Kratzer bei Neugerät, ein Garantiefall?

chris1308

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3.672
Hallo,

ich habe seit einem Monat mein erstes Thinkpad, ein X200 mit LED.
Eigentlich ein super Teil, kein CPU-Whining oder Pixelfehler (hat der nette Händler extra für mich überprüft), nur hat es im Inneren Rahmen um das Display an der rechten unteren Schraubenkappe einen Kratzer. Ich denke mal es ist bei der Montage passiert.
Ist sowas eigentlich ein Fall der Garantie?
Der Händler kann ja nichts dafür, Lenovo hat den Kratzer ja selbst verursacht.
Ich habe zwar mal den Händler angeschrieben, aber er meinte Lenovo würde wahrscheinlich überhaupt nicht reagieren. Fände ich schon extrem traurig von so einer Firma.

Was meint ihr?

Gruß
Christopher
 
Ich kann gut damit leben, ist ja nur ein Gebrauchsgegenstand.
Schade finde ich nur, dass es laut Lenovo-Homepage ein Modem haben sollte, er Anschluss aber verschlossen ist.
Dann ist wohl kein Modem drin. Die wissen selbst nichtmal, was in ihren Produkten verbaut ist!

kein Modem würde mich schon schwer wundern...

So eine Buchse ist nicht verbaut?
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Also ich schätze mal wenn du das bei einem Lenovo-Vertragpartner machen lässt oder bei Lenovo direkt (zwecks Garantie), dann wird dich das garantiert einen 3-stelligen Betrag kosten.
Wenn du es selbst machst kostet es dich ca. 25€ für das Bezel aus Fernost.
 
Das ist klar, aber "eigentlich" dürfte er das nicht, da es kein CRU-Teil ist, und somit ein Garantieverlust möglich wäre.

Ich würd´s so lassen, wegen nen kleinen Kratzer den man nur bei bestimmten Lichteinfall sieht..

Lg
 
Handelt es sich um ein Neugerät? Wenn ja, kannst Du rechtlich gesehen diesen Kratzer beim Händler monieren, von dem Du das Laptop erworben hast. Innerhalb 6 Monate nach Erhalt des Laptops muss der Händler im Zweifel beweisen, dass da kein Kratzer dran war, als Du das Laptop bekommen hast. (Exkurs: Für nachträglich entstandene Schäden haftet der Verkäufer von Gesetzes wegen nicht, sofern der Schaden nicht auf einem bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesenen Mangel beruht oder der Verkäufer die Mangelfreiheit über einen gewissen Zeitraum hinweg garantiert.)

In diesem Gewährleistungsfall kannst Du dem Verkäufer aufgeben, den Schaden zu reparieren oder Dir ein neues Laptop zu übergeben. Letzteres würde ich persönlich jedoch aufgrund der auf dem Laptop befindlichen Daten und allein schon aus Fairness nicht in Erwägung ziehen. Also: Entweder damit leben oder an den Verkäufer wenden. Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 2 Jahre.
 
Die Buchse ist zwar verbaut, es ist aber eine Kappe darin.
Also denke ich kein modem, gerät ist 7458-G37.

Es ist zwar ein Neugerät aber ich finde es unfähr gegenüber dem kleinen Händler eine Reperatr zu fordern.
ist ja nur ein kosmetischer Mangel und er bliebe ja auf den Kosten sitzen, oder?

Gruß
Christopher
 
Genau das meinte ich, nur eine Blende, dafür hat es LED!
Bei Lenovo steht auch etwas von Bluetooth, das hat es auch nicht.
 
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