Hintergrundbeleuchtung und Garantiefall

Ghoses

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Hallo liebe Thinkpad-Gemeinde :)
Ich habe mein Gerät (R50P) aufgrund eines Defekts einschicken lassen. Ich habe bei dem Händler eine 1-jährige Gebrauchtwarengarantie.
Der Händler hat mir nun eine Email zukommen lassen, es sei unsachgemäß behandelt worden und deswegen fällt die Garantie weg.
Ich habe natürlich widersprochen und auf seine Email geantwortet. Nun meint dieser dass er das Gerät zu einem Gutachter schicken lassen möchte und im Falle meiner Schuld ich die Kosten dafür tragen muss.

Geht das alles mit rechten Dingen zu? Ich gehe davon aus dass der Gutachter natürlich auf der Seite des Händlers steht.

Der Defekt am Gerät ist wie folgt:
Beim Einschalten des Gerätes flackert der Display kurz und erlischt dann. Das Thinkpad bootet ganz normal. Der LCD ist nicht defekt, nur die Hintergrundbeleuchtung. Wenn ich auf den mechanischen Schalter drücke bzw den lcd kurz schließe sehe ich einige Sekunden das Bild bis dieser wieder erlischt.

Was soll ich tun? Ich kann es bestimmt auch selbst reparieren (inverter defekt?). Aber bevor ich das mache reize ich noch meine Rechte aus :)
Danke für euren Rat
 
Wichtig zu wissen wäre ob es eine echte Garantie ist und wie die Garantiebedingungen genau sind.

Handelt es sich lediglich um eine Gewährleistung tritt nach einem halben Jahr Beweislastumkehr ein. Sprich ab da muß der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon seit Kauf bestanden hat bzw ein Mangel vorhanden war der für den jetzigen Fehler ursächlich ist. Keine leichte Sache das nachzuweisen.

Ist es echte Garantie stehst du besser da.
Dann solltest du ihm deine Rechtsschutz auf den Hals Hetzen oder aber einen Gutachter beauftragen.
Das Kostenrisiko bis zum eindeutigen Nachweis trägst du aber. (im Fall der Rechtschutz evtl die).
Wird imho beim Wert des Notebooks bzw der Streitsumme nicht lohnen.

Wie lange hast du das Gerät denn schon? (kaufdatum bis zm eintreten des Schades bzw der Schadenmeldung an den Händler?)

"es sei unsachgemäß behandelt worden"
->dies würd ich mir im Grunde mal genauer erläuern lassen. dann hast du im Falle des Falles nämlich einen Nachweis darüber was man dir vorwirft. unsachgemäß behandelt kann ja im Grunde von "in die Badewanne genommen" bis "in der Sonne stehen lassen" alles heißen.
 
Hallo danke für deine Flut an Informationen.
Die Reperaturkosten bewegen sich in Höhe von 150€. Ich schätze bei der Summe wird nur der Inverter defekt sein.... den gibts aus Hongkong für 5 Euro und in Deutschland für 30. :) Ausgetauscht habe ich so etwas schonmal.

Kaufdatum war Anfang Februar 2009. Ende Mai 2009 habe ich den Händler vom Defekt telefonisch in Kenntnis gesetzt. Er meinte ich soll es zu ihm schicken. Ich habe dann nochmal über einen Monat gebraucht um das Gerät abzuschicken.

Ich zitiere die Rechnung:
"Gewährleistung: 1 Jahr auf Gebrauchtware, 2 Jahre auf neuware. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche des Käufers, soweit sie den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz."

Ich habe auf der Webseite keine weitere Rechtsnotiz gefunden was die Garantie/Gebrauchtwaren - Bestimmung betrifft. Habe nach einer Erläuterung der "unsachgemäßen Behandlung" angefragt, aber scheint jetzt Feierabend im Büro bei denen zu sein. btw habe ich das Gerät über Ebay erworben.

Morgen gehts weiter :-/
 
dann hast du schonmal nur "Gewährleistung" und keine "Garantie".
unterschiede, rechte und pflichten kannst du dir ergoogeln.

Da du das Gerät noch nichtmal ein halbes Jahr hattest greift die Gewährleistung.
Der Händler ist dafür Zuständig, es zu reparieren, zurückzunehmen, den Preis zu mindern(falls von dir akzeptiert).
Er ist in der Nachweispflicht, dass der Schaden durch dich verursacht wurde.
Dies wird für ihn schwer zu beweisen sein, es sei denn du hast das Gerät geöffnet bzw irgendwelche Siegel die von ihm auf Schrauben drauf waren entfernt.

