Kärtchen vom Zollamt - Wie muss ich mich verhalten?

darktrym

Active member
Themenstarter
Registriert
28 Okt. 2007
Beiträge
1.131
Hallo,
ich habe heute in meinem Briefkasten ein Kärtchen vom Zollamt gefunden mit den Hinweis, dass dort ein Päckchen/Paket auf mich wartet.
Es wird von mir erwartet, dass ich eine Rechnung(2fache Ausführung) mitbring.
Bei der Ware handelt es sich um ein X60 Akku(35€ allinkl.) aus China bestellt bei Ebay, bezahlt mittels PayPal.
Nun zu meiner Frage:
Was genau will nun das Zollamt von mir?
Ich besitze nur den Emailverkehr von Ebay und PayPal. Lustigerweise fehlt bei Glückwunschemail die Adresse des Verkäufers(viele Fragezeichen - Thunderbird Feature?).
Das Zollamt liegt mind. 2h(brutto Bahnzeit) von meinem Zuhause entfernt - ich habe keine Lust nochmals dort anzutanzen.
Reicht es einfach die beiden Emails(Kaufbestätigung und Zahlungsbestätigung(PayPal) ausgedruckt vorzulegen?
Wie muss ich mich sonst noch verhalten?

PS: angekreuzt ist folgendes Feld: Rechnung(zweifach; allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache)
 
Ein Ausdruck der Ebayauktion (Identifikation der Ware) und der dazugehörigen Paypalzahlung (wieviel Geld ist ins Ausland geflossen) hat mir immer gereicht. Wenn die bezahlten Versandkosten und die Umrechnung des gezahlten Betrages in EUR daraus ersichtlich ist: Um so besser.

Bei zweifacher Ausfertigung druckst du es eben zweimal aus.
 
Und wieso zweifach, haben die dort keinen Kopierer?
 
[quote='darktrym',index.php?page=Thread&postID=758797#post758797]Und wieso zweifach, haben die dort keinen Kopierer?[/quote]
Darum geht es doch gar nicht.
Die benötigen es 2fach und haben kein Interesse alles selber zu kopieren. Die Kosten (Kopierer und Arbeitszeit) müsstest Du dann noch oben drauf zahlen.

Fax Ebay und PayPal mal da hin. Dann brauchst Du evtl. erst gar nicht anzutanzen.

Gruß Flexibel
 
Einfache Ausfertigung hat bei mir immer gereicht reicht... Mitnehmen würd ich zur Sicherheit auch 19% des Kaufpreises (ohne Versand)...
 
Ruf die Mal an und frag nach der Faxnummer.

Ein Thinkpad zum Pornos gucken haben die in Frankfurt zum Beispiel aber scheinbar keine Emailadressen in den Zollämtern.
Bei unter 50 Euro Wert fällt eh kein Zoll an - warum also durch die Gegend fahren ?!
 
Irgendwie liest / hört man überall was anderes bezüglich der Freigrenze... Ich glaub zuletzt haben sie mir was von 100 Euros erzählt...
 
[quote='thommyf',index.php?page=Thread&postID=758804#post758804]Bei unter 50 Euro Wert fällt eh kein Zoll an[/quote]War die Freigrenze bei versendeten Waren nicht EUR 150 für Zoll aber nur EUR 22 für Einfuhrumsatzsteuer?
 
Bis 22,- Warenwert ist Steuerfrei. Bei dir ist es wohl Komplettpreis ohne extra ausgewiesenem Versand also über 22,- ergo musst du versteuern.
Seit 1.1.2010 ist die Zollgrenze bei 150,-
 
Aus dem Endbetrag geht leider der Anteil der Portokosten nicht hervor.
Und mit dem Fax, ich werde morgen dort anrufen und danach fragen. Aber ich glaube die Jungs sind da noch nicht so weit, mit Fax und Email.
 
[quote='darktrym',index.php?page=Thread&postID=758819#post758819]Aus dem Endbetrag geht leider der Anteil der Portokosten nicht hervor. [/quote]Solange wenigstens daraus hervorgeht dass Versand im Betrag enthalten ist...
 
