In Großbritanien sollte man seine Festplatten besser nicht mehr verschlüsseln..

Bisschen kurz gegriffen, dein Statement.

Wenn die Polizei deinen Rechner durchsuchen will, weil du im Verdacht stehst, mit KinderPr0n was zu tun zu haben, wirst du auch in D möglicherweise in Beugehaft genommen, wenn du dich weigerst, dein Passwort anzugeben.

Aber interessant, dass die englische Polizei nicht in der Lage ist, ein 50-stelliges Passwort zu knacken...:D
 
goemichel' schrieb:
Bisschen kurz gegriffen, dein Statement.

Meine Intention war es eher auf diese Meldung aufmerksam zu machen.



goemichel' schrieb:
Wenn die Polizei deinen Rechner durchsuchen will, weil du im Verdacht stehst, mit KinderPr0n was zu tun zu haben, wirst du auch in D möglicherweise in Beugehaft genommen, wenn du dich weigerst, dein Passwort anzugeben.

Bist du dir da sicher? Ich HOFFE, daß man in Deutschland immer noch die Unschuldsvermietung ernst nimmt und ein Beschuldigter das Recht hat sich nicht selbst zu belasten. Auch ein Schweigen soll in D vor Gericht nicht gegen einen ausgelegt werden. Klar ist das Thema weswegen hier gegen inh ermittelt wird sehr heikel, aber an dieser Stelle sollte es meiner Meinung nach nicht um den Tatvorwurf gehen.
 
Also ich schrieb möglicherweise.
Ich weiß nicht, ob es hier bereits ein ähnliches Gesetz wie den "Regulation of Investigatory Powers Act 2000" gibt, das einen dazu zwingt...ich HOFFE mal nicht. UND ich hoffe, dass wir niemals so ein Gesetz kriegen.
Insoweit sind wir einer Meinung.
 
Oliver Drage, 19, of Liverpool, was arrested in May 2009 by police tackling child sexual exploitation.
Keine Gnade.

Die Überschrift ist reichlich reißerisch - es geht ja nicht darum, das man nicht verschlüsseln darf, sondern um eine Ermittlung in einem Verbrechensfall.
 
Naja - bei diesem "Gesetz" geht es halt darum, dass einem als Beschuldigten ( und nicht als überführtem Täter) das Recht zu Schweigen genommen wird...

Aber grundsätzlich gebe ich dir Recht - keine Gnade für solche Verbrechen.
 
Goonie' schrieb:
Oliver Drage, 19, of Liverpool, was arrested in May 2009 by police tackling child sexual exploitation.
Keine Gnade.
Unabhäng davon, welche Straftat jemandem vorgeworfen wird, sollte er immer gleich behandelt werden.
So ekelhaft bestimmte Straftaten auch sind: Sobald wir anfangen, da zu unterscheiden (ich rede hier nicht vom Strafmaß), geht der Rechtsstaat den Bach runter.



Zum eigentlichen Thema:
Ich bilde mir ein, irgendwo mal gelesen zu haben, daß man auch in Deutschland verpflichtet ist, Ermittlungsbehörden auf Nachfrage Passwörter herauszugeben.
Wie das mit dem Rechtsgrundsatz, daß man nicht gezwungen werden kann, sich selber zu belasten, zusammen passt, frage ich mich auch.
 
War das nicht irgendwie so, dass man die Platte eingezogen hatte, lange bevor man ihn fragte? Also das er sich jetzt wirklich nicht mehr dran erinnert hat? ^^
 
Soweit ich das mitbekommen hab, kann man in D nicht in Beugehaft genommen werden um ein PW herauszukitzeln, schon garnicht wenn man Angeklagter ist.

(Als Zeuge ist das vllt. sogar möglich...)

Problematisch wirds halt erst, wenn man ein Passwort angeblich kennen soll, was man aber garnicht kennt. ...

Aber die Sache in GB ist doch schon länger bekannt, dass man in Beugehaft genommen werden kann,...
 
Da gab es neulich mal einen Fall... habe die Quelle dazu leider nicht mehr.
Es sollte ein Beschuldigter (geklaute Musik, Programme im großen Stil, mit Verkauf etc.) ein Passwort herausgeben.
Er sagte er wüßte es nicht mehr.
Die Polizei konnte nichts machen und musste ihre Spezialisten an den Laptop setzen.
Also denke ich mal nicht das man in D in Beugehaft genommen werden kann deswegen.

Aber hier treiben sich doch einige Polizisten im Forum herum, vielleicht weiß da ja jemand mehr :)
 
dafür gibt es doch extra ne funktion in truecrypt:

passwort1: booten in ein sauebres windows, alles legal usw.
passwort2: booten ins eigentliche versteckte windows

gibts halt einfach passwort1 an und alles ist prima. im idealfall sieht das auch benutzt aus undso...