Das du es so spät losgeschickt hast ist zwar blöd aber darüber hat er sich ja bisher nicht beschwert.
Auch bist du ja nicht über das halbe Jahr drübergerutscht. Ausserdem zählt der Zeitpunkt an dem du ihn über den Schaden informiert hast und nicht der Zeitpunkt der Rücksendung.

Kann natürich sein er hält dich einfach für einen Deppen der seine Rechte nicht kennt.
Schließlich hast du versucht einsprüche aus Garantie einzufordern obwohl offenbar gar keine Garantie existiert. Du solltest einen Sachmangel im Rahmen der Gewährleistung geltend machen.
Erkennt er diesen nicht an dann ist's ein Fall für Rechtsschutz, Anwalt, Gutachter.
Lohnt sich vermutlich bei dieser Summe nicht. Kennst du einen Anwalt oder Studenten der was in die Richtung studiert dann Prüfe mal seine AGB's. Meist sind die Mangelhaft und du hast mehr Ansprüche als ihm lieb sein dürfte.
 
CCFL

Der Fehler ist entweder:
i) CCFL ist alt und verursacht einen zu hohen Einschaltstrom (Kurzschluss), der Inverter macht eine Notabschaltung
ii) Inverter ist alt und bringt den Strom nicht mehr und macht eine Notabschaltung.
iii) beides

Das R50p ist nun Baujahr 2004. Mich wundert, dass die CCFL überhaupt noch geht. Das ist klar ein Garantiefall und hat nichts mit falscher Behandlung zu tun. Klarer Fall für den Anwalt (bei Rechtsschutzversicherung).
1 Jahr Gewährleistung = 6 Monate Garantie und 6 Monate für den Ar***!
ist leider so...
 
[quote='newt3',index.php?page=Thread&postID=627377#post627377]Dies wird für ihn schwer zu beweisen sein, es sei denn du hast das Gerät geöffnet bzw irgendwelche Siegel die von ihm auf Schrauben drauf waren entfernt.[/quote]

Die kann der Verkäufer ja auch selbst entfernen und dann behaupten, dass der Käufer daran herumgewerkelt hat. Habe ich auch schon einmal gehört.

Ist halt immer ne heikle Sache bei derartigen Verkäufern, die einfach keine Lust haben, auf ihre Kunden einzugehen. Hauptsache weg mit dem gebrauchten Teil und gut ist.
 
Hmm wenn er sich weiter bockig stellt und du dir sicher bist im Recht zu sein gibs nem Anwalt, der Brief wird ca. 80 Euro kosten wenn ich mich nicht irre (abhängig vom Streitwert, auch schon bei der Erstberatung?). In der Regel gibt der Händler dann klein bei, hab bisher selten erlebt dass der Händler in einem Fall, in dem er offensichtlich in der Pflicht zu sein scheint, dannach noch weiter rumgemosert hat.
 
Hi,

dann hast du schonmal nur "Gewährleistung" und keine "Garantie".
Hat man denn nicht beides? Gewährleistung vom Händler, aber Garantie von Lenovo?

R50P klingt schon etwas "älter", aber möglicherweise ist ja von Seiten Lenovo noch ein garantierest vorhanden. Schau mal auf die Lenovo-Website
 
Doe R50p sind schon lange aus der Garantie raus, da die letzten vor über 4-5 Jahren gebaut & verkauft wurden.

Somit bleibt nur die Gewährleistung über den Händler.
 
Auf ein neues...
Ich habe erfragt was er denn unter "unsachgemäß behandelt" versteht und siehe da...

da das Display nicht fest gesessen hat, und immer wieder beim aufmachen und
zumachen hat sich LZD Kabel gezogen mit sich die ganze Elektronik, es kann
mehre folgen haben, LCD Kabel kann defekt sein oder selbst LCD u.s.w.

Ok übersetzt heißt das wohl der Display ist locker gewesen und hat somit am LCD-kabel gezogen...
Kann ich nicht nachvollziehen, der Display ist minimal am Schanier locker und somit ist das wohl sehr weit hergeholt dass der Display am kabel zieht...
Vielleicht kann Dilbert_im_Cubicle ja noch einen technischen Kommentar zu dieser Aussage liefern, aber es scheint denke ich nicht an einem Wackelkontakt bzw. an dem LCD Kabel zu liegen.

