Hilfe bei Widerruf

sahin

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16 Dez. 2006
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1.995
Leute, wie einige es ja mitbekommen haben, wurde ich bei Ebay von einem Händler veräppelt :D
Nun ist alles geklärt und er schickt mir Morgen einen DHL Mitarbeiter her, der das Gerät zurückbringen soll...
Da dies das erste mal bei mir ist, das ich so einen großen Müll bekommen habe und zum ersten mal daher einen Wideruf starten muss,
hab ich mal paar fragen..... Es geht um dieses Angebot:

http://cgi.ebay.de/IBM-ThinkPad-X40...3286.c0.m14&_trkparms=66:2|65:1|39:1|240:1307

Was er mir angedreht hat könnt ihr hier lesen:

Interessante Thinkpad Angebote bei E-Bay

Also jetzt zu den Fragen:
1.) Was muss ich alles ins Paket legen??
Den Retourenschein und die Ware sind ja klar... Aber auch die Rechnung??
Muss ich das Paket mit der Rücksendeadresse beschriften, oder macht das der DHL Mitarbeiter?
Nach Gesetz muss ich ja keinen Grund auf das Retourenblatt schreiben, oder ist es besser man schreibt was Sache ist?

2.) Wer bleibt auf den Kosten des Versandes sitzen??
Nach dem was da auf seiner Seite steht muss er alles übernehmen, die Ware ist nicht so wie beschrieben, und übersteigt den Wert von 40 Euro.

Danke schonmal im voraus ;) ;)
 
Ich würde auch warten, bis ich mein Geld wieder auf dem Konto hätte. Man bekommt doch von ebay eine Frist, bis wann man sich entscheidden muss, die Transaktion abzubrechen. Die Zeit sollte eigentlich für die Überweisung reichen. Vom Splitten des Betrages wie von tuxpad vorgeschlagen, halte ich nichts. Generell solltest Du den Verkäufer aber darauf hinweisen, dass Du wartest, bis Dein Geld auf dem Konto ist. Dann sollte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben...
 
Drauf hingewiesen habe ich ihn ja schon am Tag wo ich es bekommen habe :) Und gestern nochmal, daran sollte es nicht scheitern...
Und wenn die Frist verjährt ist das auch nicht mein Problem, dann soll er mir mein Geld halt schneller zurücksenden. Sobald ich das Geld auf meinem Konto habe, wird die Transauktion abgebrochen, das habe ich ihm per Mail nochmal garantiert...
 
deine einzige Chance, du sagst dem händler auf die hand zu, dass du einer entfernung der Auktion sofort zustimmst NACHDEM das gesammte Geld auf dem Konto ist.
Auf anderes würde ich mich nicht einlassen. ich hatte bei ebay genauso einen vogel, der mir ein defektes gerät schickte. zum Rechtsanwalt kannste immer noch rennen, das bedeutet ja auch streß für dich..
 
[quote='sahin',index.php?page=Thread&postID=573833#post573833]Naja nicht direkt ebay...
Aber wenn ich zb das ganze so abwickle und er zahlt nicht,
dann habe ich doch praktisch eingewilligt das alles nicht geklappt hat und man sich geeinigt hat...
Ich denke da steh ich ziehmlich im Regen, falls es zu einem Gerichtstermin kommen sollte...[/quote]

Bei einem Widerruf muß der Verkäufer den gesamten Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Artikels erstatten. Die Problemklärungsgeschichte bei eBay hat damit erstmal nichts zu tun, Du erklärst damit ja nicht, daß Du auf Deine Rechte aus dem Widerruf freiwillig verzichtest oder ähnliches, sondern dokumentierst nur, daß der Kaufvertrag nicht mehr besteht. Wenn ich mich recht entsinne, kannst Du bei Abgabe der Erklärung auch einen Kommentar hinterlassen, dort kannst Du ja nochmal auf den Widerruf verweisen und die Erstattung des Rechnungsbetrages einfordern. Die eBay-Provision kann der Verkäufer nicht einbehalten, das fällt unter sein Risiko.

@yahal: Was die Hinsendekosten angeht, so ist der Verkäufer gut beraten, sie mit zu überweisen, die Meinungsmehrheit scheint dahin zu deuten, auch wenn die Erstattungspflicht noch nicht abschließend gerichtlich festgestellt ist - das entsprechende Urteil des OLG Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig, die Frage liegt dem EuGH vor, und es gibt auch gegenteilige Urteile.
 
[quote='sahin',index.php?page=Thread&postID=573824#post573824]Aber was ist, wenn er das Geld danach nicht zurücksendet???
Du bestätigst ja das der Kauf nicht zustande gekommen ist, damit verlierst du doch schon alle Rechte über Ebay[/quote]
Nein, Du bestätigst, dass Du die Ware zurück gesendet hast oder darauf ganz verzichtest diese zu bekommen. Was man da aktuell bestätigen muss weiß ich nicht. Bei mir ist das schon eine Zeit lang her. Aber es ist immer noch der Richtige Weg.

Ohne diese Bestätigung würde ich als gewerblicher Verkäufer auch kein Geld zurück überweisen.

Gruß Flexibel


PS: Wenn Du per PayPal bezahlt hast kannst Du es auch da reklamieren. Ich zahle gern mit PayPal weil ich die Lastschrift innerhalb von 6 Wochen immer noch widerrufen könnte. (Was man aber nicht unbedingt machen sollte.) Eine Überweisung von mir kann ich nicht mehr widerrufen;-)
 
wenn du das geld nicht dringend brauchst dann warte einfach mal 3 wochen auf seinen nächsten "zahlungslauf", der wird das geld schon zurücküberweisen. schneller wird das ganze gerichtlich erst recht nicht funktionieren. die probleme mit der rückabwicklung schreibst du dann in deine ebay-bewertung mit rein und fertig ist die sache.
 
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