]Wenn ich ein Jahr Garantie habe, erwarte ich auch, dass das ab Erhalt des Notebooks zählt. [/quote]

Glaub da kann man erwarten was man will, wenn in den Garantiebestimmungen steht, dass das Rechnungsdatum zählt dann ist das nicht zu ändern auch nicht für MrSpock.....[/quote]Ist mir klar, aber erwarten kann ich es ja was ich will. Dann wird meine Erwartung eben enttäuscht. :rolleyes:
Mir ist natürlich bewusst, dass letztenendes die niedergeschriebenen Bedingungen gelten. Jeder Service weiß gleichzeitig, das ein enttäuschter Kunde, der sich aus der Enttäuschung heraus für eine andere Marke entscheidet, nur noch sehr schwer wieder zurückzugewinnen ist. Deshalb muss man mal durchrechnen, was günstiger ist.Womöglich hat Lenovo das getan und dabei errechnet, dass restriktiveres Vorgehen günstiger ist. Und das ist ja auch in Ordnung. Nur bei mir sieht es so aus, dass ich beim nächsten Kauf darauf reagieren werde. Gibt es halt einen Kunden weniger für Lenovo. Wenn mich die anderen auch enttäuschen, komme ich ja vielleicht wieder zurück zu meinem bisherigem Lieblingsnotebook, dem Thinkpad. :thumbsup:
 
Bitte nenne mir einen einzigen Hersteller (von was auch immer), der als Garantiedatum das Lieferdatum einsetzt.
 
Lenovo ist leider nicht mehr IBM - schade...
- Auch IBM war bezüglich der Garantiedauer extrem restriktiv. War die Garantie auch nur einen Tag um, so war sie um. Kulanz gab es diesbezüglich nie. Also war Lenovo nie IBM.

- Abgesehen davon finde auch ich es wirklich unschön für eine Serviceabteilung sich wegen nur wenigen Tagen derart blamiert. Zumal hier ein plausibler Grund für die Garantieverlängerung um wenige Tage vorgetragen wurde. Hier wäre ich auch enttäuscht.
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=517537#post517537]@t42

da gibt es mehrere tausend Hersteller die das bieten...[/quote]

Dann frage ich mich warum es so schwer ist einen zu nennen.
 
1100€ für ein R61 bei Notebooksbilliger.de ?( Mit welcher Super-Konfiguration denn? Selbst für ende 2007 erscheint das etwas viel, angesichts, das Anfang 2008 die R61 ab 379€ beim gleichen Dealer zu finden waren, zwar "nur" mit Celeron und Onboard, bzw, 15' XGA, dafür fast 2/3 billiger.
Kulanz erhält man meiner Meinung eher, wenn das Book beim Vertragshändler gekauft wurde, was natürlich etwas teurer ist. Lohnt sich dennoch, da das zweite Jahr als Gewährleistung läuft, wo man schon fast wieder bei "Kulanz" landet.. 8)
 
Das macht aber nur Sinn wenn man die Lieferung mittels Unterschrift am Lieferschein beiderseits verifizieren kann - im normalen Konsumerbereich wird man das kaum verwirklichen können...
heisst doch meist so schön - Lieferdatum=Rechnungsdatum - wie bitte sollte man denn das sonst unter eine Haube bekommen?
Bis nach Ö dauert die Lieferung 5 Tage - innerhalb D 2 Tage, nach Prag 10 Tage.... wenn man das nicht möchte muss man vor Ort kaufen.
 
also.. wenn ich von der post/paketdienst was entgegennahm, hab ich bislang noch immer was unterschrieben.

der lieferant muss doch auch beweisen koennen, das ausgeliefert wurde.
 
[quote='thinkmkh43',index.php?page=Thread&postID=521389#post521389]Das ist ja ganz was anderes - sind ja zwei Paar Schuhe...[/quote]

aehm... was genau schnall ich da grad nicht?
 
Du hast ja einen Vertrag mit einem Lieferanten/Verkäufer... und nicht mit einerm Paketdienst.
 
ja und dieser hat einen vertrag mit dem paketdienst?!

wenn ich als empfaenger nicht bestaetige, hat der lieferant/lieferdienst das problem.

aber eigentlich gings ja um die nachweisbarkeit des lieferdatums...

thinkmkh43 schrieb:
Das macht aber nur Sinn wenn man die Lieferung mittels Unterschrift am Lieferschein beiderseits verifizieren kann - im normalen Konsumerbereich wird man das kaum verwirklichen können...
und das ist als 08/15 empfaenger eben durch diese unterschrift bei aushaendigung moeglich
 
Rechtlich ist da ein grosser Unterschied - und so nicht bindend.. und ausserdem - warum sollte das z.B. lenovo kratzen?
 
dass das lenovo nicht kratzt ist thema dieses threads.

