Leidiges Thema: Versandkosten Rückerstattung bei Widerruf

Sequeler

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Hallo.
Hatte ein T41 bei einem Händler über ebay gekauft. Dieses kam ohne Retourschein. USB ging nicht, also zurück damit.
Der Verkäufer schreibt in seinen AGB:

"...Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesandten Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei...."

Die Kosten für den Rücktransport (6.90.-) habe ich nicht zurück erstattet bekommen. Ich habe nichts geschrieben von wegen "Ware entspricht nicht der bestellten", sondern einfach zurückgeschickt. Dabei habe ich mich exakt an die Anweisungen des Händlers gehalten.

Ist das rechtens? Ich dachte immer der Händler muss mir in jedem Fall die VK zurückerstatten, auch die von mir geleisteten? Ist die Klausel also nichtig?
- auch wenn ich wohl nichts tun kann/werde außer eine negative Bewertung und die Androhung, den Namen des Händlers hier im Forum zu nennen.
 
[quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=519870#post519870]Und wenn der Händler den Kaufpreis erstattet, dann braucht er wohl kaum irgendeinen Nachweis darüber, daß das Notebook zurückgesandt wurde.
[/quote]Na, nicht so voreilig. ;)

Es ist noch ein Unterschied, wie ich etwas zurückschicke und welche Kosten daraus entstanden sind. Wenn ich einen Brief (0,55 Euro) schicke und verlange vom Händler die Erstattung des DHL-Paket-Portos (6,90 Euro), dann kommt das auch nicht so cool ... ;)

Ob das Buchen ohne Belege rechtlich gesehen so einfach ist, wage ich hier doch mal sehr zu bezweifeln.

Zumindest habe ich auch schon mit (großen) Händlern die Erfahrung gemacht, dass das eben nur über diesen Beleg geht, da dieser vorhanden sein muss, um "korrekt" buchen zu können. Ich bin kein Buchhalter und kann das somit auch nicht bestätigen, aber es wäre zumindest eine verständliche Erklärung - für mich zumindest.
 
[quote='B_Schmidt',index.php?page=Thread&postID=520238#post520238][quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=519870#post519870]Und wenn der Händler den Kaufpreis erstattet, dann braucht er wohl kaum irgendeinen Nachweis darüber, daß das Notebook zurückgesandt wurde.
[/quote]Na, nicht so voreilig. ;)

Es ist noch ein Unterschied, wie ich etwas zurückschicke und welche Kosten daraus entstanden sind. Wenn ich einen Brief (0,55 Euro) schicke und verlange vom Händler die Erstattung des DHL-Paket-Portos (6,90 Euro), dann kommt das auch nicht so cool ... ;) [/quote]
Versuch mal, ein Notebook als Brief zu verschicken.
Wenn du DAS schaffst, darfst du auch gerne den Preis für ein Paket abrechnen.


Ich habe bereits mehrfach vom Widerrufsrecht gebraucht gemacht, und noch keiner der Händler hat von mir irgendeine Form von Beleg verlangt.
Das/der entgegengenommene Paket/Päckchen/Umschlag sind Nachweis genug.
 
Das Beispiel mit dem Porto bezog sich nun nicht gerade zwingend auf ein Notebook.

Sorry, wenn das nicht so klar rüberkam. :whistling:
 
[quote='B_Schmidt',index.php?page=Thread&postID=520313#post520313]Das Beispiel mit dem Porto bezog sich nun nicht gerade zwingend auf ein Notebook.[/quote]
In jedem Fall hat der Händler mit der zurückgesandten Ware die entsprechende Versandverpackung vorliegen, und damit den Nachweis, daß und wie versandt wurde.


Kann es sein, daß du hier krampfhaft nach Ausreden suchst, um nicht zugeben zu mössen, daß du geschrieben hast, ohne die Situation komplett zu durchdenken?
 
Nein.

Ein Händler wird auch die Verpackung für den Steuerprüfer aufbewahren.
Auf der steht dann auch, wie viel Geld er dafür dem Kunden erstatten durfte.

