Keine Rechtsberatung, nur ein Tipp, falls der Käufer aus der Bucht nicht will.

Sporty883

Pitmaster
Themenstarter
Registriert
17 Nov. 2009
Beiträge
302
Hallo erstmal,
ich bitte dies nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Falls
jemand was ersteigert hat, bei Versteigerung, wie schon gesagt, Angebot
an den unterlegenen Bieter und mail an die bucht wegen dem "Käufer" und um
die Verkaufsprovision zu holen. Andere Wege zahlen sich nicht aus. Siehe nächsten Absatz.

Ein
Freund von mir hat das mal mit einem Motorrad durchgezogen, wegen
angeblich abgeschlossenem Kaufvertrag. In der Schlichtung, die ja vor
dem eigentlichen Verfahren kommen kann, wurde ihm gesagt, er hätte es
ja an den unterlegenen Bieter verkaufen können. Sein Gegner, der mit
Anwalt kam(schöne kostenfreie Rechtsberatung/-beistand wegen Hartz IV),
hat so argumentiert, da ja dies möglich ist, und dadurch der Schaden geringer ist. Er könnte dann nur die Differenz einzuklagen,
was sich nicht rentieren würde. Sprich, die Kosten müsste er selbst
übernehmen, und er bekäme nur einen Bruchteil seiner Kosten, weil eine Einstellung fast sicher ist.

Anders
sieht die Sache bei Sofortkauf aus. Da macht man zwei schöne Mahnungen,
dokumentiert das gerichtsfest und erwirkt nach einer 2. Mahnung mit
Fristsetzung einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das Gericht prüft nur,
ob die Forderung berichtigt ist. Und das ist sie, weil man ja bei ebay
ein Kaufvertrag abschliesst. Ob der Vertrag schwebend unwirksam ist,
wird nicht festgestellt, nur ob die Forderung rechtens ist. Wird dem
gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, kann man den
Gerichtsvollzieher beauftragen. Wird widersprochen, kommt es zu einer
Verhandlung, ob die Forderung rechtens ist.

Damit hat man die besten Chancen sein Geld zu bekommen.

Sporty883
 
Auch ich gebe vorweg dies nicht als Rechtsberatung zu verstehen.



Aber ich halte das Verkaufen an den Unterlegenen für sehr fragwürdig, denn auch ich habe mit dem erfogreichen Gebot einen Vertrag geschlossen. Was ist denn, wenn der Sieger dann doch ankommt, das Geld auf den Tisch legt und seine Ware haben möchte.... Also von daher hinkt meiner Ansicht nach die Argumentation mit dem unterlegenen Bieter ganz gewaltig. Ich kann ja nicht anderwertig verkaufen, was ich vertraglich bereits verkauft habe, nur nicht bezahlt und abgehohlt wurde.



Grüße Thomas
 
Sobald ich eine E-Mail von Ebay bekomme, dass ich überboten wurde bin ich nicht mehr verpflichtet zu kaufen, so sehe ich es.

Und wenn ich (als Verkäufer) dann später einen unterlegenden nach dem anderen anrufen (oder eine E-Mail schreiben) soll brauche ich schon sehr viel Zeit und Geduld, dass könnte ja der Käufer machen der kaufen müsste und nicht mehr will und nicht ich;-)

Gruß Flexibel
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben