Gewährleistung oder Möglichkeit auf Garantieerweiterung ?

rowdy

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Hallo,
folgendes mein T61 ist im Rahmen der Garantiezeit durch einen Flüssigkeitsschaden unbrauchbar geworden. Wurde über Versicherung geregelt und repariert. Nun 3 Monate (25.05.) nach der Reparatur ist das Notebook wieder kaputt, die Symptome sind die gleichen. Doch diesmal handelt es sich um keinen Wasserschaden und das weitaus ärgerliche ist das meine Garantie seit 2 Monaten abgelaufen ist. Nun stellt sich mir die Frage ob es die Möglichkeit gibt nachträglich noch eine Garantieerweiterung vorzunehmen oder ob im allgemeinen noch eine Garantie auf das neue Motherboard besteht. Der unheimlich kurzangebundene und unfreundliche Servicemitarbeiter bei Lenovo meinte da die letzte Reparatur noch in der Garantiezeit stattfand habe ich nach Ablauf dieser keinerlei Ansprüche mehr auf Gewährleistung verbauter Teile. (trotzdessen das es sich ja um keinen Garantiefall handelte und die Reparatur nur durch meine Bezahlung zustande kam)

Fragen:
- Möglichkeit irgendwie noch die Garantie zu verlängern (ThinkPlus...)
- Ist die Aussage des Servicemitarbeiters so korrekt ?
- Falls nicht anders möglich wo kann man günstig eine Reparatur am Thinkpad vornehmen lassen.

Vielen Dank.
 
wenn ich mein Auto zur Reparatur bringe - in Deutschland - so muss der Händler bzw. die Werkstatt mir doch auch eine gewisse Gewährleistung auf das neu verbaute Ersatzteil geben. Garantie verängern nach Ablauf ist nicht mehr möglich.

Was hat dein Thinkpad denn für Symptome?
 
rowdy' schrieb:
Der unheimlich kurzangebundene und unfreundliche Servicemitarbeiter bei Lenovo meinte da die letzte Reparatur noch in der Garantiezeit stattfand habe ich nach Ablauf dieser keinerlei Ansprüche mehr auf Gewährleistung verbauter Teile. (trotzdessen das es sich ja um keinen Garantiefall handelte und die Reparatur nur durch meine Bezahlung zustande kam)

Die Aussage des Service Mitarbeiters ist richtig und falsch. Gegenüber Lenovo hast Du keine Garantie, aber auf die von Dir bezahlten und ausgetauschten Teile hast Du ganz regulären Gewährleistungsanspruch, allerdings nur auf diese und auch nur dem gegenüber der die Reparatur durchgeführt hat.

VG JNS
 
Das Problem ist sagte der Mitarbeiter das diese Reparatur ob Garantiefall oder nicht, in der Garantiezeit erfolgte somit wird die Garantie des gesamten Gerätes nicht verlängert sondern nur erhalten. Auch die verbauten Teile erhalten keinen gesonderten Garantiestatus und die Garantie gilt als abgelaufen wenn die des gesamten Gerätes abgelaufen ist. Also hätte ich die Reparatur ausserhalb der Garantie machen lassen so hätte ich jetzt einen Anspruch.

Das Problem ist das wenn ich den Rechner einschalte, ein in der Mitte geteiltes Bild mit kryptischen Buchstaben überall zusehen ist und man keinerlei ordentliche Bildausgabe erhält ob am externen oder internen Bildschirm. Meine Vermutung ist Grafikkarte (NVS 140M) welche somit keine 3 Monate gehalten hat. Das heißt das das Mainboard getauscht werden müsste.
 
rowdy' schrieb:
Das Problem ist sagte der Mitarbeiter das diese Reparatur ob Garantiefall oder nicht, in der Garantiezeit erfolgte somit wird die Garantie des gesamten Gerätes nicht verlängert sondern nur erhalten. Auch die verbauten Teile erhalten keinen gesonderten Garantiestatus und die Garantie gilt als abgelaufen wenn die des gesamten Gerätes abgelaufen ist. Also hätte ich die Reparatur ausserhalb der Garantie machen lassen so hätte ich jetzt einen Anspruch.

Diese Aussage ist eindeutig falsch und wenn Lenovo die Reparatur durchgeführt haben sollte - müssen sie kostenfrei eine Nachbesserung (aber kein VOS) machen und dass für 24 Monate ab Reparaturdatum. Wenn der Mitarbeiter die Leistung verweigern sollte, dann lege eine Beschwerde ein und in der Zwischenzeit kannst Du ja das Gerät zu Servion mit einer Kopie der Rechnung schicken.

VG JNS
 
Schnitzel2k8' schrieb:
Das Fehlerbild hört sich für mich eh wie NVidia-Bug an.
Das denke ich auch.


