X3xx (X300, 301) Gewährleistung erloschen weil Festplatte ausgebaut und getestet?

detheo

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Guten Abend liebe Leute,

also ich möchte euch mal mein folgendes Problem schildern.

Vorgeschichte:
Ich habe mir vor kurzem gebraucht ein Thinkpad x301 bei der Bucht gekauft. Bewusst habe ich mir eines von einem Händler ausgesucht. Das Thinkpad entsprach der Artikelbeschreibung und meinen Erwartungen und ich war bis zu den letzten Tagen auch sehr zufrieden damit. Als ich mein x301 erhalten habe, hatte ich es eine kurze Zeit lang mit der Festplatte mit Windows 7 in benutzung, bei der sich Windows dann aber gelegentlich aufhing. Um den Arbeitsspeicher als Fehlerquelle ausschließen zu können, testete ich selbigen was jedoch keine Fehler brachte. Da mir das ganze dann etwas zu blöd war fand dann auch meine SSD Platz im neuen Thinki. Daraufhin fand dann aber die Festplatte die vorher eingebaut war Platz in einem 1,8" Gehäuse und sollte mir mehr oder weniger als mobiles Datengrab dienen, doch als ich letztens einige Daten darauf schreiben wollte, warf sie sich einfach aus, selbst mehrere Versuche schlugen fehl ernsthaft Daten an einem Stück und ohne Probleme drauf zu bekommen. Kurzerhand habe ich sie dann mal versucht neu zu formatieren, was passierte? Sie warf sich aus. Naja wie mans dann eben macht hab ich mir CrystalDiskInfo sowie HDTune heruntergeladen und wollte die Festplatte anschließend testen. CrystalDiskInfo präsentierte mir anschließend eine praktisch jungfräuliche Festplatte mit gerade einmal 15h Laufzeit und einem "Gut". Beim Fehlertest von HDTune hingegen warf sie sich wie bereits zuvor aus, dabei war es egal ob ich den kurzen oder den langen Fehlertest ausführte.

Anschließend dachte ich mir ich melde mich einfach mal bei dem Verkäufer, ein Festplattendefekt sollte ja eigentlich kein größeres Problem bereiten und relativ shcnell als Gewährleistungsfall über die Bühne gehen. Doch mein Antrag auf Gewährleistung wurde dann so wie ich es verstanden habe mit folgender Begründung abgelehnt:

Guten Morgen,vielen Dank für die Rückmeldung. Zunächst hätten wir noch ein paar Fragen zum Betrieb der Festplatte. Erscheint anstatt des Booten ein blauer Bildschirm? Wenn die Festplatte einen „Aussetzer“ hat, wie kommt dies zur Geltung? Stürzt das Notebook ab oder startet es nicht bzw. welche Fehlermeldung erscheint? Bezüglich der Abweichung zwischen 160 und 120 GB hatten wir Ihnen nach Kauf eine Mail geschrieben und auch versucht Sie telefonisch zu erreichen, weil wir Ihnen mitteilen wollten dass einem Mitarbeiter der Fehler unterlaufen ist, dass in der obigen Beschreibung 160 GB steht und in der Artikelbeschreibung 120 GB und das Notebook tatsächlich nur 120 GB hat. Daher hatten wir Ihnen 4GB Ram eingebaut anstatt 2GB Ram, um Ihnen auf diesem Wege entgegenzukommen. Nach entsprechender Diagnose sollte die Festplatte wieder instand zu setzen sein, ein Ratschlag möchten wir Ihnen dennoch vorab für die Zukunft geben, in diesen Fällen bitte keine eigenen Hardwaretests / Umbauten vornehmen. Da mit Ausbau der HDD die Gewährleistung entfällt sowohl Ihrerseits gegenüber uns als auch unsererseits gegenüber unserem Lieferanten. Von daher besser direkt reklamieren etc. Wir hoffen schnellstmöglich eine Lösung zu finden.