Naja, ihr wollt mich wohl nicht verstehen. :rolleyes:
 
Nochmal: Wenn das angeblich so ein grosses Problem ist, warum hat dann noch kein Händler von mir einen Beleg haben wollen?
Kaufe ich zufällig immer bei Händlern, die es mit ihrer Abrechnung nicht so genau nehmen, wie sie es sollten?


Sorry, aber du erfindest hier ein Problem, daß in der Realität offensichtlich nicht existiert.
 
Wie ich schrieb:

Ich bin kein Buchhalter, habe aber von mehreren (auch größeren) Firmen gehört, dass dieser Beleg zur korrekten Buchung vorhanden sein muss.

Aber ist ja auch egal, soll jeder handhaben wie er will. :thumbup:
 
Leute es steht doch alles in den AGB des Händlers:

Warenwert <40 EUR --> keine Erstattung
Warenwert >40 EUR --> Erstattung

Der Händler wird sich ja wohl an seine eigenen AGB halten. Einfach den Händler darauf hinweisen und gut. Hätte nicht länger gedauert als diesen Thread zu eröffnen.
 
EG-Richtlinien[/url]). Insoweit kann es dann wirklich mal interessant werden, wenn man nach Angebot ein größeres Paket aus dem europäischen Ausland (EG) bezogen hat, widerruft und nun um die Rückerstattung der Hinsendekosten (Versand, Verpackung, etc.) streitet. Hier können nämlich schnell mal höhere Summen als die hier genannten 6,90€ entstehen.
 
[quote='skleinehakenkamp',index.php?page=Thread&postID=521041#post521041]Der Thread dreht sich übrigens nicht um das OB der Ersattung, sondern um das WIE.
[/quote]

Hört sich für mich aber doch eher nach OB an:

Ist das rechtens? Ich dachte immer der Händler muss mir in jedem Fall die VK zurückerstatten, auch die von mir geleisteten? Ist die Klausel also nichtig?

Hört sich für mich auch nicht nach einer theoretischen sondern sehr praxisorientierten Frage an, und da gilt nun einmal die o.g. 40-EUR-Regel.
 
[quote='B_Schmidt',index.php?page=Thread&postID=520351#post520351]Nein.

Ein Händler wird auch die Verpackung für den Steuerprüfer aufbewahren.
Auf der steht dann auch, wie viel Geld er dafür dem Kunden erstatten durfte.

Naja, ihr wollt mich wohl nicht verstehen. :rolleyes:[/quote]


Hahaha... :D :D
 
moin,

wenn der händler einen beleg braucht, kann er sich den selbst schreiben....

ich habe bisher übrigens immer alle versandkosten erstattet bekommen, wenn ich mal was zurückgehen ließ.


aber was mich mehr interessieren würde, wäre wie sich das ganze verhalten würde, hätte der käufer das geschäft nicht widerrufen, sondern das defekte teil reklamiert. immerhin war es ja defekt, und der käufer hätte ein anrecht auf ein intaktes gerät.
daß das defekte gerät so nicht nochmal jemandem als intakt verkauft worden wäre, wäre zwar besser gewesen, tut aber hier nichts zur sache.

mir gehts nur um die versandkostenfrage.

hätte da der VK alle kosten zu tragen, weil er ja schliesslich die kosten auch verursacht hat ? also rücksendung + erneute sendung eines intakten gerätes an den kunden?

gruß
 
Ja, wenn falsche oder fehlerhafte Ware geliefert wurde und getauscht/repariert werden muss, muss der Händler alle anfallenden Versandkosten tragen (ausser dem Erstversand natürlich).
 
Was "muss" ist wohl unbestritten und weis wohl jeder...

"Nicht Recht haben, sondern Recht bekommen"

Hier: wie bekommt man die ungeheure Summe von €6,90 wenn eine Zahlung einfach ignoriert wird....(weis man ja gar nicht)

Wobei, das sind doch alles sowieso ungelegte Eier... Der Threadsteller hat ja noch gar nicht angefragt, sondern glaubt hier €6,90 zu erhalten, wenn die Sache immer breiter getreten und sinnloser jeder Möglichkeit ausprobiert wird...

Hier immer wieder die selber Tatsachen und Urteile aufzuzeigen ist eher peinlich...

Er möchte die ihm zustehenden €6,90 bekommen und hat noch gar nicht danach offiziell gefragt
.... Und alle hier sind auf so einen Quatsch reingefallen...

Anfragen > abwarten wäre wohl die richtige Reihenfolge - danach kann man immer noch sehen was zu tun ist..
:D

Der Thread hier ist mehr ein threat... Oder wie eine hässliche Warze eines Gegenübers... man will nicht, muss aber immer hinsehen und kann es nicht glauben... :D :D :D
 
Warten wir doch erst einmal ab was der TS zu berichten weiß.
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=521796#post521796]Der Threadsteller hat ja noch gar nicht angefragt, sondern glaubt hier €6,90 zu erhalten, wenn die Sache immer breiter getreten und sinnloser jeder Möglichkeit ausprobiert wird...[/quote]Moment mal! Ich glaube gar nichts und breit treten tun das andere! Ich habe mich nur über die ungefähre Rechtslage und meine Möglichkeiten informieren wollen und das ist längst geschehen. Ich bin selber verwundert, was der Thread - der für mich längst erledigt ist - noch für Aufmerksamkeit sorgt.

Edith hat vorhin endlich Zeit gefunden und angerufen. Nach einigem Rumgezicke nebst Verweis auf die AGB und dass doch die Versandkosten für die Hinsendung erstattet worden wären usw. und einigem hin und her und erst nach einem deutlicher Werden meinerseits wurde mir versprochen, die 6,90.- zu überweisen bzw. der Vorgang erst einmal so weitergeleitet und als solcher als Missverständnis bezeichnet und natürlich wird das bei uns sonst so gehandhabt ect.
 
Mir ist ziemlich schleierhaft, warum es hinterfragt wird, dass sich Forenmitglieder mit einem Thema intensiv beschäftigen. Wen es nicht interessiert, der braucht es nicht lesen und wenn der Themenersteller sein Antwort gefunden hat, dann ist "sein Thread" nicht gleich geschlossen. Vielleicht gibt es andere Mitglieder die ein Interesse haben, das Thema weiterzuführen. Das macht doch den Sinn des Forums aus.

UND JA - TECHNO - WIR HABEN ALLE BEGRIFFEN, DASS EIN BEHARREN AUF 6,90€ UNVERHÄLTNISMÄßIG BZW UNERFOLGREICH SEIN KANN!

Hier wird im Übrigen auch nichts breitgetreten oder etwas immer wieder wiederholt. Hier wird etwas diskutiert.

So und nun zu der Angelegenheit mit der Gewährleistung:

Mit der Gewährleistung bekommt man die "Hinsendekosten" auch nicht erstattet, sondern nur die Versandkosten der Nachbesserung. Im Prinzip steht man bezogen auf die Versandkosten nicht besser da als beim Widerruf, man bekommt die Kaufsache halt nochmal kostenlos zurückgeschickt, was -logischer Weise- beim Widerruf ja nicht der Fall ist.

Und solange der Widerruf noch möglich ist, würde ich diesen der Reklamation vorziehen, da der Verkäufer hierbei nach Rücksendung nicht sagen kann, es läge gar kein Mangel vor. Außerdem schließt man einen neuen Vertrag, sodass die Gewährleistungsfristen neu beginnen. Und nochwas: Man muss keinen neuen Vertrag schließen ;-)

Allerdings muss man beachten, dass der Widerruf nur solange möglich ist, solange man die Kaufsache nur im üblichen Umfang testet (wie es auch im Geschäft möglich wäre). Da kommt man schnell in Grauzonen.
 
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