Internet-Liebling Katja Günther jetzt in SAT1 (Akte 09)

Mornsgrans

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Jetzt SAT1 schauen - Bericht über Katja Günther!!


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Trotz allem muss sich die ganze Sache immer noch reichlich lohnen für Günther und ihre Mandanten, denn sonst würde sie ja nicht immer weiter machen.
 
1. Warum muss man sich denn wohl auf diesen Websites mit Name und Adresse anmelden??? Wer hier nicht hellhörig wird.... ne Email-Adresse reicht doch vollkommen aus, um einen mit Werbung zuzuspammen ;)

2. Das Geschäft ist immer noch lukrativ genug. Wenn K.Günther geht, dann steht sicherlich schon der nächste Anwalt in der Pipeline.

3. Eine stattgegebene Klage auf Schadensersatz gegen die Anwälte ist zwar ein erster Schritt, der ahnungslose Normalbürger wird aber trotzdem eingeschüchtert und wird weiter zahlen. Denn hätte dieser sich rechtzeitig einen Rechtsbeistand gesucht, dann wäre es überhaupt nicht erst soweit gekommen.

Just my 2 cents.
 
das ganze problem mit der abwahnwelle wäre mit einer kleinen gesetzänderung möglich, wenn es nicht so viele rechtsver...er im deutschen bundestag gäbe, die damit ihre kanzleien über wasser halten

ZITAT:
So heißt es denn auch in einer hochoffiziellen Studie:

„Im Recht der übrigen Mitgliedstaaten ist eine ähnliche dogmatische Durchdringung des Problemkreises der Verletzung außerwettbewerbsrechtlicher Normen nicht auszumachen. Auch eine vergleichbare Rechtsdurchsetzung ist nicht feststellbar. (...) Auch das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen scheint ein typisch deutsches zu sein. Da die meisten Mitgliedstaaten der Abmahnung keine vergleichbare Bedeutung einräumen, insbesondere die Kosten dieser nicht geltend gemacht werden können, gibt es selbst in Ländern mit ähnlich weiter Aktivlegitimation keinen Anreiz zur Verfolgung von Bagatellverstößen.“

Quelle: „Elemente einer Harmonisierung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs in der Europäischen Union, Rechtsvergleichende Untersuchung im Auftrag des Bundesministerium der Justiz“ von Professor Dr.Dr.h.c.mult. Gerhard Schricker und Dr. Frauke Henning-Bodewig, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, München Juli 2001


und dieses wissen ist schon mehr als 8 jahre alt, aber es interresiiert keinen der so hohen herren, dass damit nur der kleine mann abgezockt wird, der dann und wann nicht ganz konzentriert im internet bei der sache ist.

problemlösung:

1. abmahnung muss kostenfrei bleiben! :thumbsup: problem gelöst! :thumbsup:

gruß in't huus

gatasa
 
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