Alles theoretisches wenn und aber. Fakt ist:
- Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag
- Er teilt dir mit, die Ware steht nicht mehr wie angeboten zur Verfügung.
Es ist also erst mal eine Patt-Situation. Nun ist es an Dir zu ENTSCHEIDEN. Wenn die Auktion offiziell beendet ist, hast Du von Ebay seine Bankdaten/ ggf. Paypal erhalten. Du kannst jetzt bezahlen und abwarten was passiert (bei dem geringen Geld, könnte man es riskieren). Wenn Du Glück hast gibt er nach und schickt die Ware, egal ob heil oder kaputt. Wenn heil, alles gut!
Wahrscheinlich wird er erst mal auf stur schalten und Deine Bankdaten anfordern, um das Geld zu erstatten. Wenn Ware kaputt kommt oder keine Ware bzw. Geld zurück kommt, hast du erst mal die A-Karte mit Aufwand wie Anzeige bei Polizei und ggf. auch den Anwalt, um Dein Recht einzufordern. Ebay selbst ist dabei keine Hilfe, da Du den Kaufvertrag nicht mir Ebay hast.
Nun Frage dich, was dabei für dich rausspringt? Klar, Dein bezahltes Geld, ggf. auch Schadensersatz (meiner Ansicht nach die Differenz zw. Kaufpreis und marktüblichem Preis für ein vergleichbares Gebrauchtgerät, also auch nicht wirklich viel) und das beruhigende Gewissen, dass der "betrügerische" Verkäufer eine Strafanzeige am Hacken hat oder gar verurteilt wird.
Wenn Du mich fragst lohnt sich der Aufwand nicht!! Gib ihm eine neg. Bewertung, damit ist er genug gestraft. Zumindest wenn er nur wenige Auktionen hat zieht ihn das deutlich nach unten. Wenn er eine Rache-Bewertung vornimmt, melde das Ebay. Die sind da recht fix bei sowas und entfernen das aus Deinem Konto und der Verkäufer ist bei Ebay doppelt angezählt. Daher der Tip: Alle Kommunikation über Ebay abwickeln, damit Ebay den Fall nachvollziehen kann.
Fazit für Dich: Ärgerlich, aber mit sowas muss man rechnen, wenn man auf Schnäppchenjagt ist.
Grüße Thomas