- Registriert
- 1 Sep. 2005
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Hallo.
Hatte ein T41 bei einem Händler über ebay gekauft. Dieses kam ohne Retourschein. USB ging nicht, also zurück damit.
Der Verkäufer schreibt in seinen AGB:
"...Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesandten Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei...."
Die Kosten für den Rücktransport (6.90.-) habe ich nicht zurück erstattet bekommen. Ich habe nichts geschrieben von wegen "Ware entspricht nicht der bestellten", sondern einfach zurückgeschickt. Dabei habe ich mich exakt an die Anweisungen des Händlers gehalten.
Ist das rechtens? Ich dachte immer der Händler muss mir in jedem Fall die VK zurückerstatten, auch die von mir geleisteten? Ist die Klausel also nichtig?
- auch wenn ich wohl nichts tun kann/werde außer eine negative Bewertung und die Androhung, den Namen des Händlers hier im Forum zu nennen.
Hatte ein T41 bei einem Händler über ebay gekauft. Dieses kam ohne Retourschein. USB ging nicht, also zurück damit.
Der Verkäufer schreibt in seinen AGB:
"...Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesandten Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei...."
Die Kosten für den Rücktransport (6.90.-) habe ich nicht zurück erstattet bekommen. Ich habe nichts geschrieben von wegen "Ware entspricht nicht der bestellten", sondern einfach zurückgeschickt. Dabei habe ich mich exakt an die Anweisungen des Händlers gehalten.
Ist das rechtens? Ich dachte immer der Händler muss mir in jedem Fall die VK zurückerstatten, auch die von mir geleisteten? Ist die Klausel also nichtig?
- auch wenn ich wohl nichts tun kann/werde außer eine negative Bewertung und die Androhung, den Namen des Händlers hier im Forum zu nennen.