Freundliche Grüße

Liegt der Verkäufer damit im Recht oder habe ich trotzdem Anspruch auf meine Gewährleistung. Durch den bloßen Ausbau und test kann doch nicht so ohne weiteres meine Gewährleistung erlischen oder?Grüße und ein gutes neues Jahr 2014

detheo
 
Liegt der Verkäufer damit im Recht oder habe ich trotzdem Anspruch auf meine Gewährleistung. Durch den bloßen Ausbau und test kann doch nicht so ohne weiteres meine Gewährleistung erlischen oder?Grüße und ein gutes neues Jahr 2014

Sicher nicht! Teile dem Verkäufer mit, dass es kein Garantiesiegel gibt und selbst Lenovo die Festplatte als "CRU" kennzeichnet, also ein Teil, das vom Käufer ohne Verlust der Herstellergarantie getauscht werden darf. Kritisch würde es beim Einbau/Tausch einer WWAN Karte, aber das hast Du ja nicht getan.
 
Genau das dachte ich mir auch, darum habe ich dem Verkäufer soeben folgende Nachricht gesendet:

Guten Abend,
also das Notebook stürzte während dem Betrieb des öfteren ab, was sich darin äußerte, dass das Notebook einfach anfing zu hängen. Da mir das alles etwas merkwürdig vorkam hatte ich anschließend den Arbeitsspeicher und die Festplatte überprüft. Der Arbeitsspeicher wurde mit Memtest86 getestet und lieferte keine Probleme auch bei längeren Durchläufen nicht, beim Testen der Festplatte hingegen warf diese sich bei mehreren Versuchen aus, was darauf schließen lässt, dass sie defekt ist (getestet mit HDTune und CrystalDiskInfo). Selbst ein späteres Formatieren der Festplatte brachte keinen weiteren Erfolg, da sie sich während des Formatierens einfach auswarf. Ein ablehnen bzw entfallen meiner Gewährleistungsansprüche kann ich leider nicht nachvollziehen, da doch wie von mir bereits beschrieben ein Mangel vorliegt und das bereits innerhalb der ersten 6 Monate. Vorallem ist die Festplatte seitens Lenovo eine CRU sprich ein durch den Anwender austauschbares Teil, das die Garantie nicht verletzt und ohne Probleme getauscht werden darf! Folglich dürfte ich meine Gewährleistungsansprüche durch bloßen ausbau und anschließendes Testen nicht verletzen. Ich bitte Sie daher mit mir eine geeignete Lösung zu finden, denn ein Ablehnen meiner Gewährleistungsansprüche kann in solch einem Fall keine Lösung sein.

 
Die gesetzliche Gewährleistung (@CMaster: hier geht es nicht um die Herstellergarantie, wäre bei einem X301 auch zeitlich unmöglich) erlischt natürlich nicht durch den Ausbau einer HDD bzw. den Versuch einer Fehlereingrenzung. Innerhalb der ersten 6 Monate wäre zudem der Händler in der Beweislast, dass der Schaden durch unsachgemässe Handhabung entstand. Was ihm schwerfallen dürfte.

Einfach auf Austausch der HDD bestehen!

ps. was bitteschön bedeutet "warf sie sich wie bereits zuvor aus"? Das klingt irgendwie dramatisch bzw. für einen Fachmann eher unverständlich.
 
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Gut bezüglich warf sich aus meinte ich damit das es als Datenträger aus Windows abgemeldet bzw ausgeworfen wurde. Für den Fall, dass dies der Verkäufer nicht ganz verstehen sollte werde ich ihm das einfach nochmal genauer erläutern, da er aber davon ausging das ein Bluescreen aufgetaucht wäre gehe ich einfach mal davon aus das er weiß was ich damit meinte.
 
Ein Bluescreen kann ja nicht mehr kommen, da kein Windows mehr drauf ist ...
 
Ein Bluescreen kann ja nicht mehr kommen, da kein Windows mehr drauf ist ...
Richtig. Ich denke aberder Fehlertest der ja fehlschlägt dürfte ja eigentlich ein eindeutiges Zeichen für eine defekte HDD sein oder zumindest das die HDD zicken macht wenn man auf sie Daten schreiben oder von ihr lesen will und das an mehreren Thinkpads.
 
Die gesetzliche Gewährleistung (@CMaster: hier geht es nicht um die Herstellergarantie, wäre bei einem X301 auch zeitlich unmöglich) erlischt natürlich nicht durch den Ausbau einer HDD bzw. den Versuch einer Fehlereingrenzung. Innerhalb der ersten 6 Monate wäre zudem der Händler in der Beweislast, dass der Schaden durch unsachgemässe Handhabung entstand. Was ihm schwerfallen dürfte.

