Kein vorzeitiges Kündigungsrecht (DSL) bei Umzug

Joker_x61' schrieb:
Bekomme ich nicht was ich bestellt habe und bezahlen soll kündige ich wegen nicht erbrachter Leistung - Fertsch

Wo ist das Problem????
Das Problem ist, dass der Umzug Dein eigenes Risiko ist und die Kündigung nicht angenommen werden muss - siehe Urteil.
 
Kabel Deutschland erkennt das problemlos an. Ab dem Datum, bei dem ich den Umzug gemeldet habe, wurde nichts mehr berechnet. Nach Prüfung durch Techniker und Absage der Verfügbarkeit :( wurde der Vertrag absolut ohne Probleme storniert.

Das ist Service und Kundenfreundlichkeit. Das läuft aber bei fast allen nennenswerten Anbietern so. Die kleinen sind oft sogar kulanter. Zumindest ist das meine Erfahrung.
 
Hi,

witzig: beim Fitnessstudio kann ich jederzeit mit gesetzlicher Rückendeckung kündigen, sobald ich außerhalb der Stadtmauern ziehe.

Ich kann die Argumentation nachvollziehen. Diese Methodik, Hardwareschrott (Router, Handy, ...), muss ja irgendwer bezahlen. Was mich eher wundert ist die Behauptung, dass es in Deutschland noch Orte ohne DSL-Anbindung gibt.
 
Netcologne hebt die (Laufzeit-) Verträge nicht mehr ohne weiteres auf, wenn jemand aus dem Versorgungsgebiet zieht.

Gerade nicht bei denjeniigen Kunden die gerade nochmal schnell subventionierte Hardware geholt haben, und dann aufschreien,
dass eine Gebühr für die Beendigung verlangt wird.
 
Mornsgrans' schrieb:
Das Problem ist, dass der Umzug Dein eigenes Risiko ist und die Kündigung nicht angenommen werden muss - siehe Urteil.

Sehe ich nicht als Problem. Wenn eine Leistung einer Vertragspartei nicht erbracht werden kann ist dies auf jeden fall ein Kündigungsgrund.
Wenn es ganz dumm läuft eventuell nicht sofort aber mit einer sehr kurzen dauer das nachgebessert/geliefert werden kann.
Da das in bestimmten Gebieten aber nicht möglich ist - Vertrag Ende.
Das Urteil bezieht sich, so wie ich es verstanden habe nur darauf das mit dem Umzug der Anbieter gewechselt werden kann, und hier sehe ich es so, dass wenn ich mich binde, aus welchen Gründen auch immer, dann bin ich auch nach dem Umzug noch gebunden wenn die Leitung erbracht wird.
Wie es in dem Fall aussieht wenn nicht die ganze Leistung erbracht werden kann (weniger Geschwindigkeit zum Beispiel) ist hier schon schwieriger zu bewerten.

Grüße
Joker
 
@Joker_x61:

Aus dem Heise Artikel:

"(...)"Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. (...)"

Selbst wenn es dort gar kein DSL mehr gibt hat der Kunde also Pech gehabt ;)
 
Hi,
OK. Dann sind dei NetCologne-Kunden die die Pech haben.
Zitat:
"(...) und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. (...)"
Da wie in den Beiträgen zuvor nur wenige Anbieter vor 1 bis 2 Jahren bereits Verträge mit kürzerer Laufzeit angeboten haben kann dieses Urteil mit dieser Begründung nicht greifen.
Auch wird hier die subventionierung der Hardware angesprochen, welche es nicht bei allen Anbietern gibt, bzw. die Hardware nur gemietet ist.
 
tbd' schrieb:
moronoxyd' schrieb:
tbd' schrieb:
So lange gibt es monatlich kündbares DSL noch nicht....
Das gibt es schon seit Jahren.
seit "Jahren" ist ein dehnbarer Begriff.... bezogen auf den Prozess und den ursprünglichen Vertragsbeginn des Kunden habe ich da durchaus meine Zweifel ;)
BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung: "[...]hatte ein DSL-Kunde im Mai 2007 einen Zweijahresvertrag mit einem DSL-Provider geschlossen [...]"

27.02.2007: Alice-DSL-Anschlüsse bundesweit verfügbar

Ja, DSL ohne Mindestvertragslaufzeit gab es (bundesweit) vor Prozessbeginn.
Akzeptierst du jetzt, daß das ein "alter Hut" ist, auch wenn du vielleicht nicht davon wusstst?
 
elarei' schrieb:
Was mich eher wundert ist die Behauptung, dass es in Deutschland noch Orte ohne DSL-Anbindung gibt.


rofl

da würde ich als erstes mal die landeshaupstadt kiel nennen.....der einzig funktionierende kabelgebundene kommunikationsanschluss, der hier bei mir möglich ist, ist ein analoges telefon.

