hallo,
...irgendwie hab ichs ja geahnt, das die Sache noch weitergeht...
Bereite mich schon mal auf eine größere militärische Aktion vor.
Ein ebay- Verkäufer hat mal Ware rausgerückt, als ich Sonntag morgens um 5Uhr 45 bei ihm sturmgeklingelt habe und so laut nach meiner Ware verlangt habe, das in der geanzen Nachbarschaft die Lichter angingen (Warenwert:9 Euro) Der war total überrascht und hatte nie damit gerechnet das seine Opfer mal grundsätzlich werden.
Wirklich gut bewährt hat es sich schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zu sezen, ab der man alle entstehenden Kosten gerichtlich eintreiben wird und auch nochmal darauf hinzuweisen, das bereits materieller Schaden, in deinem Fall z.B. Rufverlust durch die nicht zugestellten emails eingetreten ist, den du dir ebenfalls vorbehälst bei Verstreichen der Frist noch genau von einem Sachverständigen beziffern zu lassen und dann ebenfalls beitreiben zu lassen. Wenn sie merken, das du eine ganze Armee von Winkeladvokaten anzuheuern bereit bist, die alle in ihre Tasche langen wollen, werden die geldgierigsten Raubtiere zu zahmen Schafen (gerade die.). Wenn ich denn kündigen werde, werd' ich auch auf diese Sache hier nochmal hinweisen.
Zu den kostenpflichtigen Abzocknummern. Jeder Webseitenbetreiber ist verpflichtet bei der denic einen Kontakt anzugeben. Da alle Firmen normalerweise über ihre Webseite für diese Produkte werben, hat es sich schon mal bewährt, dieses "arme Schwein" hart anzugehen und ihm Abmahnungen und entsprechende Unterlassungs-Klagen anzudrohen, für den Fall, das Deinem befristeten Anliegen nicht nachgekommen wird Z.B. wenn auf der Webseite Angaben zu der Schnelligkeit und Zuverlässigkeit der Dienstleistung gemacht werden, die dir gegenüber fehlerhaft oder gar nicht erbracht wurde. Auch hier empfiehlt es sich, auf dir entstehende Verluste hinzuweisen, durch das fehlerhafte oder nicht geschehene Erbringen dieser Dienstleistung und die noch laufend und in der Zukunft entstehen. Das Androhen unwägbarer Kosten für den Fall des Festhaltens an der Geschäftsbeziehung hat sich im allgemeine gut bewährt ebenso wie der Hinweis das du noch jung bist und viel Zeit hast deinen Forderungen jahrelang in jeder Einzelheit nachzugehen.
Ein Vermieter hat mir mal nach 2 Jahren und 360 Tgen (5 Tage vor Verjährung) meine Mietsicherheit zurückgezahlt, als ich neben dem Telefon einen Stapel Papier hab fallen lassen und es mir entfuhr: Ach Schei.., jetzt sind mir auch noch die Bilder von der Wohnung runtergefallen, die der Anwalt noch haben wollte, bevor er den Mahnbescheid erwirkt.Am nächsten Morgen war der Scheck in der Post.
Jawohl mit einer Armee werd ich sie angreifen und Ort und Zeitpunkt der Schlacht werd ich gründlich planen...
mfG
rudolfka