Hilfe bei Widerruf

sahin

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1.995
Leute, wie einige es ja mitbekommen haben, wurde ich bei Ebay von einem Händler veräppelt :D
Nun ist alles geklärt und er schickt mir Morgen einen DHL Mitarbeiter her, der das Gerät zurückbringen soll...
Da dies das erste mal bei mir ist, das ich so einen großen Müll bekommen habe und zum ersten mal daher einen Wideruf starten muss,
hab ich mal paar fragen..... Es geht um dieses Angebot:

http://cgi.ebay.de/IBM-ThinkPad-X40...3286.c0.m14&_trkparms=66:2|65:1|39:1|240:1307

Was er mir angedreht hat könnt ihr hier lesen:

Interessante Thinkpad Angebote bei E-Bay

Also jetzt zu den Fragen:
1.) Was muss ich alles ins Paket legen??
Den Retourenschein und die Ware sind ja klar... Aber auch die Rechnung??
Muss ich das Paket mit der Rücksendeadresse beschriften, oder macht das der DHL Mitarbeiter?
Nach Gesetz muss ich ja keinen Grund auf das Retourenblatt schreiben, oder ist es besser man schreibt was Sache ist?

2.) Wer bleibt auf den Kosten des Versandes sitzen??
Nach dem was da auf seiner Seite steht muss er alles übernehmen, die Ware ist nicht so wie beschrieben, und übersteigt den Wert von 40 Euro.

Danke schonmal im voraus ;) ;)
 
Hallo Sahin


Zu 1: Alles wieder zurück senden. Retoureschein evtl. ausfüllen, Rechnung als KOPIE wieder zurück!
Und heb zur Sicherheit den Schriftverkehr samt Bilder auf... :huh:
Beschriften musst Du natürlich - Falls kein Rücksende-Aufkleber dabei ist, musst Du häufig die Rücksendekosten
auslegen, diese sollten Dir dann erstattet werden. Sollte aber in den AGB in der Bucht angegeben sein.

Und als Grund gibste einfach an, dass die Ware nicht dem Angebot entsprach und fertig.

Zu 2: Bei Beträgen über 40,- muss der Verkäufer die Kosten für den Versand tragen! Allerdings werden Dir die
Ursprungs-Versand-Kosten nicht wieder erstattet. Sprich einmal Versand zahlste drauf.


Gruß
Trimmi
 
Danke dir Trimmi!!!

Naja in dem Sinne habe ich ja noch nie Versandkosten gezahlt, denn der Versand war kostenlos :D
 
@sahin

ich glaube, trimmi meinte die kosten des versands zum verkäufer. die musst du erst mal bezahlen, um sie dann mit der erstattung des preises für das defekte x40 zusammen erstattet zu bekommen.

ich würde zusätzlich noch einen zeugen mit beim einpacken dazu holen, damit der empfänger nicht sagen kann, dass die oder die sachen fehler. liegt aber vielleicht nur an meiner paranoia.

gruß in't huus

gatasa
 
Yepp, das meinte ich..

Scheinbar hat Sahin versandkostenfrei gekauft, somit entfällt natürlich die letzte Aussage von mir.
Denn den Rücksendekosten muss der Verkäufer übernehmen.

@sahin: Und den Paketschein guuuuuut aufheben!



Gruß
Trimmi
 
es kann auch gut sein, dass der DHL-Mitarbeiter einen Retourenschein dabei hat. So laufen die Retouren zumindest bei uns in der Firma und bei einem mir bekannten Hardwareversand ab. Vorteil für den Kunden ist, dass er keine Portokosten auslegen muss.

Ansonsten RechnungsKOPIE mit ins Paket und beim Einpacken auf jeden Fall einen Zeugen dabei haben - da stimme ich mit gatasa überein.
 
noch ein paar Ergänzungen:
- Ich schicke bei meinen Widerrufen ein kurzes Anschreiben mit,
auf dem meine Bankverbindung steht, damit der Verkäufer
auch weiß, wohin er das Geld rücküberweisen soll
- ich habe bisher meist das Rücksendeporto ausgelegt, die
Erstattung wurde aber vom letzten Verkäufer trotz > 40 €
vergessen; ich werde daher künftig immer unfrei zurücksenden,
falls der Verkäufer keinen Rückschein schickt
Grüße Peter
 
sehr viele Firmen verweigern übrigens die Annahme von unfreien Sendungen. Dann bleibst Du auf den Retoure-Kosten sitzen. Dies nur als kleine Anmerkung ;)
 
Leute gehts noch unverschämter??

