Habe ich das Recht auf ein neues Thinkpad?

mrwhatsup

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Hallo,

ich habe mir im September letzten Jahres ein Thinkpad Yoga 14 gekauft. Ich bin damit vom Funktionsumfang her total zufrieden, aber...
  • als erstes musste die Tastatur nach 2 Monaten wegen einem Defekt ausgetauscht werden.
  • dann wurde eine der Karten auf dem Mainboard ausgetauscht, weil es ein ständiges Piepen im AUX-Anschluss gab. Nachzulesen hier. Das Problem ist nicht behoben.
  • parallel habe ich das Problem, dass die 2. Festplatte (Werksseitig System-Platte, jetzt nur noch Datengrab und System auf nachgekaufter SSD im M.2 Slot) ständig läuft. Einzige Abhilfe ist das deaktivieren der APM, was aber erstens nach jedem Neustart geschehen muss und zweitens nur als Admin geht (bin aus Sicherheitsgründen Standard-Benutzer). Noch nicht beim Lenovo Partner angesprochen weil die Platte ja Werksseitig sowieso die ganze Zeit läuft.
  • und zu guter letzt habe ich jetzt festgestellt, dass aus dem einen weißen Fleck auf dem Bildschirm (bisher ignoriert), über den ganzen Bildschirm verteilt 5 geworden sind

Ich war bis jetzt 4 mal bei dem 20 Minuten Autofahrt entfernten Lenovo Partner und muss in den nächsten Tagen wohl wieder wegen den Flecken hin. Der Lenovo Partner hat die Vermutung aufgestellt, dass das AUX-Piepen "normal" ist, was ich mir aber wirklich nicht vorstellen kann. Von daher überlege ich jetzt, ob ich nicht das Recht auf ein neues Thinkpad habe. Die Gesetzeslage sagt grob dass man nach 3 Ausbesserungen in den meisten Fällen ein Recht auf Ersatz hat. Nur es betraf ja nie die gleichen Komponenten aber das gesamte Produkt...

Hat da jemand Erfahrung mit oder sonstige Tipps? Ist Lenovo bei so etwas eher kulant oder muss ich da mit Paragraphen und Drohungen auffahren?
 
Die drei Reparaturversuche im Gesetz beziehen sich auf einen Fehler, nicht auf mehrere unterschiedliche.
 
Und ich denke mal du hast im Rahmen der Garantie reparieren lassen?
Weil die Rechte stehen doch nur im Rahmen der Gewährleistung zu, oder?
 
mrwhatsup: Gehen Sie zur Verbraucherzentrale, begeben Sie sich direkt dorthin...
 
Die drei Reparaturversuche im Gesetz beziehen sich auf einen Fehler, nicht auf mehrere unterschiedliche.
...und sind außerdem ein Gerücht. Drei Reparaturversuche mögen in der Praxis üblich sein, aber gesetzlich ist es nicht darauf beschränkt. Ergo hat man kein Recht darauf, sondern kann allenfalls in Hinblick auf die Häufung von Problemen darum bitten.
 
Die Gesetzeslage sagt grob dass man nach 3 Ausbesserungen in den meisten Fällen ein Recht auf Ersatz hat.

Im Rahmen der Garantie greift kein Gesetz, welches besagt, dass du einen Rechtsanspruch hast, da die Garantie eine freiwillige und vom Hersteller eigens frei gestaltbare Dienstleistung darstellt.

Rechtlich - also wirklich mit Paragraphen und dem ganzen Pi, Pa, Po - hast Du nur gegenüber deinem Verkaufsort/Händler die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Volksjargon: Gewährleistung) einen Rechtsanspruch.

Und auch von mir der gut gemeinte Rat: Informiere dich besser über die Verbraucherzentrale und glaube nicht jeden Forumsbeitrag, wie z.B. hier :)
 
Die drei Reparaturversuche im Gesetz beziehen sich auf einen Fehler, nicht auf mehrere unterschiedliche.
Hier wäre eine Quellenangabe nicht schlecht, im Fall von Rechtsvorschriften geht das ja ganz einfach.

Es könnte nämlich durchaus sein, dass sich die drei Reparaturversuche auf ein als Ganzes einwandfrei funktionierendes Gerät beziehen. Jedenfalls würde ich in diesem Fall so argumentieren.

ständiges Piepen im AUX-Anschluss ... Das Problem ist nicht behoben.
Danach ist aber sowieso ein am Anfang schon vorliegender Fehler immer noch vorhanden.


Soviel ich weiß, ist es für einen rechtswirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung jedoch nötig, vor dem dritten Nachbesserungsversuch eine Frist (mit Androhung des Rücktritts) gesetzt zu haben. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, die BGB-§§ um den 440 sind dazu ganz interessant.

...und sind außerdem ein Gerücht.
(bezieht sich auf Posting #2) Das halte ich wiederum für ein Gerücht. :)

Im Rahmen der Garantie greift kein Gesetz, welches besagt, dass du einen Rechtsanspruch hast, da die Garantie eine freiwillige und vom Hersteller eigens frei gestaltbare Dienstleistung darstellt.
Die Stichworte sind hier Nacherfüllung und Nichterfüllung. Die Garantiebedingungen sind außerdem, wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegend, auf den Kaufgegenstand anwendbar und für den Hersteller rechtlich bindend. Das ist selbst verständlich.

Und auch von mir der gut gemeinte Rat: Informiere dich besser über die Verbraucherzentrale und glaube nicht jeden Forumsbeitrag, wie z.B. hier
Guter Tipp.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anscheinend keine Juristen hier. Lest halt §439 BGB. Der Käufer kann nach Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Rücktritt ist Rückabwicklung des Vertrags. Da gibts Kohle zurück gegen Thinkpad. Also nicht das, was hier gewollt ist.
 
@uincom: Jurist und Deiner Sache sicher?
Bestanden die Fehler bei Gefahrübergang?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lest halt §439 BGB.

Genau, §§ 365, 435, 439, 443, 474, 476 BGB.
Daraus §§ 440, 323, 326 V BGB ; §§ 441 BGB, 437 Nr. 3 BGB ... und jetzt bitte alles nachlesen!

Besonders den § 365 BGB finde ich putzig! ;)

Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt

Wird eine Sache, eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt gegeben, so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten.

@TE:
Wann hast du genau die Mängel gerügt?

Zur Gewährleistung:
Probelmatisch ist die Beweislastumkehr: In den ersten 6 Monaten wird unwiderlagbar angenommen, dass der Mangel am Yoga bei Gehfahrenübergang = Übergabe (§ 446 BGB) an den Verbraucher vorgelegen hat. Sind die 6 Monate rum, entfällt diese verbraucherfreundliche Vermutung. Einen wirklich sicheren Schutz hat der Verbraucher nur im Rahmen der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf.

Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Bedingungen, soweit diese geltendem Recht nicht widersprechen. Ich würde das Display monieren. Oftmals gibt es einen Ersatz bei Spots.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

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