Ich kenne den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, dennoch ist der Hinweis angebracht, dass ein Notebook ein modulares Gerät ist, welches zum Aufrüsten geeignet ist.
 
Das X301 hat übrigens im BIOS ein "HDD diagnostic program", das dürfte zuverlässige Resultate für eine eingebaute HDD liefern. Bei Tests im laufenden Windows bzw. an einem USB-Adapter wäre ich da nicht so sicher.

@CMaster: mir geht es darum, dass bei der gesetzlichen Gewährleistung der Wechsel einer HDD zum angemessenen Gebrauch des Notebooks gehört. Bei einer (freiwilligen) Garantie von Händler oder Hersteller liesse sich dieser Fall hingegen ausschliessen. Daher würde ich gegenüber einem Händler immer zuerst mit meinen gesetzlichen Rechten argumentieren. Den Begriff "gesetzliche Gewährleistung" verstehen die meist sehr gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das X301 hat übrigens im BIOS ein "HDD diagnostic program", das dürfte zuverlässige Resultate für eine eingebaute HDD liefern. Bei Tests im laufenden Windows bzw. an einem USB-Adapter wäre ich da nicht so sicher.

Stimmt da war ja was! Ja das werde ich morgen gleich nochmal probieren mal schauen wie sich die HDD da so schlägt.
 
Ja das werde ich dann gleich mal als Beweis mitschicken!:rolleyes:
 
Also der Verkäufer hat sich nochmal zu Wort gemeldet, seine Vorschläge werde ich soweit einmal ausprobieren vielleicht helfen sie ja, aber trotz der "Hilfe" beharrt er fest darauf, dass meine Gewährleistungsansprüche erloschen seien aber lest selbst:

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gemäß unserer Ferndiagnose ergibt sich bei Ihrer HDD folgende Problematik: Es sind einige Sektoren der HDD virtuell beschädigt jedoch nicht physisch. Bei einer physischen Beschädigung würde die HDD überhaupt nicht mehr laufen. Wenn Sie die HDD mit Programmen welche auf einem Bootbaren USB-Stick oder einer CD / DVD installiert sind vollständig löschen (Unsere Empfehlung: Killdisk, Ubuntu, eraser) und dann Windows neu installieren sollte die Problematik gelöst sein. Sofern Sie den Prozess nicht alleine durchführen können, können Sie gerne das Notebook im Rahmen unserer Kulanz zu uns einschicken und wir führen diesen Prozess für Sie durch. Bezüglich der Gewährleistung, diese entfällt (wie in unseren AGB angegeben) sobald am Gerät umbauten jeglicher Art vorgenommen wurden, jedoch nur auf die einzelne Komponente. Das heißt, wenn die HDD einst ausgebaut wurde, sind für uns einige Kriterien nicht mehr nachvollziehbar:

1. Wurde die HDD richtig entfernt und wieder eingesetzt
2. Handelt es sich um dieselbe HDD wie ursprünglich Gerät vorhanden

Die CRU Deklaration durch Lenovo, ist eine Lenovo-bezogene Herstellergarantielösung welche nicht verbindlich für Reseller außerhalb der Herstellergarantie ist. Zumal Lenovo selbst vom Hersteller Hitachi bis zu 3 Jahren Herstellergarantie erhält und dann auch gleichgültig ist welche HDD reklamiert wird, Hauptsache es ist die Modellbezogene und nicht älter als 3 Jahre. Somit ist die Vorgehensweise von Lenovo bei Neu oder Neuwertigen Notebooks nicht analog anwendbar auf Notebooks welche älter als 3 Jahre sind.

Sofern Sie das Notebook auf Kulanz einschicken möchten (wir werden dann auch nochmal einen ausführlichen HDD Check durchführen) bitte an folgende Adresse:
 
Achtung, keine Rechtsberatung sondern persönliche Meinung.

Wurden Dir die AGBs den ordentlich mitgeteilt, d.h. waren diese direkt bei Ebay einsehbar, oder wurden diese digital/gedruckt übermittelt?
Wenn nein, sind diese auch nicht wirksam.

Unabhängig davon finde ich es befremdlich, eigene Fehler ohne Rücksprache zu "beseitigen" (120Gb statt 160Gb -> 4Gb Ram statt 2Gb).
Allein darin würde ich einen Sachmangel erkennen, da die gelieferte nicht der bestellten Ware entspricht.