Hab das Book keine 24 Stunden später zurückgesendet und er hat es seit Montag denke ich mal bekommen.
Nun will er das ich die Auktion bei Ebay zurücknehme, verständlich, da er die Ebay Gebühren sparen will.
Aber ich will auf die Sicherheit bei Ebay nicht verzichten, also werde ich erst ab dem Erhalt des Geldes, das ganze zurücknehmen.
Das habe ich ihm mitgeteilt und ratet mal wie der versucht mich abzuschiessen:

Lustig, denn ich überweise das Geld erst zurück wenn Sie der
Rücknahme zugestimmt haben. Sonst bleibe ich auf den Ebay Gebühren sitzen.





Liebe Grüße


Erst bezeichnet er mich als Spinner und nun will er sich nicht an das halten, was in seinen AGB´s steht.

Sowas hab ich selbst bei Ebay noch nie erlebt, und dann noch Gewerblicher Verkäufer...
Wie würdet ihr reagieren?? habe ihm vorher schon eine Frist von vier Werktagen gegeben, sonst stelle ich Strafanzeige.
Sollte ich nochwas tun?
 
ich bin wirklich kein Freund davon, direkt zum Anwalt zu laufen und versuche es auch erstmal selbst (zuerst im Guten, dann mit deutlich mehr Nachdruck).

In Deinem Fall würde ich allerdings jetzt zum Anwalt gehen und den diese leidige Geschichte regeln lassen. Würde wetten, dass das Geld dann umgehend bei Dir ist ;)
 
Das werde ich wohl oder übel tun müssen... Wirklich komische leute die bei Ebay rumrennen.
Falls seine nächste Email wieder negativ ausfallen sollte, werde ich nicht nur Strafanzeige wegen Betruges stellen, sondern auch wegen Beleidigung. Ich werde schliesslich auch bei Media Markt oder Saturn auch nicht als Spinner bezeichnet, wenn ich meine gekaufte Ware reklamiere.
 
[quote='sahin',index.php?page=Thread&postID=573788#post573788]Ich werde schliesslich auch bei Media Markt oder Saturn auch nicht als Spinner bezeichnet, wenn ich meine gekaufte Ware reklamiere.[/quote]

ähm, doch - mir letzten Freitag bei MediaMarkt passiert. Da hat mich der Sony Promoter (welcher gar nicht betroffen war, ich war im Gespräch mit einem MM-Mitarbeiter) als "Idioten" und "A...loch" bezeichnet. Schade nur, dass der zuständige Abteilungsleiter in der Nähe war und der Sony-Typ direkt den Markt verlassen "durfte" :D:D
 
Dann sollten einige lernen, wie man sich gegen Kunden, die schliesslich die Miete und den Unterhalt den man hat bezahlen, verhalten muss!
Ich habe selbst mit Kunden jeglicher Art zutun gehabt und musste mir einiges Anhören, aber die Fassung verloren habe ich bisher nicht...
Wie gesagt muss er wissen was er tut!! Ich werde keinen Rückzieher machen....


So liebe leute, dies ist seine Meinung zu dem ganzen:

"
Ja ja ja und ich habe eine völlig einwandfreie Maschine am Lager
um dem Richter zu zeigen das ich Recht hatte, ich habe Ihnen obwohl ich noch 30
Maschinen da habe keinen Austausch angeboten, denn ich wusste warum…
Aber ich streite mich mit Ihnen nicht rum, das Geld geht beim
nächsten Zahlungslauf raus ( Wobei mir Ihre Frist völlig egal ist) und ich
werde die Ebay Gebühren einklagen wenn ich darauf sitzen bleibe.
Hochachtungsvoll "

Wie sollte ich reagieren?? Auf das Geld warten? Oder dem ganzen Nachdruck verleihen??
 
Mal ganz kurz:

Hinsendekosten:
Die sind ebenfalls von VK zu erstatten - auch wenn es hier nicht nötig ist. Dazu gibt es genügend Urteile.

Unfreie Rücksendung:
Ein gewerblicher VK muß unfreie Rücksendungen annehmen, egal, was er in seinen AGB schreibt. (Meines Wissens wurden dafür auch schon etliche VK abgemahnt) Allerdings wird er die Differenz zwischen den Kosten der unfreien Sendung und denen eines normales Paketes vom Erstattungsbetrag abziehen. Das dann auch zu Recht.

Gelderstattung:
Ein VK muß innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung des Widerrufs das Geld erstatten. Damit macht man sich als VK zwar keine Freunde, aber meines Wissens ist das rechtlich in Ordnung.

Falls ein VK da nicht spurt, geh zum Anwalt. Viele VK spekulieren darauf, das man den Weg zum Anwalt wegen des Aufwandes scheut, aber so sollte man die Leute nicht davonkommen lassen.

Die ist keine rechtliche Beratung, sondern nur meine persönliches Halbwissen.

Gruß,
André
 
[quote='sahin',index.php?page=Thread&postID=573782#post573782]Nun will er das ich die Auktion bei Ebay zurücknehme, verständlich, da er die Ebay Gebühren sparen will.
Aber ich will auf die Sicherheit bei Ebay nicht verzichten, also werde ich erst ab dem Erhalt des Geldes, das ganze zurücknehmen.[/quote]
Ist eigentlich auch der normale Weg. Ich bekam damals allerdings von Ebay eine Nachricht wo ich Bestätigen musst, dass der Kauf Widerrufen wurde. Dieses habe ich dann bestätigt. Damit habe ich aber noch nicht bestätigt, dass ich das Geld zurück erhalten habe. Der ganze Vorgang ist damit ja nicht gleich gelöscht.

Und Dein Verkäufer sollte sich an Ebay wenden damit Du auch so eine Nachricht bekommst.

Gruß Flexibel
 
[quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=573817#post573817]Ist eigentlich auch der normale Weg. Ich bekam damals allerdings von Ebay eine Nachricht wo ich Bestätigen musst, dass der Kauf Widerrufen wurde. Dieses habe ich dann bestätigt. Damit habe ich aber noch nicht bestätigt, dass ich das Geld zurück erhalten habe. Der ganze Vorgang ist damit ja nicht gleich gelöscht.

Gruß Flexibel[/quote]So ist es bei mir auch gelaufen. Habe bisher zwei mal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Und die EBay-Gebühren bei knapp 200 Euro sind schon happig.

Viele Grüße

tuxpad
 
Aber was ist, wenn er das Geld danach nicht zurücksendet???
Du bestätigst ja das der Kauf nicht zustande gekommen ist, damit verlierst du doch schon alle Rechte über Ebay, der VK ist auf der sicheren Seite und ich der Monkey der Nation, wenn er nicht zurücküberweist...

Ich vertraue diesem VK nicht, da man an seine Aussagen ja sehen kann, wie er drauf ist. Ich sag ja nicht das ich es nicht abbrechen werde, aber eben erst dann, wenn ich mein Geld zurückbekomme... Auf seinen Kosten bleibt er nicht sitzen
 
Ich kann verstehen, dass das Vertrauen nicht gegeben ist. Du kannst ihm ja vorschlagen:

1. Er überweist Dein Geld inkl. porto, abzüglich EBay-Gebühren
2. Du nimmst den Kauf bei EBay zurück
3. Er überweist den Rest

Abgesehen davon was bietet Dir EBay für eine Sicherheit? Das Du eine negative Bewertung vergeben kannst? Das fällt bei ungefähr 9000 Bewertungen natürlich massig ins Gewicht...

Viele Grüße

tuxpad
 
Naja nicht direkt ebay...
Aber wenn ich zb das ganze so abwickle und er zahlt nicht,
dann habe ich doch praktisch eingewilligt das alles nicht geklappt hat und man sich geeinigt hat...
Ich denke da steh ich ziehmlich im Regen, falls es zu einem Gerichtstermin kommen sollte...
 
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