Hinausziehen Rückgabe Geld bei Widerruf - MagicDevices München

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Impcaligula

Guest
Themenstarter
Salve!

Bin etwas geladen - aber ich habe nicht mal Recht, sondern der Händler. Zur Sache - würde gerne mal eine allgemeine Diskussion anregen. Ich habe vor Wochen ein Thinkpad bestellt, ausgepackt und gleich auf den ersten Blick gesehen, dass dieses Modell nichts für mich ist. Es handelte sich um ein Demo Gerät - der Händler hat durch mein Auspacken nicht mal "Verlust" gemacht - da es vorher schon ja mal ausgepackt wurde. Aber selbst wenn, eigentlich egal, denn man darf ja innerhalb 14 Tage zurück senden - kennt Ihr ja.

Das erste negative am Händler. Ich habe zig mal dem Händler "Bescheid" geben müssen, dass ich gerne eine Widerruf/Rücknahme Retoure Nummer haben möchte, damit ist das Notebook ordnungsgemäß zurück senden kann. Hier wurde schon meine Rückgabe bis zum letzten Tag fast versucht hinaus zu zögern (Mail, Fax etc vom Widerruf nie angekommen etc..). Nachdem nur noch 3 Tage Frist waren, habe ich ein böses Fax mit Androhung eines Anwalt gedroht - und siehe da - meine Retouren Nummer bekommen. Sofort das Notebook ein gesendet und am nächsten Tag auch beim Händler angekommen.

Sendepause.

Dann nach über eine Woche gefragt wo mein Geld bleibt (Rücküberweisung). Dann wurde ich aufgeklärt, dass der Kunde bis zu 30 Tage warten muss. Mir wurde aber zugesagt, den Fall (da das Notebook einwandfrei zurück gesendet wurde - keine weiteren Spuren etc), dass ich das Geld sofort bekommen würde, die Gutschrift sei schon bei der Buchhaltung. Ok. Warten.

Dann bekomme ich - wieder eine Woche später - einen Anruf - welches Notebook ich mir denn als Umtausch ausgesucht habe?! Bitte? Ich dachte das Geld sei schon auf dem Weg zu mir. Und jetzt bekomme ich einen Anruf, dass ich ein anderes Notebook nehmen soll. nein - will ich also nicht! Ok - dann ist das ein Versehen, die Gutschrift sei nun dann zur Auszahlung bei der Buchhaltung frei gegeben. Ok.

Heute 3 Wochen später rufe ich an. Nein - das Geld sei noch nicht ausgezahlt. Man werde es aber der Buchhaltung geben und es zur Auszahlung frei geben. Komisch - irgendwie komme ich mir vera**** vor. Das Dumme ist - bis heute (3 Wochen) ist der Händler im Recht. Denn er kann bis zu 4 Wochen sich Zeit lassen. Das finde ich gelinde gesagt aber eine Frechheit. Ich verstehe, dass der Händler das Notebook vor Ort bei Rückgabe erst einmal testen will, ob ich tatsächlich alles und einwandfrei zurück gesendet habe. Dass er das vielleicht nicht gleich am ersten Tag macht - kann auch sein. Aber nach 7 Tagen sollte eine Rückzahlung doch möglich sein.

Aber ich habe das Gefühl, hier wird mit dem Geld des Kunden gearbeitet. Es handelt sich hier immerhin um einen Betrag von knapp 1600 Euro. Der Käufer hat dann nichts mehr in der Hand (Notebook beim Händler) und der Händler hat das Geld - 4 Wochen lang. Nicht nur, dass das eine Menge Geld ist, sondern auch das Vertrauen - der Händler hat eine Menge Geld - bekomme ich die wieder? Hat ein Händler zu mir als Käufer auch so viel Vertrauen? Nein - denn ich bekomme nirgends Notebooks auf Rechnung - und wehe doch und ich bezahle lange Zeit nicht. Der Händler will doch auch für seine Ware sofort Geld.

Ist es nicht legitim, dass er, wenn er meine Rücksendung geprüft hat, mir auch umgehend wieder mein Geld gibt?

Und was diesen ThinkPad Händler angeht - erst die Rückgabe so lange raus zögern bis man droht. Dann kommt das Geld - nein doch nicht - dann soll ich ein anderes Notebook nehmen - dann doch nicht - dann kommt das Geld und heute - nein noch immer nicht - ich muss mich auch bis zu 4 Wochen gedulden. Das ist frech - auch wenn es deutsches Recht ist... :(

:cursing: angesäuert
 
goemichel' schrieb:
Ist es nicht legitim, dass er, wenn er meine Rücksendung geprüft hat, mir auch umgehend wieder mein Geld gibt?