ABER das es keine hersteller gibt, deren garantie ab lieferdatum gilt und dass das lieferdatum nicht nachweisbar sei, sind die "fakten" denen ich widersprochen habe.


edit: " "
 
[quote='wickedways',index.php?page=Thread&postID=521317#post521317][quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=517574#post517574][quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=517537#post517537]@t42

da gibt es mehrere tausend Hersteller die das bieten...[/quote]

Dann frage ich mich warum es so schwer ist einen zu nennen.[/quote]

www.martcart.com/de/PDFs/XTi-2-year-warranty.pdf
http://www.abwsa.ch/de/garantie_de.htm
http://www.medieninsel.net/30-Jahre-Garantie-auf-Expandpr.448.0.html
http://www.gutefrage.net/frage/garantiefall-ja-oder-nein
http://www.inovatronic.de/html/garantie.html
http://www.skyfoldde.com/warranty.php
http://www.technoalpin.com/de/service/garantie/
http://www.helopal.info/DE/html_material/garantie.html
www.sicon-socomec.ch/downloads/allgemeine_verkaufsbedingung_07-10.pdf
http://www.gp-lightstone.de/agbs.htm
http://www.valer.ch/system/contents/detail.php?CNr=31&TNr=0&MNr=136
https://www.evgtshop.com/epages/EVGroup.sf/de_AT/?ObjectPath=/Shops/EVGroup/Pages/TermsAndConditions
http://www.black-box.at/content_tem...4302029116&bmUID=1224085736341&bmLocale=de_AT
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Klar, wenn das Lieferdatum nachvollziehbar ist, z.B. durch einen Lieferschein geht das. Das trifft nur eben meistens nicht auf Waren des Online-Versandhandels zu, da diese mit normalen Paketdienstleistern verschickt werden. Einen Lieferschein erhält der Kunde da nicht! Ergo kann er auch keine Garantie ab Lieferdatum geltend machen.

[quote='wickedways',index.php?page=Thread&postID=521362#post521362]also.. wenn ich von der post/paketdienst was entgegennahm, hab ich bislang noch immer was unterschrieben.[/quote]

Und hast Du den Wisch bekommen den Du unterschrieben hast? Wohl kaum. Meistens unterschreibt man auch nur noch elektronisch. Eine Kopie davon erhält man nicht. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass der Dienstleister diese Daten 3 Jahre lang aufbewahrt. Dazu ist er auch gar nicht verpflichtet. Es wäre also sehr naiv sich auf den Paketdienstleister zu verlassen anstatt auf eine Rechnung die man selbst als Original vorliegen hat. Eine zweite Version liegt beim Händler.
Frage an Dich: Wie macht jemand Garantieansprüche geltend, wenn der Paketdienstleister das Lieferdatum nicht mehr gespeichert hat, oder es aus Datenschutzgründen nicht herausrücken will? Wäre ziemlich doof wenn dann das Rechnungsdatum nicht gelten würde, oder?

ABER das es keine hersteller gibt, deren garantie ab lieferdatum gilt und dass das lieferdatum nicht nachweisbar sei, sind die "fakten" denen ich widersprochen habe.

Wenn es keinen Lieferschein gibt nützt es Dir wenig wenn das Lieferdatum theoretisch nachweisbar wäre. Ob es dann in der Praxis klappt steht auf einem anderen Blatt. Zumal man nicht bei jedem Garantiefall erst den damaligen Paketdienstleister kontaktieren möchte, falls man denn noch weiß welcher das war, und falls dieser die Daten überhaupt so lange speichert.
 