Ich fasse jetzt mal alle eure Beiträge zu einer Email zusammen und schicke sie dem Händler :)


edit: ist es so dass LCD kabel und CCFL-getrennt voneinander mit dem LCD verbunden sind? oder ist das ein kabel?
Werft doch auch einen kurzen Blick hierauf (Manual PDF) ab Seite 100 Display
http://download.lenovo.com/ibmdl/pub/pc/pccbbs/mobiles_pdf/39t6190.pdf
 
Kabel

Das was der Händler erzählt ist Unsinn.
Das LCD Kabel ist fest fixiert am Mainboard (festgeschraubt), danach folgt ein flexibler Teil, der hoch zum Display geht. Dort ist der Stecker auch mit Tesa fixiert. Das hat alles Spiel und hält ewig. Das CCFL hat mit dem LCD Kabel hoch zum Display nichts zu tun, da eine Abzweigung unten zum Inverter geht. Von dort aus geht ein 2 pol Kabel zur CCFL.

Um zu testen wo es hängt, da ja die Leuchte kurz angeht: LCD aufklappen. Nichts anfassen! Mit einem Zahnstocker kurz mehrmals links am Displaysensor drauf drücken. Das LCD geht an/aus/an/aus.

Wenn also das LCD aus geht, obwohl vorher an, dann ist es ein elektronischer Defekt. Sprich, alte CCFL oder Inverter, oder beides.
Ein anderes Problem wäre halt ein Flexing des Grafikchips. (Mein R50p hat derzeit das Problem). Da geht das Display auch spontan aus, je nach unterbrochener Leiterbahn.
In dem Fall ist es auf jeden Fall eine Garantiefall beim Händler.
 
Er zieht die Notbremse und möchte das Gerät zum Gutachter schicken... Obwohl ich davon ausgehe im Recht zu stehen befürchte ich dass der Gutachter wohl auf die Seite des Händlers steht. Soll ich mir irgendwelche Gutachter-Zulassungen einholen lassen (gibt es sowas?) oder mindestens die Adresse/Kontaktdaten? :)

Danke

gesamter Mailverkehr: Link
 
Gutachter?

Hi,

hat der Händler denn mal verlauten lassen zu was für einem "Gutachter" er das Thinkpad senden möchte? Es wäre ja schon interessant zu wissen, ob's denn nicht der Kumpel aus der eigenen Werkstatt ist...

Nachdem ich eben mal dem Mailverkehr überflogen habe würde ich sagen, dass freundliche und fachkundige Mails in diesem Falle nicht mehr nützlich zu sein scheinen. Ein offizielleres Anschreiben könnte da in der Tat etwas mehr bewirken. Wobei ich nicht den Eindruck habe, dass der Händler weiß was er da schreibt und seine Schlussfolgerungen nicht nachvollziehen kann. Er schreibt vom gleichen Thinkpad, das auf Deinem Schreibtisch steht, oder? ;) Vielleicht ist es auch einfach nur Cleverness in Form von auf falschen Annahmen bestehen...

Nicht ärgern lassen.

Grüße,

ka_bra
 
Stand der Dinge

Ich habe vorgestern 22.7. die letzte Mail von ihm erhalten. Er möchte das Gerät einem Gutachter zukommen lassen.
Daraufhin habe ich geantwortet dass ich sicherstellen möchte dass der Gutachter unabhängig arbeitet und mir den Kontakt sowie evtl. vorhandene Steuernummer etc. zukommen lassen soll. Und natürlich bevor er das Gerät weitergibt. Seither keine Antwort, ich habe gestern wiederholt die Email geschickt. Falls es keine Antwort mehr geben wird werde ich wohl rechtlichere Schritte einleiten müssen... Ich halte diesen Thread auf dem Laufenden :)
 
So... mein Notebook ist nun wieder da. Der Händler hat es ohne weitere Gegenwehr repariert und zugeschickt.
Er behauptet das Displaykabel sei defekt gewesen... Ich kann leider nicht erkennen ob es ausgetauscht wurde. Naja bildet eure eigene Meinung :)

Danke an alle Beteiligten. :)
Gruß, kann zu...
 
:whistling: (scheint mir ein rechter vogel zu sein, dieser händler...)
 
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