Hallo
Vor ein paar Tagen hat sich mein externes NDAS-Gehäuse verabschiedet. Ich habe es April 2007 gekauft, also habe ich dem Verkäufer ein e-mail geschrieben. Er hat geantwortet und verweist mich auf den § 476 BGB . Zwischendrinn habe ich ein wenig recherchiert und weiss schon worum es geht.
Naja, auf jeden Fall wünscht sich der Verkäufer : Gutachten oder anderem geeigneten Beleg, dass das Gerät in der gesamten Nutzung innerhalb der zulässigen Spezifikationen betrieben wurde und der reklamierte Fehler zweifelsfrei auf einen bei der Übergabe bereits angelegten Mangel zurückzuführen ist. 8|
Ich wollte mal fragen was wäre in diesem Fall ein geeignetes Beleg ? Ich glaube ein Gutachter ist keine billige Sache, aber was ist wenn ich einen Freund in einem IT-Service habe ? Letzendlich weist das Ding keine Gebrauchsspuren, es funktioniert einfach nur nicht mehr (gibt kein Mucks mehr).
Grüße Karel
Vor ein paar Tagen hat sich mein externes NDAS-Gehäuse verabschiedet. Ich habe es April 2007 gekauft, also habe ich dem Verkäufer ein e-mail geschrieben. Er hat geantwortet und verweist mich auf den § 476 BGB . Zwischendrinn habe ich ein wenig recherchiert und weiss schon worum es geht.
Naja, auf jeden Fall wünscht sich der Verkäufer : Gutachten oder anderem geeigneten Beleg, dass das Gerät in der gesamten Nutzung innerhalb der zulässigen Spezifikationen betrieben wurde und der reklamierte Fehler zweifelsfrei auf einen bei der Übergabe bereits angelegten Mangel zurückzuführen ist. 8|
Ich wollte mal fragen was wäre in diesem Fall ein geeignetes Beleg ? Ich glaube ein Gutachter ist keine billige Sache, aber was ist wenn ich einen Freund in einem IT-Service habe ? Letzendlich weist das Ding keine Gebrauchsspuren, es funktioniert einfach nur nicht mehr (gibt kein Mucks mehr).
Grüße Karel