Außerdem waage ich zu bezweifeln, das ein partieller Gewährleistungsausschluß rechtens ist.

MfG, Sebastian

edit:
In anbetracht meiner Erfahrungen der letzten Zeit auf Ebay wundert mich nix mehr. Daher konsequent sein und auf sein Recht bestehen.
Entsprechende Bewertung als ultima ratio.
 
Teste doch bitte noch einmal die HDD eingebaut, nicht dass das USB Gehäuse einen weg hat und nicht genug Saft liefert.
 
nicht dass das USB Gehäuse einen weg hat

So wollte ich es auch schreiben, zumal der Fehler auftritt, wenn die HDD eine erhöhte Stromaufnahme hat (lesen, schreiben).
Sowas ähnliches hatte ich schon mehrmals - da lag es aber nicht am USB-Gehäuse, sondern an den zu dünnen/langen USB-Kabeln.

LG Jü
 
Es sind einige Sektoren der HDD virtuell beschädigt jedoch nicht physisch. Bei einer physischen Beschädigung würde die HDD überhaupt nicht mehr laufen.
Ein Ablenkungsmanöver. Moderne HDDs ersetzen physisch defekte (= nicht mehr fehlerfrei beschreibbare) Sektoren automatisch durch Reserve-Sektoren. Wieviele das bereits sind, kann man mit gängigen Systemutilities anzeigen – Stichwort SMART-Daten. Die relevanten Attribute sind:
Code:
  [B]5 Reallocated_Sector_Ct [/B] 
196 Reallocated_Event_Count
197 Current_Pending_Sector
198 Offline_Uncorrectable

Poste mal die SMART-Daten hier. Sie sollten unbedingt im eingebauten Zustand ermittelt werden, da viele USB-Adapter die Weitergabe blockieren. Das Ganze macht man am einfachsten per Ubuntu-Live-CD. Dann im Terminal:
Code:
sudo apt-get install smartmontools
sudo smartctl -A /dev/sda

Wenn Sie die HDD mit Programmen welche auf einem Bootbaren USB-Stick oder einer CD / DVD installiert sind vollständig löschen (Unsere Empfehlung: Killdisk, Ubuntu, eraser) und dann Windows neu installieren sollte die Problematik gelöst sein.
Keine gute sondern eine unfachmännische Empfehlung. Um defekte Sektoren zu ersetzen, sollte man das betreffende Tool des HDD-Herstellers verwenden und damit einen "Surface Scan" machen. Natürlich auch im eingebauten Zustand.

Bezüglich der Gewährleistung, diese entfällt (wie in unseren AGB angegeben) sobald am Gerät umbauten jeglicher Art vorgenommen wurden, jedoch nur auf die einzelne Komponente. Das heißt, wenn die HDD einst ausgebaut wurde, sind für uns einige Kriterien nicht mehr nachvollziehbar:
Wieder ein Ablenkungsmanöver. Auch AGBs haben Grenzen. Vor Gericht werden derlei Klauseln schon mal wegen "unangemessener Benachteiligung" des Kunden kassiert. Dazu natürlich auch den Hinweis von SeB beachten.

Handelt es sich um dieselbe HDD wie ursprünglich Gerät vorhanden
Ganz schön unverschämtes "Argument". Ein Händler sollte schon wissen was er eingebaut hat.

Unabhängig davon finde ich es befremdlich, eigene Fehler ohne Rücksprache zu "beseitigen" (120Gb statt 160Gb -> 4Gb Ram statt 2Gb).
Sowas kommt schon mal vor bei Gebrauchtgeräten. Ist mir auch schon passiert (mehr RAM wg. kleinerer CPU).
 
Zuletzt bearbeitet:
.... wüsste gern, welcher Händler sowas "tolles" behauptet bzw. schreibt.
 
Der Händler tut doch erstmal nichts zur Sache. Die Forenregeln schreiben übrigens vor, dass bei Händlernennung in solchen Konfliktfällen der User seine Daten zuvor den Mods mitteilen muss (wegen Abmahngefahr für den Forumsbetreiber).
 
linrunner, geht klar, werde es wohl auch nie erfahren :thumbup:
 
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