hier gibts kein ISDN, und schon garkein DSL. ich mach alles via umts....glücklicherweise kostet das auch nur einen bruchtil eines festen anschlusses mit flatrates...



und um den nicht-einsehern das ganze mal greifbarer zu machen...

wenn ihr euch ne busfahrkarte kauft, und an der nächsten haltestelle freiwillig austeigt, obwohl die karte noch weiter gegolten hätte, bekommt ihr dann vom busfahrer den restbetrag ausgezahlt?

oder wenn ihr im hotel eincheckt, und 1 tag bleiben wollt, es euch dann nach 13 stunden anders überlegt, bekommt ihr dann 11/24tel vom übernachtungspreis zurück?

dasselbe ist es bei telefonverträgen.
diese sogenannten knebelverträge sind als ganzes zu sehen. ihr mietet also für einen 2 jahres zeitraum zu einem festpreis einen anschluss, und bezahlt den in raten ab.
das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

da telefon und internet nicht lebensnotwendig sind, ist niemand gezwungen so einen vertrag abzuschliessen, genausowenig wie jemand gezwungen ist umzuziehen (ausser er wird eingewiesen oder inhaftiert, aber dann sind dessen probleme eh andere....)

wer also weiterhin als vertragsmündig angesehen werden möchte, der sollte sich an die alten lateiner halten. "pacta sunt servanda"

wäre das anders, koennte man gleich wieder das faustrecht einführen, und niemand koennte mehr vernuentig geschäftlich tätig sein.


ich finde diese knebelverträge ja auch nicht schön, aber vertrag ist vertrag ist vertrag.


mic85' schrieb:
Die gibt es durchaus noch:

http://www.zukunft-breitband.de/BBA/Navi…nderkarten.html

Wenn man sich zB mal das nördliche Sachsen-Anhalt anguckt, gibt es dort viele Gebiete, in denen nur 0-10% der Haushalte Internet >1Mbit verfügbar haben.

diese karten sind offenbar ziemlich geschönt. denn obwohl hier angeblich mehr als 1 mbit gehen soll, geht in diesem gesamten stadteil nix. zu wenige häuser , die grundstücke sind zu groß, somit zu wenige anschlüsse pro verlegtem meter kabel, somit kein dsl. das ist der nachteil der marktwirtschaft. ;)


umts geht auch nur mit guter richtantenne
.
gruß
 
Hallo,
diese Beispiele sind gut und stimmen auch. Jedoch sehe ich den Bereitstellungsvertrag etwas anders, bin jedoch kein RechtsExperte.
Meine Meinung war ja auch wie geschrieben, wenn der Anbieter am neuen Wohnort liefert ist alles ok. ich bin jedoch kein Student der in eine Wohngemeinschaft zieht und dann dort den Anschluß nicht mehr brauch, sorry an die habe ich wirklich nicht gedacht.
Ich ging leider vielleicht etwas zu kurzsichtig von mir als Familienvater aus, bei dem es auch zu einem geschäftlich bedingten Umzug kommen kann.
Dann nehme ich meinen Vertrag mit, schaue mir an was der Provider mit dem Problem macht und verlängere nach Ablauf bei diesem oder auch nicht.

PS: könntest du das Latein bitte noch übersetzen? ich spreche keine toten Sprachen.
 
@kopernikus full ACK

Das einzige Problem, dass ich sehe ist, dass z.B. Vodafone bei Umzug die MVLZ neustartet. Alles andere ist doch logisch. Es wird für 2 Jahre kalkuliert und für 2 Jahre unterschrieben. Ziehen 2 Anschlussinhaber zusammen, muss ein Anbieter nachgeben.

Alle Kabelanbieter lassen 1 Jahr laufen, bei o2, Alice und 1&1 gibts monatlich kündbare Verträge. Die sind entsprechend teurer, weil eben gröber kalkuliert werden muss. Einen "Knebelvertrag" seh ich bei vorher bekannten Umständen wirklich nicht.
 
Joker_x61' schrieb:
PS: könntest du das Latein bitte noch übersetzen? ich spreche keine toten Sprachen.

och, so tot ist die sprache nicht, sie ist immerhin in ziemlich allen gängigen sprachen, die du vermutlich kennst, eingeflossen bzw. hat ihre spuren in ihnen hinterlassen und du benutzt täglich worte, die aus dieser sprache kommen, und fährst möglicherweise sogar ein auto, welches einen lateinischen namen hat. (audi, volvo, omnibus....) ;)

pacta sunt servanda - verträge sind einzuhalten.

pacta ähnelt doch sehr dem Pakt, nicht wahr?
servanda - serve- servieren = bedienen??


um nochmal zu den telfonverträgen zu kommen. der vertrag ist ein liefervertrag oder dienstleistungsvertrag für eine leistung an einem bestimmten ort, und nicht an einem frei vom kunden bestimmbaren und jederzeit änderbaren ort..

sonst bestelle ich demnächst in münchen mein essen, und verklage das restaurant , dass die mir das kostenlos nach kiel leifern ...


gruß
 
Danke für die Erhellung bzgl. Latein und dem zu bedienenden Pakt.

