Gewährleistung - Was genau tun?

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Ich habe ein gebrauchtes TP bei einem Händler gekauft, 12 Monate Gewährleistung sind also sicher.
Es stellte sich nach ein paar Wochen ein kleiner Mangel heraus, der sichere von Anfang an vorhanden war, mir nur nicht sofort auffiel. Ich bestehe auf Minderung des Kaufpreises.

Der Händler wimmelt mich aggressiv ab, will nichts von Gewährleistung wissen und meint ich wäre in der Beweispflicht und hätte gleich kommen müssen usw. Natürlich habe ich vom Grundsatzurteil gelesen, dass die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gilt. Ich sollte also keine Probleme haben.

Wie genau ist nun vorzugehen?
Kann ich mir wirklich sicher sein, im Klagefall Recht zu bekommen?
 
Mag sein, aber ich muss dem Verkäufer doch einen Ausweg bieten, der ihm weniger steinig erscheint, als eine Gerichtsverhandlung. Und da ist Minderung doch die richtige Wahl.
Noch einmal die Frage: Wie viel haltet ihr unter den gegebenen Umständen für angemessen?

Edith flüstert mir zärtlich "50 Euro" ins Ohr.
 
Nein da verstehst du was falsch. Das BGB ist gueltig. Nur wenn Ihr zwei euch nicht einig dann! entscheidet der Richter.

Laut BGB hast du das Recht eines der folgenden zu verlangen:

1) Nacherfuellung
2) Vertrag zuruecktreten
3) Kaufpreis mindern
4)Schadensersatz

Dabei gilt der Grundsatz wie bereits hier erwaehnt Verhaeltnismaessigkeit!

Schlage Ihm vor entweder Minderung oder er soll es Reparieren. Damit wahrst du die Verhaeltnismaessigkeit.

Wenn du Minderung vorschlaegst dann schlage 46 Euro vor, da das 10 Prozent vom Kaufpreis sind.
 
Habe soeben weitere Post vom Verkäufer bekommen. Klingt schon etwas(!) vernünftiger. Er schlägt mit vor - nein er verlangt - dass ich ihm das TP schicke. Er schreibt aber nicht, was er dann damit tun will. Aus zwei Gründen schmeckt mir das gar nicht.

1) Er war so dreist und unfreundlich aggressiv in seiner ersten mail, dass ich ihm nicht mehr traue. [Unterstellung an] Wer weiß, was der mit meinem TP noch so alles anstellt [Unterstellung aus]

2) Ich bin der Überzeugung, dass man den Mangel nicht reparieren kann, außer man pfuscht mit dem Schweißgerät rum oder Ähnliches. Damit bin ich wieder bei 1).

3) Ich will das TP behalten - es funktioniert ja - , will nur einen Ausgleich für den geminderten potentiellen (Wiederverkaufs)wert.

Wenn ich Eure Tips und das BGB bisher richtig verstanden habe, kann ich auf Minderung bestehen. Ist das korrekt?
 
Ruf ihn an! Mach Dir Notizen: Anspruchsgrundlage, Rechtsfolgen; Deine Möglichkeiten, seine Möglichkeiten. Guck Dir auch seine Rechten und Pflichten an. Schreib das alles auf. Und dann konfrontierst Du ihn damit am Telefon, lass nicht den Dicken raushängen sondern bleib sachlich und unangreifbar. Wenn Du ihm ne 3 Seiten E-Mail schreibst hast Du drei Tage arbeit und da kommt nix bei rum, Du wirst ihm Fristen setzten bis zum St. Nimmerleinstag und er wird nicht reagieren. Es bleibt Dir dann nur der Rechtsweg.
 
Nein kannst du eben nicht weil es eine KANN Bestimmung laut BGB ist.

Wenn er dir vorschlaegt das zu reparieren entspricht das der verhaeltnismaessigkeit und du musst es ihm schicken. Das geht aber auf seine Kosten!
 
Danke für die begleitende Hilfe soweit!
Das ganze schaut schon besser aus, die Kommunikation ist schon viel freundlicher geworden. Werde morgen mal anrufen. Denke das Eis ist schon mal gebrochen.
 
Es ist immer wieder abenteuerlich, was hier im Forum an "Rechtsberatung" gegeben wird - insbesondere ist das BGB zwar hilfreich, ohne entsprechenden Kommentar und BGH-Rechtsprechung aber nur die halbe Wahrheit...

Das Problem ist: wenn du tatsächlich vor Gericht wollen würdest, wäre, was du am ehesten brauchst, eben eine Rechtsberatung für deinen konkreten Fall - die kann/darf dir aber nur ein Anwalt geben.

Nur soviel sei abstrakt gesagt:

1. eine Minderung ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde. Das bedeutet natürlich auch, dass man ihn nacherfüllen lassen muss, wenn er es will!

2. Laut BGH-Rechsprechung betrifft die Beweislastumkehr lediglich ein zeitliches Moment, nämlich, dass der Mangel (der vom Käufer zu beweisen ist! Mangel und nicht Abnutzung oder selbstverschuldete Gewalteinwirkung!...) bereits vor Gefahrübergang vorlag. Da aber die Verkäufer idR nicht juristisch gebildet sind, kommt man idR trotzdem mit der pauschalen 6-Monatsregel durch...