Nein - ist es nicht. Denn diese 30-Tage-Frist ist gesetzlich geregelt, nämlich in § 286 Absatz 3 BGB:

Zitat
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;...



Deine Forderung (Rückzahlung des Geldes) wird mit der Abgabe deiner Widerrufserklärung bzw. deren Zugang beim Händler fällig. Dann beginnt diese Frist zu laufen. Die räumt dir allerdings "nur" ein Recht auf (Verzugs-)Schadensersatz ein...
Moin, ich habe den interessanten Thread hier gerade erst entdeckt. In § 286 Abs. 3 BGB steht ja das schöne Wörtchen "spätestens", das in der Diskussion bisher gar keine Berücksichtigung gefunden hat. Daraus könnte ja möglicherweise folgen, dass Verzug auch früher eintreten kann, zB durch eine Mahnung (§ 286 Abs. 1 S. 1) :thumbsup: .
 
Ja da hast Du Recht. Da streiten sich die Juristen ja auch. Es heißt spätestens und es wird gestritten - was ist, wenn man dem Händler beim Einreichen des Widerrufes und der Ware eine Zahlungsfrist setzt. Manche behaupten, dass die 30 Tage dann nichtig sind - wenn man ein eigenes Zahlungsziel auf den Widerruf setzt.
 
Impcaligula' schrieb:
Magicdevices hat übrigens den gesamten Betrag überwiesen. Notebook + Versandkosten +
meine Nachnahme Gebühren. Ich muss aber dazu sagen, dass ich das vom Gesetzgeber wiederum
nicht gut finde. Mir würde es reichen, würde ich den Wert der Ware zurück bekommen. Ich habe
die Möglichkeit die Ware zu prüfen - und diese Annehmlichkeit müsste m.M. nach nicht der
Händler durch Bezahlung der Versandkosten tragen.
Das hättest Du uns ja mal vorher sagen können, dass Du die Kosten nicht zurück haben möchtest.

Dann hätte ich denen geschrieben. Wenn Sie mir mein Geld innerhalb von 7 Tagen zurück überweisen
verzichte ich freiwillig auf die Rückerstattung der gesamten Porto-Kosten.

Das wäre ein guter Anreizt für den Verkäufer gewesen die Zahlung schneller zu tätigen.

Gruß Flexibel
 
Flexibel' schrieb:
Impcaligula' schrieb:
Magicdevices hat übrigens den gesamten Betrag überwiesen. Notebook + Versandkosten +
meine Nachnahme Gebühren. Ich muss aber dazu sagen, dass ich das vom Gesetzgeber wiederum
nicht gut finde. Mir würde es reichen, würde ich den Wert der Ware zurück bekommen. Ich habe
die Möglichkeit die Ware zu prüfen - und diese Annehmlichkeit müsste m.M. nach nicht der
Händler durch Bezahlung der Versandkosten tragen.
Das hättest Du uns ja mal vorher sagen können, dass Du die Kosten nicht zurück haben möchtest.

Dann hätte ich denen geschrieben. Wenn Sie mir mein Geld innerhalb von 7 Tagen zurück überweisen
verzichte ich freiwillig auf die Rückerstattung der gesamten Porto-Kosten.

Das wäre ein guter Anreizt für den Verkäufer gewesen die Zahlung schneller zu tätigen.

Gruß Flexibel


... wer´s glaubt, wird selig!
 
Hallo,

noch habe ich kein großes Problem. Wie gesagt noch!

Folgendes:

Habe am Freitag auf Raten ein X200s bestellt, was auf Lager sein sollte. Heute morgen bekam ich eine E-Mail von einer Dame, die mir mitteilte dass das bestellte X200s nicht verfügbar sei. Nun gut, kann passieren. Also hat Sie mir ein X201 DemoUnit angeboten.

Habe mich erkundigt, da das Gerät aber kein UMTS hat musste ich dies ablehnen. Sie hat mir dann aber mehrere Modelle angeboten in dem man WWAN nachrüsten kann.

Da ich ja mich schon auskenne ein bisschen habe ich erstmal die Product Daten auf der HP von Lenovo geschaut. Siehe da, die Geräte unterstützen kein UMTS(auch nicht zum aufrüsten).