Der Laptop wurde bei der letzten Reparatur über eine RMA (über Lenovosupport) bei GEODIS eingesandt. Diese haben dann eine Reparatur durchgeführt (Systemboard getauscht - Sub Card getauscht) welche ich vollständig selbst bezahlt habe da es sich wie gesagt um einen Wasserschaden handelte.
Soll ich mich nun an den Lenovosupport wenden, ich denke das die bei Nennung meiner Seriennummer sagen "ihre Garantie ist abgelaufen" oder an GEODIS welche ja im Auftrag von Lenovo gehandelt haben und mir sagen werden das sie nicht auf meine Veranlassung hin handeln können da sie nur von Lenovo beauftragt werden können.
Entschuldigt mein ewiges gefrage aber die letzte Service Odysee dauerte ein halbes Jahr und ich habe keine Lust mehr allzu viel Geld in diesen Rechner zu stecken.
 
rowdy' schrieb:
Das Problem ist sagte der Mitarbeiter das diese Reparatur ob Garantiefall oder nicht, in der Garantiezeit erfolgte somit wird die Garantie des gesamten Gerätes nicht verlängert sondern nur erhalten. Auch die verbauten Teile erhalten keinen gesonderten Garantiestatus und die Garantie gilt als abgelaufen wenn die des gesamten Gerätes abgelaufen ist. Also hätte ich die Reparatur ausserhalb der Garantie machen lassen so hätte ich jetzt einen Anspruch.
Garantieanspruch hast du wohl nicht.

Aber du hast auf die Reparatur Gewährleistung. Das ist gestzlich geregelt und kann von Lenovo nicht einfach weggewischt werden.


Wie schon gesagt musst du dich an denjenigen wenden, der die Reparatur durchgeführt hat, bzw. über den du die Reparatur hast durchführen lassen: Händler, Servicecenter, oder Lenovo-Hotline.
 
rowdy' schrieb:
Der Laptop wurde bei der letzten Reparatur über eine RMA (über Lenovosupport) bei GEODIS eingesandt. Diese haben dann eine Reparatur durchgeführt (Systemboard getauscht - Sub Card getauscht) welche ich vollständig selbst bezahlt habe da es sich wie gesagt um einen Wasserschaden handelte.
Soll ich mich nun an den Lenovosupport wenden, ich denke das die bei Nennung meiner Seriennummer sagen "ihre Garantie ist abgelaufen" oder an GEODIS welche ja im Auftrag von Lenovo gehandelt haben und mir sagen werden das sie nicht auf meine Veranlassung hin handeln können da sie nur von Lenovo beauftragt werden können

Wende Dich mit der RMA Nummer an den Lenovo Support und wie schon gesagt, nicht ab wimmeln lassen, sondern bei Weigerung Beschwerde einlegen. Da Du die Reparatur über Lenovo abgewickelt hast, kannst Du zu jedem autorisiertem Lenovo Repaircenter mit der alten RMA zum Bsp. auch Servion gehen.

VG JNS
 
Erstmal vielen Dank, ich werde mich in den nächsten Tagen darum kümmern und falls nötig auf eure Hilfe zurückkommen und euch auf dem laufenden halten.
 
Hallo,
nach Rücksprache mit dem Lenovo Support sollte ich das Thinkpad erneut zu GEODIS senden. Falls es sich um einen Folgeschaden (der letzten Reparatur) handeln sollte so wolle man den Laptop kostenlos reparieren. Nach einer Woche erhielt ich nun einen KVA von über 700,- man müsse das Systemboard tauschen, dabei handelt sich um das selbe Teil wie bei der letzten Reparatur (44C3933). Als Diagnose wird "Systemboard defekt" angegeben. Laut meiner Einschätzung handelt es sich um einen Folgeschaden da man ja selbst das Board erst zuvor gewechslt hatte und es scheinbar nicht ganz in Ordnung war. Liege ich damit völlig daneben oder als was würdet ihr einen Folgeschaden bezeichnen? Falls es sich um einen solchen handeln sollte so wurde mir eindeutig zugesichert würde der Laptop kommentarlos repariert.

Danke.
 
das ist doch kein Folgeschaden, sondern der ursprüngliche Defekt wurde nicht richtig repariert....
ab Reperatur 6 Monate Garantie und der Rest Gewährleistung.....
 
Falsche Aussage von Geodis. Garantie auf gekaufte (!!!) Ersatzteile ist ein Jahr (ausgenommen Akkus).

Da Du das Mainboard in der ersten Reparatur gekauft hast, ist der Ablauf des Garantiezeitraumes für das Gerät an sich nicht ausschlaggebend.

Allerdings hast du nur eine Garantie auf das gekaufte Board, der Einbau selbst müsste bezahlt werden, es sei denn es kann nachgewiesen werden, das der erste Einbau als Arbeitsleistung dazu geführt hat, das das Mainboard kaputt gegangen ist.
 
David' schrieb:
ab Reperatur 6 Monate Garantie und der Rest Gewährleistung.....

