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Ich habe ein gebrauchtes TP bei einem Händler gekauft, 12 Monate Gewährleistung sind also sicher.
Es stellte sich nach ein paar Wochen ein kleiner Mangel heraus, der sichere von Anfang an vorhanden war, mir nur nicht sofort auffiel. Ich bestehe auf Minderung des Kaufpreises.
Der Händler wimmelt mich aggressiv ab, will nichts von Gewährleistung wissen und meint ich wäre in der Beweispflicht und hätte gleich kommen müssen usw. Natürlich habe ich vom Grundsatzurteil gelesen, dass die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gilt. Ich sollte also keine Probleme haben.
Wie genau ist nun vorzugehen?
Kann ich mir wirklich sicher sein, im Klagefall Recht zu bekommen?
Es stellte sich nach ein paar Wochen ein kleiner Mangel heraus, der sichere von Anfang an vorhanden war, mir nur nicht sofort auffiel. Ich bestehe auf Minderung des Kaufpreises.
Der Händler wimmelt mich aggressiv ab, will nichts von Gewährleistung wissen und meint ich wäre in der Beweispflicht und hätte gleich kommen müssen usw. Natürlich habe ich vom Grundsatzurteil gelesen, dass die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gilt. Ich sollte also keine Probleme haben.
Wie genau ist nun vorzugehen?
Kann ich mir wirklich sicher sein, im Klagefall Recht zu bekommen?