-aranax
 
Beugehaft nicht direkt...aber wenn gegen jemanden ermittelt wird und er behindert die Ermittlungen und erhärtet den Verdacht gegen ihn, ganz einfach weil er sich weigert Passwörter offen zu legen um damit mögliche Beweise zu verschleiern, dann kann das natürlich eine Untersuchungshaft zementieren......im Zweifel vergisst man halt seine Passwörter. Es hängt halt immer vom Anfangsverdacht und sonstigen Belastungen ab. Man muß das auch mal aus dem Blickwinkel der Staatsanwaltschaft und Haftrichter sehen...wenn es wirklich keine Anhaltspunkte gibt....wird man sich schwer tun jemanden hier in U-haft zu nehmen, wenn es jedoch eben schon gewissen belastende Punkte gibt die eine U-haft schon mal begründen würden....tja....
 
goemichel' schrieb:
Bisschen kurz gegriffen, dein Statement.

Wenn die Polizei deinen Rechner durchsuchen will, weil du im Verdacht stehst, mit KinderPr0n was zu tun zu haben, wirst du auch in D möglicherweise in Beugehaft genommen, wenn du dich weigerst, dein Passwort anzugeben.

Aber interessant, dass die englische Polizei nicht in der Lage ist, ein 50-stelliges Passwort zu knacken...:D
Und wer soll ein 50-stelliges Passwort knacken können?
 
Seine Ahnung von Verschlüsselungen ist vermutlich so groß wie die, die er von Beugehaft hat. :whistling:
 
moronoxyd' schrieb:
Goonie' schrieb:
Oliver Drage, 19, of Liverpool, was arrested in May 2009 by police tackling child sexual exploitation.
Keine Gnade.
Unabhäng davon, welche Straftat jemandem vorgeworfen wird, sollte er immer gleich behandelt werden.
So ekelhaft bestimmte Straftaten auch sind: Sobald wir anfangen, da zu unterscheiden (ich rede hier nicht vom Strafmaß), geht der Rechtsstaat den Bach runter.

Zum eigentlichen Thema:
Ich bilde mir ein, irgendwo mal gelesen zu haben, daß man auch in Deutschland verpflichtet ist, Ermittlungsbehörden auf Nachfrage Passwörter herauszugeben.
Wie das mit dem Rechtsgrundsatz, daß man nicht gezwungen werden kann, sich selber zu belasten, zusammen passt, frage ich mich auch
.text durch mich hervorgehoben

beugehaft oder besser ordnungshaft geht gegen einen beschuldigten zur erlangung eines passwortes nach deutschem strafrecht nicht. hier muss der beschuldigte nichts zu seiner verurteilung beitragen. die beugehaft (wie in dem links) ist im anglikanischen recht beheimatet und wird nur hier fälschlicherweise oft als recht angesehen, weil im fernsehen oder kino häufig amerikanische oder englische krimis gezeigt werden.
eine ähnliche möglichkeit bietet aber auch das deutsche strafrecht (jetzt werde ich womöglich von jura-studenten und anwälten gesteinigt) in der untersuchungshaft. hier ist aber der beschuldigte gemeint, dem eine freiheitsstrafe droht und er aktiv zur verdunkelung (der tat verdächtig und mindestens ein haftgrund wie z.b verdunkelungsgefahr) beigetragen hat. nur einfach das passwort nicht zu nennen, ist noch kein grund, ihn in untersuchungshaft zu stecken.
u-haft bekommt ein kipo-täter in deutschland auch nicht unbedingt sofort bei der ersten festgestellten straftat, da muss schon einiges dazu kommen.

gruß in't huus

gatasa
 
Irgendwann bekommt D dass doch sowieso auch. Entweder von Herrn Schäuble oder von Frau Von der Leyen oder von der EU.
:wacko:
 
moin,

es gibt selbstverstaendlich auch in deutschland beugehaft.

das kann angewendet werden, wenn ein zeuge, der kein hoher politiker ist, die aussage verweigert (wie einer unserer ehemaligen bundeskanzlerinnen....),
oder wenn jemand sich weigert, ein bussgeld zu bezahlen....(z.b. wegen falschen parkens...., das nennt sich aber erzwingungshaft)

http://www.autobild.de/artikel/beugehaft-fuer-nicht-gezahlten-strafzettel_35577.html


hier steht einiges dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsmittel


ein beschuldigter kann jedenfalls nicht zu einer aussage gezwungen werden, das beinhaltet selbstverstaendlich auch passwoerter

ich habe ja so manche zweifel an unserem staat, und auch an unseren behoerden und gesetzen. aber in diesem fall, ist es momentan ja noch alles in butter. und o wie die umfragewerte der parteien momentan stehen, wird sich in naher zukunft daram ja hoffentlich auch nichts aendern.


gruß
 
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