Herstellergarantie bei ThinkPads übertragbar (oder nur Erstkäufer)?

Bjoernyy

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17 Apr. 2007
Beiträge
700
Hallo,

ist die Herstellergarantie bei ThinkPads übertragbar? Oder kann sie nur der Erstkäufer in Anspruch nehmen?


Björn
 
Die Garantie ist Gerätegebunden, d.h. auch der Zweitkäufer hat Garantieanspruch.
 
stimmt, bei der Aufnahme eines Garantiefalls wird man nur nach Modellnummer und Seriennummer gefragt, nicht nach der Rechnung, ...
 
hi,
ist auf dem geräht.
jedoch ist es gut die orginal quittung oder eine kopie davon zu haben, denn bei einem bring in, das du selbst machen möchtest
wird oft danach gefragt in letzter zeit.
ebenfals gut ist so ein kaufbeleg als eigentümmernachweis im falles eins biospasswort verlust.
oder bei schadensfällen gegeüber einer versicherung, usw.
also kaufnachweis oder wenn online von allem screenshots.

greeTz lyvi
 
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