h71314' schrieb:
Ich würde bei der ganzen Überlegerei die Auflösung nicht vergessen, die möglich ist. Über HD (1920x1080) wird es teuer.
Eure Ideen mögen zuhause vllt. richtig sein... bitte werft' erstmal einen Blick in die EU-Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze - so einen Unfug darf man in Büros garnicht aufstellen bzw. kann man nicht sinnvoll nutzen :facepalm:
http://europa.eu/legislation_summar...y/health_hygiene_safety_at_work/c11119_de.htm
Zitate...
Arbeitgeber sind verpflichtet,
- eine etwaige Gefährdungen des
Sehvermögens auszuschalten...
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31990L0270:DE:HTMLArtikel 5
Bereits in Betrieb befindliche Arbeitsplätze
Der Arbeitgeber muß die zweckdienlichen Maßnahmen treffen, damit die
Arbeitsplätze, die bereits vor dem 31. Dezember 1992 in Betrieb genommen
wurden, so gestaltet werden, daß sie spätestens vier Jahre nach diesem
Zeitpunkt die im Anhang genannten Mindestvorschriften erfuellen.
[Übergangsfristen sind also definitiv abgelaufen
]
Artikel 9
Schutz der Augen und des Sehvermögens
der
Arbeitnehmer
(1) Die Arbeitnehmer haben das Recht auf eine
angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine
Person mit entsprechender Qualifikation, und zwar:
- vor
Aufnahme der Bildschirmarbeit,
- anschließend regelmässig und
- bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Bildschirmarbeit
zurückgeführt werden können.
(2) Die Arbeitnehmer haben das
Recht auf eine augenärztliche Untersuchung, wenn sich dies aufgrund der
Ergebnisse der Untersuchung gemäß Absatz 1 als erforderlich erweist.
(3) Den Arbeitnehmern sind spezielle Sehhilfen für die betreffende
Arbeit zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchung
gemäß Absatz 1 oder der Untersuchung gemäß Absatz 2 ergeben, daß sie
notwendig sind und normale Sehhilfen nicht verwendet werden können.
(4) Die gemäß diesem Artikel getroffenen Maßnahmen dürfen in keinem
Fall zu einer finanziellen Mehrbelastung der Arbeitnehmer führen.
(5) Der Schutz der Augen und des Sehvermögens der Arbeitnehmer kann
Bestandteil eines nationalen Gesundheitsfürsorgesystems sein.
[es ist also WICHTIG :attention: ]
1. GERÄT
a) Allgemeine Bemerkung
Die Benutzung des
Gerätes als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmer mit sich
bringen.
b) Bildschirm
Die auf dem Bildschirm
angezeigten Zeichen müssen scharf und deutlich, ausreichend groß und mit
angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand dargestellt werden.
Das
Bild muß stabil und frei von Flimmern sein und darf keine Instabilität
anderer Art aufweisen.
Die Helligkeit und/oder der Kontrast
zwischen Zeichen und Bildschirmhintergrund müssen leicht vom Benutzer
eingestellt und den Umgebungsbedingungen angepasst werden können.
Der Bildschirm muß zur Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des
Benutzers frei und
leicht drehbar und neigbar sein.
Ein
separater Ständer für den Bildschirm oder ein verstellbarer Tisch kann
ebenfalls verwendet werden.
Der Bildschirm muß
frei von Reflexen
und Spiegelungen sein, die den Benutzer stören können.
[mein Lieblingspassus...]
Bei Konzipierung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software sowie
bei der Gestaltung von Tätigkeiten, bei denen Bildschirmgeräte zum
Einsatz kommen, hat der Arbeitgeber folgenden Faktoren Rechnung zu
tragen:
a) Die Software muß der auszuführenden Tätigkeit
angepasst sein.
nix Excel, um 3 Zahlen zu addieren
b)
Die Software muß benutzerfreundlich
sein und gegebenenfalls dem Kenntnis- und Erfahrungsstand des Benutzers
angepasst werden können;
nix komplizierten Sch**ßdreck
ohne Wissen des Arbeitnehmers darf keinerlei
Vorrichtung zur quantitativen oder qualitativen Kontrolle verwendet
werden.
c)
Die Systeme müssen den Arbeitnehmern Angaben
über die jeweiligen Abläufe bieten.
nix Rätselraten
d)
Die Systeme müssen
die Information in einem Format und in einem Tempo anzeigen, das den
Benutzern angepasst ist.
das Rückgabeargument schlechthin...
die schlichten "42" vom Computer sind also nicht hinnehmbar
:facepalm:
zurück zum Thema... :attention:
bei 80cm Abstand Augen<->Bildschirm muß die Zeichengröße >5mm betragen :attention:
(">" ist ein international vereinbartes Zeichen für GRÖßER
)
So...und nun zeigt her Eure 24" FullHDs und höher mit Zeichengröße >5mm... :whistling:
.