Falsch! Bitte nicht immer Gewährleistung mit Garantie verwechseln!!

@rowdy: Vergiss es! Hatte so etwas bereits mit Lenovo Geodis durch (vor einigen Jahren).

Keiner ist zuständig, Geodis sagt klär das mit Lenovo und Lenovo sagt, müssen Geodis fragen was die dazu sagen!

Schade ums Geld und die Zeit....

Btw. haben die sicher sowieso "Used Parts" eingebaut, kein Wunder also, dass die Grafikkarte schon nach 3 Monaten verreckt.

Beschwerde hatte ich damals auch gestellt, musste mich dann mit einer schlecht deutsch schreibenden Mitarbeiterin ärgern, der es sowieso egal war.

Trotz Fakten und Beweisen wars Lenovo egal.... (gib zwar nicht exakt um das wie bei dir aber im Grunde die gleiche Masche einen abzuwimmeln)
 
qwertz' schrieb:
David' schrieb:
ab Reperatur 6 Monate Garantie und der Rest Gewährleistung.....
Falsch! Bitte nicht immer Gewährleistung mit Garantie verwechseln!!

ja Gewährleistung ist gesetzlich aber ich dachte Lenovo gibt auch Garantie auf seine Teile???

edit: gibt wohl keine Garantie zumindest scheint die IBM keine auf ihre Ersatzteile zu geben, aber es steht da ein Passage über Herstellungsfehler drin - die AGBs von Lenovo müssten eigentlich auch irgendwo zu finden sein...
 
Garantie und Gewährleistung sind zwei Dinge, die völlig getrennt voneinander zu betrachten sind.

Gewährleistung ist gestzlich vorgeschrieben. Hier bestimmt der Gesetztgeber, wie lange ein Händler oder Dienstleister für seine Produkte/Leistungen gerade stehen muss.

Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Händlers. Welchen Umfang diese Leistungen haben, was darunter fällt etc. kann völlig frei von der jeweiligen Firma festgelegt werden.


Es gibt kein "erst x Monate Garantie und dann y Monate Gewährleistung".
Händler versuchen manchmal, während des Garantiezeitraumen auf diese und damit den Hersteller zu verweisen, um sich vor ihren Gewährleistungspfilchten zu drücken, aber eine existierende Garantie befreit sie nicht von ihren eigenen Pflichten.


//edit @David: Es wäre nett, wenn du in Zukunft deine Beiträge nicht völlig umeditierst, sondern änderen ZUSÄTZLICH einfügst. Sonst passiert sowas wie das hier, daß eine Antwort auf deinen ursprünglichen Beitrag nach einem sinnändernden Edit vor dir scheinbar zusammenhangslos im Raum steht.
 
moronoxyd' schrieb:
//edit @David: Es wäre nett, wenn du in Zukunft deine Beiträge nicht völlig umeditierst, sondern änderen ZUSÄTZLICH einfügst. Sonst passiert sowas wie das hier, daß eine Antwort auf deinen ursprünglichen Beitrag nach einem sinnändernden Edit vor dir scheinbar zusammenhangslos im Raum steht.

Sorry, wusste nicht, dass Du nur darauf wartest zu antworten.... :thumbsup: Nur was macht jetzt der Threadersteller?
 
Nach unzähligen Anrufen und Mails. Konnte man mir nach einem Monat (solange ist der Laptop mittlerweile bei GEODIS) eine klare Antwort geben nämlich das es auf getauschte Teile eine Gewährleistung von 90 Tagen gäbe und die bei mir ja lange überschritten wären (120 Tage) somit müsste ich jetzt die Reparatur selbst bezahlen. Zeitlich kommt das hin und ist auch korrekt so, nun ist meine Frage handelt es sich bei den 90 Tagen um einen erfundenen Wert oder kann man das irgendwo nachlesen (in den Lenovo AGBs ?).

Danke.
 
Hi rowdy,

frag doch einfach mal einen Anwalt Deines Vertrauens was der von der Aussage hält: "90 Tage Gewährleistung".
Der wird sich schlapp lachen, denn in D dürfte so eine AGB Klausel ziemlich einfach für nichtig erklärt werden können.
Ich bin zwar kein Anwalt, aber Du solltest unbedingt mal einen Fachanwalt für AGB Recht aufsuchen und Ihm den Fall
schildern.

Just my 2cts
 
90 Tage Gewährleistung klingt wirklich reichlich abenteuerlich. Ich glaube kaum, dass das rechtens ist. Alternative zum Anwalt wäre vllt. noch eine Verbraucherschutzzentrale, die sollten über sowas ebenfalls Bescheid wissen. Da die Reparatur nicht im Rahmen der Garantie erfolgte (Frage wäre da, was in deinen Unterlagen steht) dürfte das als ganz normale Reparatur mit ganz normaler gesetzlicher Gewährleistung durchgehen.

der tomatenfisch
 
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