Gewährleistungsfall Ebay

sahin

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Nabend Leute, brauch mal wieder eure Hilfe.

Hab mir vor etwa 4,5 Monaten nen PC bei Ebay vom Händler hardwaremania24.de gekauft gehabt.
Das Teil hat schon von Anfang an mit Bluescreens rumgezickt, aber die waren eher selten. In den letzten Tagen hat sich das Teil dann auch im Laufendem Betrieb plötzlich selbst abgeschaltet. Heute dann die Ernüchterung: PC eingeschaltet und TADAAAAA: Lüfter laufen aber kein Bild nix....
Naja, ich will mich damit auch nicht abnerven, werd mich nicht auf Fehlersuche begeben, da ich ja das Teil erst 4,5 Monate habe und somit die Gewährleistung eintritt. Nun zu meiner Frage:

Da ich bisher von jeglichen Gewährleistungsproblemen von Internet-Artikeln verschont geblieben bin, wollte ich mal fragen wie ich da vorangehen soll??
Klar sich bei ihm melden per E-Mail werde ich machen, auch eventuell dann gleich Montag nen Anruf starten usw...
Wie läuft sowas im ganzen ab??? Hat jemand erfahrungen speziell mit diesem Händler, was Gewährleistungsfälle betrifft?

Danke schonmal im voraus ;)
 
Zieh mal den Stecker, halte 30 Sekunden den Einschalter gedrückt, stecke ihn wieder an und versuche, ihn hochzufahren... was passiert dann? Reicht es, einmal zu drücken, damit er was macht, oder musst du zweimal drücken?
Tippe auf Netzteildefekt, die 30€ Ersparnis wären mir den Aufwand des Zurückschickens nicht wert...
 
Das ganze hab ich als erstes versucht, kenne den Trick noch aus anderen PC´s. Allerdings passiert auch dort nix. Damit die Lüfter anlaufen langt das einmalige drücken. Denke eher, das sich das Mobo verabschiedet hat. Das Netzteil tut was es soll, alles startet und dreht sich ja wunderbar.

[quote='iYassin',index.php?page=Thread&postID=718786#post718786]Tippe auf Netzteildefekt, die 30€ Ersparnis wären mir den Aufwand des Zurückschickens nicht wert... [/quote]

Schon klar, wenn ich sicher sein könnte das es nur das Netzteil ist, würd ich mir den Ärger sparen... Aber wer garantiert mir das??? Wenn ich mir jetzt ein Netzteil besorge und es bringt nix, sitze ich auf den 30€ und das Teil muss trotzdem raus :D
 
Hey,
mach deine Mängelrechte geltend indem du schriftlich (E-Mail reicht) Nacherfüllung gem. §§ 439 I, 437 Nr. 2 BGB forderst. Eventuell hast du auch noch ne Garantie iSv § 440 BGB, aus der du deine Ansprüche auch neben den gesetzlichen noch geltend machen kannst. Ob der Mangel schon bei Gefahrübergang gem. § 434 BGB vorlag ist (wenn du ihn als Verbraucher gekauft hast), egal, da dir innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislastumkehr des § 476 BGB zugute kommt. Der Händler hat also nix zu melden. Alles wird gut.
 
AMD Athlon X2 7750+, 4 GB Ram, Geforce 9500GT 1GB (passiv), 1TB ( 2x 500Gb Samsung 7200er Platten), Benq Q DVD Brenner.
Das Netzteil gibt 400 W raus (Ich weiß scheint wenig zu sein, allerdings kam das ja auch so vom Händler...)
 
[quote='sahin',index.php?page=Thread&postID=718788#post718788]Das ganze hab ich als erstes versucht, kenne den Trick noch aus anderen PC´s. Allerdings passiert auch dort nix. Damit die Lüfter anlaufen langt das einmalige drücken. Denke eher, das sich das Mobo verabschiedet hat. Das Netzteil tut was es soll, alles startet und dreht sich ja wunderbar.[/quote]

Naja, falls kein Power Good-Signal kommt, laufen auch nur die Lüfter. Aber da ist tatsächlich Board/CPU/RAM wahrscheinlicher.
Hast du schonmal den RAM gewechselt? Das kann ja immerhin TPs vom Booten abhalten ;)

Zur eigentlichen Frage :D einfach anrufen, würde ich sagen - ich denke mal, du wirst den Rechner dann zurückschicken müssen, dann repariert ihn der Händler und schickt ihn dir zurück.
 
Ram gewechselt hab ich nicht. Ich habe sie rausgenommen und einzeln in den Steckplätzen probiert... Wieder nix.