Das mit dem Fax wird schwierig ohne Telefonanschluss und Faxgerät.

Ansonsten: Theoretisch könnte ich die Seiten sonstwie verändern und dann ausdrucken - das Zollamt muss mir Glauben schenken.
Ich hoffe, die können die Verbindung zwischen Nutzernamen(Ebay,PayPal) und meinem Realnamen herstellen.
 
[quote='darktrym',index.php?page=Thread&postID=758833#post758833]Ich hoffe, die können die Verbindung zwischen Nutzernamen(Ebay,PayPal) und meinem Realnamen herstellen. [/quote]Nö. Aber das beendete Ebayangebot können die wie jeder andere auch aufrufen. Das muss schon alles zusammenpassen.
 
[quote='darktrym',index.php?page=Thread&postID=758833#post758833]Das mit dem Fax wird schwierig ohne Telefonanschluss und Faxgerät.[/quote]
Dann sende die Belege doch per Brief da hin. Immer noch besser als da hin zu fahren. Und von dem Brief vom Zollamt legst Du auch noch gleich eine Kopie anbei und fragst darauf ob Du wirklich dafür vorbeikommen musst?

Begründung: Die Hin- und Rückfahrt zum Zollamt steht sowohl von den Kosten als auch von der Zeitaufwendung in keinem Verhältnis zum geringem Warenwert der Sendung.

Gruß Flexibel
 
Als Student kostet mich die Fahrt dorthin nichts, bis auf Zeit und Nerven.

Wenn ich den Nachweis trotzdem irgendwie übermitteln könnte, übergibt dann das Zollamt die Ware der Post zur Auslieferung?
 
So einfach ist das nicht - Bürokratie lässt grüssen.
Wenn du das per Post erledigen willst müssen die deine Ware wieder nach FFM ins Hauptzollamt schicken. Dann kannst du deine Unterlagen da hin schicken, die überprüfen das und schicken dir die Ware, gleichzeitig bekommst du nen Brief mit der Rechnung. Du wirst auf jeden Fall zahlen müssen wenn bei der ebay-Auktion kostenloser Versand angegeben war.
 
[quote='darktrym',index.php?page=Thread&postID=758847#post758847]Wenn ich den Nachweis trotzdem irgendwie übermitteln könnte, übergibt dann das Zollamt die Ware der Post zur Auslieferung?[/quote]
So wie ich das sehe liegt die Sendung doch noch beim Transportunternehmen. Das Zollamt hält sie aber solange fest bis die Zollgebühr entrichtet wurde bzw. zweifellos festgestellt wurde, dass die Sendung keinen Zoll unterliegt.

Wenn es aber um eine Markenverletzung geht wirst Du da in fahren müssen und wirst die Sendung gar nicht bekommen. Aber die Strafe darfst Du dann zahlen.

[quote='darktrym',index.php?page=Thread&postID=758847#post758847]Als Student kostet mich die Fahrt dorthin nichts, bis auf Zeit und Nerven.[/quote]
Das musst Du denen doch nicht auf die Nase binden. Aber es gibt ja noch viel mehr zu bedenken. Du nutzt ja auch Schuhe und Kleidung auf der Fahrt ab. Auch kommst Du mit sehr vielen Reisenden in Berührung und könntest Dir sonst was einfangen...

Gruß Flexibel
 
Wenn "Markenverletzung" vorliegt, dann sollte man sich lieber nicht melden, dann geht das Paket in die Vernichtung und das wars... ;(
 
Per Post funktioniert wenn weder Zoll noch Steuer anfallen. Also bei einem Warenwert (zuzüglich Versandkosten) von maximal EUR 22. Dann einen Brief mit allen Belegen und Text wie "Bitte um Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr" oder ähnlich. Das kann das lokale Zollamt und gibt die Sendung an das Logistikunternehmen zurück.

Doch wenn Steuern anfallen: Selber hinfahren oder Frankfurt. Keine dritte Alternative.
 
Die Adresse des Zollamts "Am Gesetz 1" - herrlicher Name.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben