Keine Rechtsberatung, nur ein Tipp, falls der Käufer aus der Bucht nicht will.

Sporty883

Pitmaster
Themenstarter
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17 Nov. 2009
Beiträge
302
Hallo erstmal,
ich bitte dies nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Falls
jemand was ersteigert hat, bei Versteigerung, wie schon gesagt, Angebot
an den unterlegenen Bieter und mail an die bucht wegen dem "Käufer" und um
die Verkaufsprovision zu holen. Andere Wege zahlen sich nicht aus. Siehe nächsten Absatz.

Ein
Freund von mir hat das mal mit einem Motorrad durchgezogen, wegen
angeblich abgeschlossenem Kaufvertrag. In der Schlichtung, die ja vor
dem eigentlichen Verfahren kommen kann, wurde ihm gesagt, er hätte es
ja an den unterlegenen Bieter verkaufen können. Sein Gegner, der mit
Anwalt kam(schöne kostenfreie Rechtsberatung/-beistand wegen Hartz IV),
hat so argumentiert, da ja dies möglich ist, und dadurch der Schaden geringer ist. Er könnte dann nur die Differenz einzuklagen,
was sich nicht rentieren würde. Sprich, die Kosten müsste er selbst
übernehmen, und er bekäme nur einen Bruchteil seiner Kosten, weil eine Einstellung fast sicher ist.

Anders
sieht die Sache bei Sofortkauf aus. Da macht man zwei schöne Mahnungen,
dokumentiert das gerichtsfest und erwirkt nach einer 2. Mahnung mit
Fristsetzung einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das Gericht prüft nur,
ob die Forderung berichtigt ist. Und das ist sie, weil man ja bei ebay
ein Kaufvertrag abschliesst. Ob der Vertrag schwebend unwirksam ist,
wird nicht festgestellt, nur ob die Forderung rechtens ist. Wird dem
gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, kann man den
Gerichtsvollzieher beauftragen. Wird widersprochen, kommt es zu einer
Verhandlung, ob die Forderung rechtens ist.

Damit hat man die besten Chancen sein Geld zu bekommen.

Sporty883
 
[quote='Sporty883',index.php?page=Thread&postID=749964#post749964]Sein Gegner, der mit
Anwalt kam(schöne kostenfreie Rechtsberatung/-beistand wegen Hartz IV),[/quote] kann man auch so sehen, muss man aber nicht! ;) die brd ist auch ein SOZIALstaat
 
Sorry, aber wenn ich HartzIV Empfänger bin, kaufe ich mir bei eBay kein Motorrad und lasse dann den Kaufvertrag "platzen".
Meine Meinung.



Gruß aus Trier
 
[quote='Sporty883',index.php?page=Thread&postID=749964#post749964]In der Schlichtung, die ja vor dem eigentlichen Verfahren kommen kann, wurde ihm gesagt, er hätte es ja an den unterlegenen Bieter verkaufen können. Sein Gegner, der mit Anwalt kam(schöne kostenfreie Rechtsberatung/-beistand wegen Hartz IV), hat so argumentiert, da ja dies möglich ist, und dadurch der Schaden geringer ist. Er könnte dann nur die Differenz einzuklagen, was sich nicht rentieren würde.[/quote]Da hat die Gegenseite erfolgreich geblufft. Wäre ja noch schöner, wenn man gezwungen wäre, sich mit unterlegenen Bietern herumzuschlagen, nur weil der Auktionsgewinner seine Finanzen nicht im Griff hat. Verträge sind einzuhalten.

Ob es den Stress wert ist, die Forderung einzuklagen, ist eine andere Frage. Und wenn da nichts zu holen ist...
 
@fetterP
Das weiss ich, doch hier sehe ich eher ein Ausnutzen des Sozialstaates. Wenn ich als Hartz IV Empfänger, z.B. unberechtigt angezeigt werde, ist das toll, wenn ich kostenlosen Rechtsbeistand bekommen, doch manche nutzen halt leider das System aus. Wer weiss? Vielleicht trifft es mich auch mal?

@2647-4EG
Ob das nur ein Bluff ist? Entscheiden tut letztendlich ein Richter. Ist wie beim Pokern, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das es so läuft wie ich will. Oder hat der Gegner am Ende das bessere Blatt? Meinem Freund war das Risiko zu hoch, zumal ja immer noch die Frage ist, ob derjenige dann in Revision geht. Ausserdem, was bekommt er? Einen Titel der 30 Jahre wirkt, ob er dann jemals sein Geld wirklich sieht? Ausserdem hat er sein Motorrad dann doch noch verkaufen können.

Sporty883
 
Ich vorliegenden Fall würde ich mir sogar die Briefmarke für Mahnungen ersparen, was bringt mir ein Titel gegen jemand, bei dem auf absehbare Zeit eh nichts zu holen ist.
 
