Leidiges Thema: Versandkosten Rückerstattung bei Widerruf

Sequeler

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1 Sep. 2005
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Hallo.
Hatte ein T41 bei einem Händler über ebay gekauft. Dieses kam ohne Retourschein. USB ging nicht, also zurück damit.
Der Verkäufer schreibt in seinen AGB:

"...Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesandten Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei...."

Die Kosten für den Rücktransport (6.90.-) habe ich nicht zurück erstattet bekommen. Ich habe nichts geschrieben von wegen "Ware entspricht nicht der bestellten", sondern einfach zurückgeschickt. Dabei habe ich mich exakt an die Anweisungen des Händlers gehalten.

Ist das rechtens? Ich dachte immer der Händler muss mir in jedem Fall die VK zurückerstatten, auch die von mir geleisteten? Ist die Klausel also nichtig?
- auch wenn ich wohl nichts tun kann/werde außer eine negative Bewertung und die Androhung, den Namen des Händlers hier im Forum zu nennen.
 
die versuchen die rückversandkosten zu sparen und probieren es natürlich.
schreib ihm einfach eine nette email, das wird sich klären.
 
Moin,

kommt mir irgendwie bekannt vor...

Wenn Du die Ware ohne irgendetwas zurückgesandt hast, steht Aussage gegen Aussage.

Wenn der Rücksendung aber ein Schreiben beigelegen hätte mit Fehlerbeschreibung wäre es etwas anderes. Zudem hättest du in dem beiliegenden Schreiben den Pasus:"Ich bitte um Erstattung der Rücksendekosten, da der Warenwert über 40,00 Euro, hier ....Euro (Betrag angeben) aufnehmen können.



Cu

Mike
 
Geh zum Rechtsanwalt, leiste Kostenvorschuss von €50/100 und verklage den Händler für die €6,90.

Oder gehe zum Verbraucherschutz, setz Dich dort eine Stunde hin und lass die beim Händler anrufen und Deine Lage erklären. Danach zum Parkhaus, €3 parken bezahlen und wieder nach Hause. -

Manchmal ist es besser kleinere Beträge als Lebenserfahrung anzusehen und etwas sinnvolles mit der Zeit anzu :D :D stellen...

Nenne den Namen des Händlers hier im Forum. ( und den Regeln entsprechend Deinen auch mit Anschrift) - Der nächste Ärger kann dann evtl schon auf Dich warten... Wenn der Händler Dich dann ggfls verklagt...
:D
 
Ach was einfach Email hinschreiben freundlich bitten und dezent Druck machen. Zahlen muss er so oder so. Anklagen bringt nichts, da sowas eh wegen Geringfügigkeit fallen gelassen wird. Wenn er immer noch nicht zahlt bei Ebay melden und schlecht bewerten (bzw. das erstmal androhen in einer 2. mail). Dann wird er die paar euros schon raus rücken. Sonst würd ich noch schauen ob er auch so ein shop hat und den bei geizhals u. den großen Preisvergleichseiten schlecht bewerten (bzw. das auch erstmal nur androhen). Wenn dann nichts bekommst - Pech gehabt, aber wenigstens hast auch n bisl Rache
 
Äh... der Händler hat die Kosten der Rücksendung zu tragen - ich gehe einmal davon aus, dass du innerhalb der 14 Tage von deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hast. Die Klausel des Verkäufers ist übrigens vollkommen gebräuchlich und OK.

Was jedoch umstritten ist (und der BGH hat dazu meines Erachtens noch nicht entschieden) ist die Frage, ob du auch die Hinsendekosten (zu dir) erstattet bekommst. Wenn also der Verkäufer dir den Kaufpreis einschließlich der Hinversandkosten erstattet hat, dann würde ich es auf sich beruhen lassen.

Wenn du jedoch sowohl die Hinsend- als auch die Rücksendekosten tragen sollst, würde ich den Verkäufer freundlich auf seine eigenen AGB hinweisen.

Grüße,
Cunni
 
Da die Kosten des T41 vermutlich die genannten 40,00 überstiegen haben, ist die Klausel in den AGBs unwirksam!
 
Die Rechtslage ist wohl jedem klar- darum geht es ja hier gar nicht... Hier geht es darum €6.90 von ein Firma zu bekommen, die sich vor der Zahlung drücken will. Da sind die Möglichkeiten jedoch leider begrentzt ( wenn man die Wirtschaftlichkeit der ganzen Sache sieht)

Wenn man alles richtig machen möchte, dann sollte ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen... Dann ist aber wieder etwas EigenGeld notwendig... Das man dann auch wieder abschreiben kann... Mit Glück sieht man einem Nettoerlös von €3 entgegen...

Viel Glück...
 
Think_freak' schrieb:
"...Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesandten Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei...."

[/font]
Der Preis übersteigt 40 EUR, damit muss er die Rücksendekosten nicht tragen. Stimmt doch. Ich wollte nur zu bedenken geben, dass er ruhig die Rücksendekosten bezahlen soll, wenn ihm die Hinsendekosten zusammen mit dem Kaufpreis zurückerstattet wurden.


Wenn man alles richtig machen möchte, dann sollte ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen...

Warum das denn? Dass die Sache rückabgewickelt wurde, ist doch überhaupt nicht bestritten worde, oder? Durch die Rücksendung der Ware wurde der Widerruf ausgeübt - fertig ist die Laube.
 
Bei sowas gehts nur um eins: ums Prinzip!

Da ists jeden Aufwand wert :D
 
ums Prinzip...Jawoll! selbst wenn der Gang zum Anwalt zum Schluss 250,00 Euronen kostet :D
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=519755#post519755]Hier geht es darum €6.90 von ein Firma zu bekommen, die sich vor der Zahlung drücken will.[/quote]Sicher?

Aus buchhalterischer Sicht brauchen die (meisten?) Unternehmen einen Beleg, um das Geld rausrücken zu können. Also würde ich denen doch einfach mal den Einlieferungsschein vom Paket zusenden, damit die das auch buchen können. Und erst wenn es dann noch kein Geld gibt, könnt ihr euch hier darüber den Kopf zerbrechen, wer hier wen beschei**en will bzw. sich wovor drücken will.

Manche Sachen haben auch eine ganz einfache Erklärung. ;)
 
[quote='B_Schmidt',index.php?page=Thread&postID=519800#post519800][quote='techno',index.php?page=Thread&postID=519755#post519755]Hier geht es darum €6.90 von ein Firma zu bekommen, die sich vor der Zahlung drücken will.[/quote]Sicher?

Aus buchhalterischer Sicht brauchen die (meisten?) Unternehmen einen Beleg, um das Geld rausrücken zu können. Also würde ich denen doch einfach mal den Einlieferungsschein vom Paket zusenden, damit die das auch buchen können.[/quote]
Der Threadersteller hat sein Notebook zurückgegeben und sich über fehlende Versandkostenerstattung beschwert.

Nenn mich voreilig, aber da er nicht davon redet, daß ihm der Kaufpreis nicht erstattet wurde, gehe ich davon aus, daß er diesen erstattet bekommen hat.

Und wenn der Händler den Kaufpreis erstattet, dann braucht er wohl kaum irgendeinen Nachweis darüber, daß das Notebook zurückgesandt wurde.


[quote='B_Schmidt',index.php?page=Thread&postID=519800#post519800]Manche Sachen haben auch eine ganz einfache Erklärung. ;)[/quote]
Stimmt.
Und die einfache Erklärung ist, daß es immer wieder vorkommt, daß sich Händler vor der Erstattung der Rücksendekosten drücken wollen.
Ist mir auch schon passiert, und hat sogar schon zu Gerichtsverhandlungen geführt.
 
Ist ja wieder mal irre, da geht man ein Bier trinken und dann schon so eine Resonanz - Super, ihr seid ganz groß!

Ich kann nicht auf alles eingehen. Ja, den Kaufpreis plus die Hin-Versandkosten (stolze 12,xx Euro) habe ich erstattet bekommen.
Ich fasse mal zusammen:

1) Ja, es ist mein Recht die 6,90 zu bekommen
2) Natürlich wird das schwer (habe ich im 1.P ja schon bemerkt)
3) Interessant finde ich die Idee, einen Beleg zu senden zwecks Buchung - daran habe ich noch nicht gedacht.
4) Ich denke auch, die Lösung ist simpel: da will ein schwarzes Schaf ein paar lausige Kröten sparen...
5) Natürlich versuche ich es erst mal freundlich bzw. mit sehr dezentem druck... oft bringt das aber nichts.
6) Die Kosten für die Hin-Sendung trägt der Käufer? Nur das Rückporto ist laut Gesetz zurück zu zahlen? Das wäre mir gänzlich neu!
7) Meine Anschrift nenne ich hier sicher nicht (hat private Gründe).
8 ) Was sollte ich nicht schreiben (in diesem Sachzusammenhang), wenn ich keine Anklage gegen mich riskieren will?
9) Jawohl, es geht ums Prinzip - aber natürlich nicht um jeden Preis!

Edit:
10) "Geh zum Rechtsanwalt, leiste Kostenvorschuss von €50/100 und verklage den Händler für die €6,90. "
Ist das wirklich so einfach und das Risiko (auf Grund eindeutiger Rechtslage) gleich Null?