[quote='bauernsohn',index.php?page=Thread&postID=718799#post718799]Hey,
mach deine Mängelrechte geltend indem du schriftlich (E-Mail reicht) Nacherfüllung gem. §§ 439 I, 437 Nr. 2 BGB forderst. Eventuell hast du auch noch ne Garantie iSv § 440 BGB, aus der du deine Ansprüche auch neben den gesetzlichen noch geltend machen kannst. Ob der Mangel schon bei Gefahrübergang gem. § 434 BGB vorlag ist (wenn du ihn als Verbraucher gekauft hast), egal, da dir innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislastumkehr des § 476 BGB zugute kommt. Der Händler hat also nix zu melden. Alles wird gut.
[/quote]

hört sich gut an, danke dir ;)
 
[quote='sahin',index.php?page=Thread&postID=718800#post718800]AMD Athlon X2 7750+, 4 GB Ram, Geforce 9500GT 1GB (passiv), 1TB ( 2x 500Gb Samsung 7200er Platten), Benq Q DVD Brenner.
Das Netzteil gibt 400 W raus (Ich weiß scheint wenig zu sein, allerdings kam das ja auch so vom Händler...)[/quote]
400Watt hört sich erst einmal in Ordnung an, aber es kommt viel mehr darauf an, wie viel Ampere es auf den einzelnen Leitungen ausgibt. Ist es denn ein Markennetzteil?
In meinem PC, mit AMD Phenom2 X4 4x3Ghz, 3Festplatten, DVD Brenner, ATI 4890, steckt auch nur ein 500W Netzteil, das ist aber ein Markennetzteil.

Gruß,
Flubb0r
 
Linkworld Netzteil.... Die sind nicht grad für tolle Wertarbeit bekannt. Wollte das Netzteil ja auch austauschen in nächster Zeit, naja dazu kam es nicht mehr....
Ist mir ehrlich gesagt auch egal was es ist. Ich will mich darum auch nicht kümmern was kaputt ist und was nicht. Fakt ist, ich habe Gewährleistung auf das Gerät und daher möchte ich es auch repariert haben ;)
 
Neuware, aber laut Händler nur Gewährleistung.....
Nicht vergessen: Garantie ist eine Freiwillige Sache des Händlers.... Wenn er sie nicht geben möchte, muss er dies auch nicht
 
Weiß ich ja. Ich kenne nur wenige Händler die Neuware nur mit Gewährleistung verkaufen.
 
Tja ich hab da wohl einen dieser wenigen erwischt... :D Naja in diesem Fall wurscht.... Er muss so oder so nachbessern
 
Email ist nicht das geeignete Mittel, um mit Paragraphen seine Rechte einzufordern.. Dafür ist das Medium noch viel zu wenig Beweiskräftig. Sowas muss mit Einschreiben, Fax oder Überreichung per Gerichtvollzieher raus.
Per Email kann man den normalen Weg mit Rechnerreparatur beschreiten, reicht aber nur solange wie der Händler auch reagiert und nicht nur auf Zeit spielt.
 
Na klar, sowieso....
Ich gebe ihn den Montag für eine Reaktion. Kommt keine Reaktion, wird Dienstag angerufen, ereiche ich keinen, geht Mittwoch ein einschreiben auf die Reise. Dann hat der gute Herr Zeit bis nächste Woche Montag drauf zu reagieren. Wenn nix kommt, folgt ne Anzeige, fertisch.
Aber soweit will ich erstmal nicht denken :)
 
[quote='bauernsohn',index.php?page=Thread&postID=718799#post718799]Hey,
mach deine Mängelrechte geltend indem du schriftlich (E-Mail reicht) Nacherfüllung gem. §§ 439 I, 437 Nr. 2 BGB forderst. Eventuell hast du auch noch ne Garantie iSv § 440 BGB, aus der du deine Ansprüche auch neben den gesetzlichen noch geltend machen kannst. Ob der Mangel schon bei Gefahrübergang gem. § 434 BGB vorlag ist (wenn du ihn als Verbraucher gekauft hast), egal, da dir innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislastumkehr des § 476 BGB zugute kommt. Der Händler hat also nix zu melden. Alles wird gut.[/quote]

Auch wenn E-Mail reichen sollte: mach es zur Sicherheit auch noch per Einschreiben/Rückschein. Da fällt der Nachweis leichter.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=718925#post718925]Tja, hättest Du mal einen Lenovo gekauft. :thumbdown:[/quote]

DU FANATIKER :D :D :D
 
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