(Gelöst) Wo kann ich sehen wie lange ein R61 Garantie hat und ob alles legal ist?

Keule1966

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Habe hier im Forum ein R61 gekauft, das heute angekommen ist. Jetzt habe ich dazu ein paar Fragen an die User hier:
1. Wenn ich eine Abfrage über Vantage mache bricht dieses jedesmal ab mit dem Fehler 95. Was ist das und wie bekomme
ich die Informationen wie lange das R61 Garantie hat (laut dem Verkäufer bis 2011)?
2. Wenn ich das Typenmodell auf der Lenovo Seite eingebe, wird es dort nicht gefunden (R61 7743W3K). Mache ich da was falsch?
3. Als Betriebsprogramm ist XP Professional drauf, aber nirgendwo ein Aufkleber mit Seriennummer oder CDs. Ist das dann ein
legales Betriepsprogramm (wollte ausdrücklich ein legales XP Betriepsprogramm, und keines bei dem ich vielleicht nach einiger
Zeit Probleme mit Microsoft bekomme)?
4. Es war auch keine Rechnung dabei, obwohl es wie neu aussieht!

Viele Fragen, bei denen ihr mir vielleicht helfen könnt.
Gruß Oliver.
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=630690#post630690]Kann ich mir nicht denken. Die Lizenbestimmungen sagen klar aus, dass die Lizenz nur für einen Computer gilt. Das gilt auch für virtuelle Maschinen.
Der Zoll akzeptiert auch nur, was Du ihnen direkt vorzeigen und vor Ort belegen kannst.
Dies gilt auch dann, wenn Du bei der Einreise in die EU nicht nachweisen kannst, dass Du das Notebook innerhalb der EU gekauft hast. Da gibt es die "wildesten" Geschichten - einige stehen auch hier im Forum.
[/quote]Ich weiß nicht, ob's aktuell noch so ist, aber zumindest bei Windows 2000 hatte man die Lizenz, das OS auf einem Desktop und einem Laptop zu installieren, so lang nur ein Gerät gleichzeitig in Betrieb war. Weiters gibt es Studierenden- und Volumenslizenzen, bei denen ich keinen Sticker und kein gepresstes Medium o.ä. habe. Auch bei einer Retailversion befindet sich der Sticker ja AFAIK immer noch am CD-Gehäuse. Der Zoll kann also schlicht derartiges nicht überprüfen.
 
@Keule1966:
Das freut mich für Dich. Dann kannst Du jetzt ruhig schlafen. - Sei bitte so nett und ergänze im Titel Deines ersten Beitrags ein [gelöst].

@pputzer:
zu Win2k kann ich keine Aussage machen.
Was die Volumen- und Studierendenlizenzen angeht, gilt im Prinzip das Gleiche: Im "Notfall" ist ein Nachweis vor Ort erforderlich.



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