3. Tipp von mir: der Gang vor Gericht ist steinig und oftmals bzgl. Kosten-Nutzen total unsinnig. Meist lässt sich das ganze in einem freudlichen, aber bestimmten Gespräch regeln.

Grüße,
Cunni
 
Was mich hier etwas stuzig macht:

Ein loses Teil im Schacht könnte (keine Unterstellung) ja auch durch unsachgemässen Umgang entstanden sein.

Daher kann es schwierig werden damit vor Gericht durchzukommen - oder ist es eindeutig ersichtlich daß der Fehler nicht dadurch entstanden ist daß du "etwas falsches" in den Slot gesteckt hast?

Das wäre nach meiner Vorstellung eine Argumentation eines Verkäufers der sich nach mehreren Wochen rechtfertigen möchte. Sollte der Mangel von Anfang an da gewesen sein - ok - aber wieso bemerkst du es erst jetzt???

Ich möchte hier nur einen kleinen Denkanstoss geben - an soetwas hat ja bisher noch keiner gedacht - bevor du gleich die schweren Geschütze auffährst.
 
Wenn der VK schon umgänglicher geworden ist, würde ich die Kaufpreisminderung durchsetzen. Immerhin treten ja schon durch versicherten Versand Kosten in Höhe von 14,00 auf. Wenn er 45 nachlässt, würde ich den Fall ad Acta legen.


mfg
 
Original von superfisch
Was mich hier etwas stuzig macht:

Ein loses Teil im Schacht könnte (keine Unterstellung) ja auch durch unsachgemässen Umgang entstanden sein.

Daher kann es schwierig werden damit vor Gericht durchzukommen - oder ist es eindeutig ersichtlich daß der Fehler nicht dadurch entstanden ist daß du "etwas falsches" in den Slot gesteckt hast?

Das wäre nach meiner Vorstellung eine Argumentation eines Verkäufers der sich nach mehreren Wochen rechtfertigen möchte. Sollte der Mangel von Anfang an da gewesen sein - ok - aber wieso bemerkst du es erst jetzt???

Ich möchte hier nur einen kleinen Denkanstoss geben - an soetwas hat ja bisher noch keiner gedacht - bevor du gleich die schweren Geschütze auffährst.
Ich habe einen Zeugen, dass der Defekt schon vorher vorlag. Denn ich führte diesem gleich nach Entdeckung des Geräuschs das Umdrehen des TP und das "Regenmachergeräusch" dabei vor. Zudem habe ich den PCMCIA-Slot vorher (bevor ich den Defekt bemerkte) nie benutzt. Wie aus einem älteren Thread hervorgeht, ist mir der Defekt schon recht früh nach dem Kauf (ca. 4 Tage nach Erhalt der Ware) aufgefallen (zählt jener thread (s.u.) als Beweis für den Zeitpunkt?). M.E. ist unerheblich, warum ich nicht sofort reklamiert habe (?).

Natürlich will ich nicht bzw. nur im Extremfall vor Gericht. Der VK will nachbessern, ist sein gutes Recht. Er weiß, dass der die Versandkosten im Zweifel zahlen muss.
Ich finde es nachvollziehbar, dass der Defekt vor dem Kauf schon vorlag, weil das X40 ohne interne WLAN Karte war (laut Lenovo schon immer) und somit ein Verschleiß des PCMCIA-Slots durch den Vorbesitzer erklärbar ist. Ich schätze er hat jeden Tag einmal seine WLAN-Karte rein/raus gesteckt.

@Think_o_Mat
Klar, das würde ich machen. Habe ihm sogar nur 40 angeboten, das hat die Wogen gleich geglättet. Er dachte wohl zuerst ich bin von der übleren Sorte.
Er besteht aber auf Nachbesserung, will mir nicht 40 zahlen für nix, also sich vom Defekt selbst überzeugen. Nachvolziehbar wie ich finde und zudem sein Recht.

Edit: Hier mal zum nachlesen. Die letzte Frage im verlinkten Thread bleibt leider unbeantwortet.
 
Naja, dass der Verkäufer das Gerät auch gerne sehen möchte und dir nicht "einfach so" das Geld überweisen möchte kann ich nachvollziehen.

Versicherter Hin- und Rückversand zu dir sind ja "nur" 10-15Euro (wenn ihr auf DPD oder ähnlich ausweicht) - aber das musst du mit dem Verkäufer klären.
Den alten Thread würde ich nicht unbedingt anführen da im ersten Post erkennbar ist dass du am Gerät "rumgeschraubt" hast - da kann der Verkäufer ein Problem damit haben.

So wie es aussieht will er ja nachbessern - also den Rest am besten telefonisch mit dem Verkäufer klären...
 
Ich spiele lieber mit offenen Karten - habe ja nix zu verbergen. Ob ich geschraubt habe oder nicht ist mE auch unerheblich, weil der Defekt vorher unter Zeugen auffiel (Klappern von Metall beim Wenden). Habe das am Telefon nicht verschweigen.

Werd's ihm schicken. Wird schon alles gut gehen.
 
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