Dann bin ich in den letzten 7 Jahren mit meinen drei Umzügen mit meinem Provider gut gefahren.
Hier gab es nie Probleme den Leistungserbringungsort zu ändern, und dies sogar ohne Abschluß eines neuen Vertrages.
 
Joker_x61' schrieb:
Danke für die Erhellung bzgl. Latein und dem zu bedienenden Pakt.

dann noch was zu aufdi, omnibus und volvo

audi ist die befehlsform von audire --> audire = hören audi = horch (so hieß der hersteller früher übrigens auch, ist dann aber zum latein übergegangen....)

volvo ist die ertste person singular von volvere - volvere = sich drehen, sich bewegen -> volvo = ich bewege mich...

omnibus ist der ablativ (der nach datriv und akkusativ kommt...) von omnes = alle , omnibus --> für alle

hm, und "migrare" heisst "auswandern" , daher migrant, oder neudeutsch, mensch mit migrationshintergrund....




nochmal wegen der verträge.
es ist wirklich wichtig, dass sich beide vertragspartner auf die gegenseiige einhaltung von verträgen verlassen koennen. das ist ein wichtiger baustein unseres allgemeinen wohlstandes.

und die hier genannten telekommunikationsvertäge werden von den unternehmen ja idr erfüllt , nur der kunde will jetzt plötzlich was anderes (egal aus welchem grund er das will)

das ganze erinnert mich irgendwie an die ganze reserviererei im marktplatz.......da versuchen auch viele sich vorteile auf kosten anderer zu verschaffen, und wenn der vorteil dann doch nicht groß genug ist, weil die omi das zeitlich gesegnet hat, schlechtes wettter ist, oder das teil bei ebay billiger, wird einfach zurückgezogen.


ich bin wirklcih kein freund von konzernen, aber hier liegt das anders. die verheimlichen die verttragsinhalte ja nicht vor dem kunden, oder?
da muss doch jeder erwachsene vorher drüber nachdenken, was er da unterschreibt?


und was mir erst jetzt auffällt: wer zahlt denn deren miete weiter, wenn sie umziehen? idr sind doch 3 monate kündigungsfrist. bekommen sie die auch immer erlassen, weil sie ja umziehen? :D
gruß
 
...man sollte aber auch mal die Kosten für die Gewinnung des Neukunden summieren:

hier eine Beispielrechnung:

Kosten Anschluß schalten durch TCom: 150,-
Neukundenaktion- Gutschrift: 100,-
Hardwaresubvention: 100,-
Provision an Vermittler: 100,-
________
rd. 450,- (netto)

Dafür zahlt der Kunde dann rd. 24,90 für eine Doppelflat, wobei der Provider rd 15,- Anschlußmiete an die Tcom zahlt.
Das ist schon problematisch wenn der Kunde dann nach 6 Monaten umzieht und meint damit erlischt der Vertrag.
 
EIne außerordentliche Vertragskündigung ist nur möglich, wenn der "Fehler" bzw. der Kündigungsgrund bei der anderen Vertragspartei liegt (§314 BGB). Ein Umzug ist allerdings ein selbsthergestellter Zustand (§323 Abs. 6 BGB), insofern ist das Urteil nichts Außergewöhnliches. Dass es einige Anbieter trotzdem zulassen, ist reine Kulanz.
 
Ihr könnt hier Anbieter aufzählen so viele wie ihr wollt.

Bei mir am Wohnort it die einzige Möglichkeit DSL oder auch nur Telefon per Festnetz zu bekommen T-com. Kein anderer Anbieter kommt hier an da Netz ran. Die T-com bot zumindest bei meiem Vertragsabchluß nichts als 2 Jahres Verträge an.

Das Urteil ist nichts als ein Haufen Kacke.

Ich habe demnach keine andere Möglchkeit als einen "Knebelvertrag" abzuschließen. Da haben die Richter ihr Hirn an der Garderobe abgegeben. ( falls sie dies überhaupt mit zur Arbeit genommen haben )


gruß zwäähn

P.S. was man bei einem Gerichtsverfahre erreicht ist zumeißt eine Frage des ANtrages. Wenn jetzt wieder jemand los geht ud vllt gegeüber dem Anbieter auf Erbringung der vertraglich vereibarte Leistung klagt könnte es wieder anders ausgehen. Dabei könnte ei Urteil gegen die Telekommunikationsunternehmen herauskommen
 
Moin
zwäähn' schrieb:
Das Urteil ist nichts als ein Haufen Kacke.
Bevor Du hier mit Fäkalausdrücken um dich schmeisst, solltest Du erst mal das Urteil lesen.

Dann wüsstest Du auch, das es auf den von Dir geschilderten Fall gar nicht anwendbar ist.
 
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