t42p schrieb:
Und hast Du den Winsch bekommen den Du unterschrieben hast? Wohl kaum. Meistens unterschreibt man auch nur noch elektronisch.
teils-teils
man koennte auch einfach auf einer aushaendigung eines lieferscheins bestehen. diese diskussion wird etwas theoretisch :)
t42p schrieb:
Frage an Dich: Wie macht jemand Garantieansprüche geltend, wenn der Paketdienstleister das Lieferdatum nicht mehr gespeichert hat, oder es aus Datenschutzgründen nicht herausrücken will? Wäre ziemlich doof wenn dann das Rechnungsdatum nicht gelten würde, oder?
klar, aber das ist nur bei haendlern/herstellern die ohnehin keine garantie ab lieferdatum gewaehren in dem sinne relevant. umgekehrt waers doch doof, wenn man garantie ab lieferdatum bekommt und nur das rechnungs-datum nachgewiesen werden koennte, oder?
frage zurueck: wie wird im fernabsatzgesetz die 2 woechige rueckgabefrist geregelt? wo schon mal eine gute woche zwischen rechnungsstellung und lieferdatum liegen kann.datenschutzgruende bleibt: aushaendigen eines lieferscheins. bei den meisten waren, auch bei so gut wie allen meinen bestellungen im online-handel im paket oder aufgeklebt. wo ich nun bei erhalt den paketdienst nicht quittiere, bevor ich nicht den lieferschein in der hand habe, bei dem ich auf quittierung bestehe. wie gesagt- relevant nur wenn der hersteller/haendler ab lieferdatum garantiert- ohne diese ist es unsinnig... und auch von meiner seite nicht zu widerlegen im raum gestanden ;)

alles was ich aufzeigen wollte: es ist jedenfalls kein ding der unmoeglichkeit, weder haendler/hersteller die das bieten noch zu einem (im notfall rechtsgueltigen) liefernachweis zu kommen.

edit: aufgeraeumt
 
[quote='mazagi',index.php?page=Thread&postID=513977#post513977]Ich habe neulich mich selber vom tollen Lenovo Service überezeugen können. Habe mein Notebook bei Notebooksbilliger.de gekauft und es 27.12.2007 bestellt und am 29.12 erhalten. Wie der Zufall immer so will ist mein Notebook am 29.12 vergangenen Jahres kaputtgegangen - DVD-Laufwerk ist tot - lässt sich nicht mehr aufmachen - liegt auch nicht am Laufwerk selbst - habe es in einem berliner Shop getestet. Lange Rede, kurzer Sinn - Anruf bei Lenovo am 29.12 - da heist es es zählt das Rechnungsdatum und nicht das Erhalten am Datum - DIE SIND NICHT ENTSPRECHEND KULANT MIR DAS WG. DER 2 TAGE AUF GARANTIE ZU MACHEN!!! :cursing: DAS NENNE ICH TOLLER SERVICE ODER? Wisst Ihr das rechlich aussieht? Gibt es auch sowas wie Karrenzzeit bei Garantieansprüchen?[/quote]

Solange Du dieses Notebook als Privatperson in Deutschland gekauft hast ... wo siehst Du dann ein Problem? Denn Du hast zusätzlich zur Garantie eine mind. 2 jährige Gewährleistungspflicht - leider ohne Beweislastumkehr - durch den Händler. Allerdings ist dann nicht mehr Lenovo Dein Ansprechpartner sondern der Händler bei dem Du gekauft hast, in Deinem Fall also NBB. Also solltest Du Dein NB eintüten und ab damit zu NBB. Wenn es dann nicht kostenfrei repariert werden sollte, dann kannst Du schimpfen, aber Du solltest bedenken, dass der einzige der einen Fehler gemacht hat Du selbst bist, denn wer hat Dich davon abgehalten sich für die geplante Einsatzzeit eine Absicherung für Reparaturkosten zu besorgen? Ich tippe und unterstelle jetzt mal -> der Geiz.

Außerdem akzeptiert auch Lenovo das Lieferdatum als Beginn der Garantiezeit, aber nur wenn Du diese dokumentieren kannst - im übrigen so gut wie jeder andere Hersteller. Falls man ein abweichendes Datum nicht dokumentieren kann, gilt im Zweifel immer das Rechnungsdatum und so handhaben es auch die anderen Hersteller. In meinem Fall hat die Quittung von DHL Express in Verbindung mit der Rechnung gereicht.

VG JNS
 
[quote='wickedways',index.php?page=Thread&postID=521705#post521705]umgekehrt waers doch doof, wenn man garantie ab lieferdatum bekommt und nur das rechnungs-datum nachgewiesen werden koennte, oder?[/quote]

Genau das ist es doch was ich oben schrieb. Das Rechnungsdatum ist immer nachweisbar, das Lieferdatum eben nicht.
 
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