Ich habe die Dame darauf hingewiesen das die Books UMTS nicht unterstützen. Bekam dann wieder eine E-Mail mit der Antwort das sie den techniker gefragt hat und er sagte das es sehr wohl geht.

Ich hab das Gefühl die wollen um jeden Preis ein Book loswerden.

Da aber die Papiere schon auf dem weg zu Santander Bank ist,brauche ich kurz eure Hilfe.

Lenovo ThinkPad X200 (NR35EGE_Office 74585EG) hat dieses Book Definitiv UMTS,BT,WLAN,Fingerprint und Webcam?

Auch wenn die Dame nein sagt,hat laut Lenovo es alles.

Weil dann würd ich das bestellen.

Dann noch ne andere Frage. Mal angenommen ich würde vom 14 tätigen Rückgaberecht gebrauch machen. Dann schick ich das Gerät zurück
und die Santander Bank holt sich doch das Geld dann von denen oder?

Muss das Book auf Raten kaufen, da mein EX-Arbeitgeber trotz mehrfachen versprechen immer noch nicht mein Gehalt überwiesen hat.
 
Hi,
Eintrag überarbeitet da meine Meinung zu MD lieber per PM mitgeteilt werden sollte.
Grüße
Joker
 
J.Sparrow' schrieb:
Auch wenn die Dame nein sagt,hat laut Lenovo es alles.
Besser geholfen wird Dir wenn Du ein neues Fred mit einen aussagefähigen Betreff auf machst. Die User die dieses Fred bis heute nicht gelesen haben werden es ja auch in Zukunft nicht tun.

Wenn der Techniker sagt, dass es UMTS kann können die doch gleich UMTS einbauen und Dir so zusenden wie Du es haben möchtest.

Wegen der Ratenzahlung. Da musst Du schon selber in den Bedingungen nach schauen die Du unterschrieben hast.

Gruß Flexibel
 
J.Sparrow' schrieb:
Ich hab das Gefühl die wollen um jeden Preis ein Book loswerden

Ich habe das Gefühl du willst um jeden Preis ein X200S haben.

Warte doch solange bis dein Arbeitgeber dir dein Geld endlich überwiesen hat.

Hier würde ich mehr iniative reinstecken als mich um ein Notebook auf Raten anzuschaffen.

Ist meine pers. Meinung.

Nobby
 
@Joker_X61:
Bitte beachte folgende Forenmitteilung:
Bewertung / Kritik von Händlern hier im Forum

Wir wollen ja nicht, dass andy sich unseretwegen mit Anwälten von kritisierten Händlern herumschlagen muss.

@J. Sparrow:
Du kannst die Mods bitten, diesem Thread ab Deiner Anfrage abzutrennen. Ich halte Flexibels Vorschlag sinnvoll.
 
Klicke in Beitrag 85 auf "Melden" und äußere Deinen Wunsch unter Nennung Deines neuen Threads.. Bei der Gelegenheit können die OT-Beiträge "geputzt" werden ;)
 
Ach Nobby - wieso so engstirnig? Manche wollen auch unbedingt auf die Malediven
und weil es nicht reicht, soll es sogar Leute geben, die den Urlaub von vor 2 Jahren
Malediven auch noch dieses Jahr am abbezahlen sind :D
 
J.Sparrow' schrieb:
.... da mein EX-Arbeitgeber trotz mehrfachen versprechen immer noch nicht mein Gehalt überwiesen hat.

Da würde ich SOFORT vollstrecken lassen. Wenn Du der erste bist, gibt es noch eine Chance. Wenn nichts zu holen ist, ist später auch nix zu holen. Wenn Du wartest, bleibt der Rest nur für alle anderen incl. Krankenasse, Arbeitsamt, Finanzamt etc. (Erst dann kommen Lieferanten, Vermieter und andere, aber dann ist meist eh nix mehr da.)
Gehälter und Sozialabgaben sind (bez. sollten es sein) die ersten Forderungen überhaupt. Wenn die Gehaltszahlungen ausbleiben ist das in 99% der Fälle der Anfang vom Ende.

JO
 
Hallo Gerdemann,

hier im Forum ist es Pflicht, wenn man negative Rezensionen mit Namen etc pp schreibt, bei einem Mod seine Daten zu hinterlassen.

Grüße
 
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