Nein. Vor meinem sind es insgesamt sechs Beiträge.

Forums-Datenverlust?
 
[quote='soundofsilence',index.php?page=Thread&postID=750062#post750062]Bin ich der Einzige, der den Ursprungspost nicht mehr sehen kann?[/quote]
Nein ich seh ihn auch nicht.
 
[quote='mike71',index.php?page=Thread&postID=750065#post750065]ich denke, da hat die foren-polizei den finger grade drauf...[/quote]... wenn dem so ist, warum ist ein Teil des Freds noch sichtbar? ?(
 
Da hat die Gegenseite erfolgreich geblufft. Wäre ja noch schöner, wenn
man gezwungen wäre, sich mit unterlegenen Bietern herumzuschlagen, nur
weil der Auktionsgewinner seine Finanzen nicht im Griff hat. Verträge
sind einzuhalten.
Vorsicht damit. Man könnte es auf die Schiene bringen das der Verkäufer den Schaden häte geringer halten können und diese möglichkeit nicht genutzt hat.

Und schon ist der Verkäufer wieder am Popo.

Den positiven oder negativen Augang einer Klage kann man ganz gut steuern wenn man bei der Polizei seine Klappe hält ( was einem jederzeit zusteht ( man braucht nämlich erst gar nicht hingehen ))
Im Anschluss lässt man schön Akteneinsicht nehmen und bereitet sich entsprechend darauf vor.
Ein guter Anwalt würde es so tun nachdem er dem Beklagtem von der Aussage bei der Polizei abgeraten hat.

Dann steuert man so dagegen das der Schaden und die schwere der Tat so gering wie möglich ist ( bestenfalls gar nicht mehr da ist ) und das Verfahren wird eingestellt.

Nicht über ebay aufregen.
Angebot an die Unterlegenen abgeben und Ruhe haben. Ansonsten streckt man jeden cent des Verfahrens vor. Auch sämtliche Kosten des Mahnverfahrens und der eventuellen Vollstreckungsversuche.

bis denn vom SVen
 
[quote='Sporty883',index.php?page=Thread&postID=749964#post749964]Freund von mir hat das mal mit einem Motorrad durchgezogen, wegen
angeblich abgeschlossenem Kaufvertrag. In der Schlichtung, die ja vor
dem eigentlichen Verfahren kommen kann, wurde ihm gesagt, er hätte es
ja an den unterlegenen Bieter verkaufen können. Sein Gegner, der mit
Anwalt kam(schöne kostenfreie Rechtsberatung/-beistand wegen Hartz IV),
hat so argumentiert, da ja dies möglich ist, und dadurch der Schaden geringer ist. Er könnte dann nur die Differenz einzuklagen,
was sich nicht rentieren würde. Sprich, die Kosten müsste er selbst
übernehmen, und er bekäme nur einen Bruchteil seiner Kosten, weil eine Einstellung fast sicher ist.
[/quote]Interessante Argumentation. Nennt man Schadensminderungspflicht. Geht aber ins Leere, da er keinen Schadensersatz geltend machen will, sondern seinen Kaufpreisanspruch durchsetzen will. Nur Differenz einklagen ist also totaler Dummfug. Sonst könnte ich als Käufer ja immer sagen: ich will nicht mehr, verkauf doch an einen anderen... von mir bekommst du nur die Differenz.

Pacta sunt servanda - Verträge sind bindend.

Was aber stimmt: Klage gegen nen Hartz IV-ler ist wohl mangels Liquidität meist unsinnig. Darum lieber (freiwillig!) an den unterlegenen Bieter verkaufen.

Viele Grüße,
Cunni

PS: Eine "Einstellung" des Verfahrens gibt es im Zivilprozess nicht, sondern nur im Strafprozess. Hier geht es um "zivilrechtliche Klage", nicht um "strafrechtliche Anklage". Das geht hier im Thread anscheinend nett durcheinander.
 
@cunni

Du weisst ja wie das ist, selber war man nicht dabei, sondern bekommts erzählt. :)

Und das Verträge bindend sind ist, klar. Doch man sollte nie die Argumentation eines Anwalts unterschätzen. ;)

Sporty883
 
[quote='Sporty883',index.php?page=Thread&postID=750160#post750160] Doch man sollte nie die Argumentation eines Anwalts unterschätzen. ;)
[/quote]Ja, insbesondere, wie offensichtlich unsinnig die Argumente manchmal sind... Gibt halt solche und solche Anwälte ;)
 
Es ist erst mal festzustellen, dass Häuser wie zB Christie's und Sothebys Auktionshäuser sind, wo Versteigerungen stattfinden...
eBay ist eine Verkaufsplattform wo bei Zeitablauf ein Kaufvertrag entsteht...
Von daher sind an sich alle rechtlichen Konsequenzen klar geregelt...- bei eBay kann man nichts ersteigern..- nur kaufen!
 
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