Es war ein klarer, eindeutig deklarierter Widerruf innerhalb der Frist.
 
techno's Bemerkung (Punkt 10) war nicht ernstgemeint, sondern sollte dich darauf aufmerksam machen, daß der Aufwand, einen Rechtsanwalt einzuschalten, in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.


Auch ich glaube gehört zu haben, daß die Frage der Hinsendekosten nicht eindeutig geklärt ist.
Dazu solltest du dich nochmal belesen, bevor du einfach annimmst, daß du die auf jeden Fall erstattet bekommst.
M.W. ist nur zu den Rücksendekosten eine gerichtliche Aussage getroffen worden.
 
[quote='Sequeler',index.php?page=Thread&postID=519966#post519966]Ich kann nicht auf alles eingehen. Ja, den Kaufpreis plus die Hin-Versandkosten (stolze 12,xx Euro) habe ich erstattet bekommen.

...

6) Die Kosten für die Hin-Sendung trägt der Käufer? Nur das Rückporto ist laut Gesetz zurück zu zahlen? Das wäre mir gänzlich neu!
[/quote]Dann würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Denn wie gesagt - es gibt widersprüchliche Meinungen bzgl. der Hinsendekosten in der juristischen Literatur und Rechtsprechung. Die Sache liegt mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof, der BGH hat die Revision ausgesetzt:

http://www.jurablogs.com/de/bgh-vii...endung-der-ware-bei-wahrnehmung-des-widerrufs

Wenn du so lange warten willst, bis die Sache entschieden ist... ;)
Ansonsten einfach akzeptieren, dass sie dir die 12 EUR + Kaufpreis erstattet haben und die Rücksendekosten von 6,90 EUR trägst.

Edit: wer sich noch einmal mit den Meinungen auseinandersetzen mag: http://www.shopbetreiber-blog.de/20...bei-widerruf-die-hinsendekosten-nicht-tragen/
 
Ja. Wie oben bereits beschrieben, war mein "Gerichtsrat" Spaß gewesen... Und ich bin ehrlich geschockt, dass es überhaupt ernst genommen wurde und einer Erklärung bedarf...

Spaß und Quatsch wie der ganze Thread hier. So Ärgerlich und Verständlich die ganze Sache ist, so ausichtslos ist es mit geringem Aufwand etwas zu erreichen. Freundlich anmailen ja! Einschreiben ist schon Geld rausgeworfen...

Es handelt sich hier um fa@&€. €6,90 ! Prinzip und "Koste was es wolle" Schreier würden es sowieso nie selber machen und wirklich wenn, dann ist ihnen auch nicht zu helfen. Am schlimmsten sind Ratschläge im Leben, von abgebrochenen Jura-Studenten ( im Leben nicht hier! - hier sind alle nett und wollen selbstlos helfen)

Grundsätzlich: es spielt keine Rolle was alle sagen, vor Gericht kommt es nur darauf an was der Richter entscheidet, was Gesetz ist, oder richtig wäre sei dahin gestellt... Nur was der Richter entscheidet... Und nach gesundem Menschenverstand würde er denken: "haben denn alle nichts anderes zu tun?!" Und entscheiden: xyz. Wer weis !?

:D :D
 
Ich glaube, dass die meisten die Intention Deines Beitrags schon verstanden haben. Immerhin hat der Verkäufer hier Transportkosten erstattet, nur eben die "falschen", aber im Betrag höher als die, die er hätte erstatten müssen.

Nichts desto trotz scheint es einige zu interessieren, wie es um die Erstattungspflicht nach getätigtem Widerruf aussieht.Diese Frage scheint für die Gerichte jedenfalls nicht so abwegig, man beachte mal, welche Instanz diese Angelegenheit erreicht hat - und auch aus welchem Grund.

Ansonsten sind Ratschläge im Bereich des Rechts immer schwierig und sicherlich niemals als solche anzusehen. Aber ein Rat, der auch von juristischen Laien stets gegeben werden kann: "Versucht's mal mit Freundlichkeit und Kompromissbereitschaft, den coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus (vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand)!".
 
ich persönlich halte es so, dass ich bei unzufriedenheit mit der Ware, mit dem händler grundsätzlich VOR der Rücksendung Kontakt aufnehme und eine gütliche regelung versuche, letztenendes auch wie es sich mit den versandkosten verhält.
hier gilt übrigens immer: freundlich und höflich kommt immer weiter.Nobody ist perfect. den händler schlecht bewerten,wenn der zickt kann man immer noch. und bei solch einem Händler kaufe ich niemals wieder, ich habe mir eine kleine blacklist gemacht...(in der auch die Postadresse steht, sollte der händler den namen wechseln)
 
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