(Gelöst) Wo kann ich sehen wie lange ein R61 Garantie hat und ob alles legal ist?

Keule1966

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Habe hier im Forum ein R61 gekauft, das heute angekommen ist. Jetzt habe ich dazu ein paar Fragen an die User hier:
1. Wenn ich eine Abfrage über Vantage mache bricht dieses jedesmal ab mit dem Fehler 95. Was ist das und wie bekomme
ich die Informationen wie lange das R61 Garantie hat (laut dem Verkäufer bis 2011)?
2. Wenn ich das Typenmodell auf der Lenovo Seite eingebe, wird es dort nicht gefunden (R61 7743W3K). Mache ich da was falsch?
3. Als Betriebsprogramm ist XP Professional drauf, aber nirgendwo ein Aufkleber mit Seriennummer oder CDs. Ist das dann ein
legales Betriepsprogramm (wollte ausdrücklich ein legales XP Betriepsprogramm, und keines bei dem ich vielleicht nach einiger
Zeit Probleme mit Microsoft bekomme)?
4. Es war auch keine Rechnung dabei, obwohl es wie neu aussieht!

Viele Fragen, bei denen ihr mir vielleicht helfen könnt.
Gruß Oliver.
 
Zu 1.
Gib die Seriennummer deines R61 hier ein:
http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/document.do?lndocid=LOOK-WARNTY

Zu 2.
Du musst das R61 weglassen, also nur 7743W3K eingeben.

Zu 3.
Wenn auf dem Boden des Thinkpads kein Key klebt, und auch nirgends sonst ein Key ist, wende dich an den Verkäufer.

Zu 4.
Nur weil es wie neu aussieht, muss es nicht neu sein :D Aber das stand doch im Angebot, ob es neu ist oder nicht, oder?
Aber auch hier, wenn keine Rechnung dabei ist, du aber eine wolltest, wende dich an den Verkäufer.
 
Danke für die schnellen Antworten.
1. Das er mir keine Rechnung ausstellt war mir klar! Hatte es nur auf eine Rechnung bezogen wenn man das Notebook
neu kauft. Hatte auch nicht danach gefragt, da es für mich selbstverständlich war, diese dann mitgeschickt zu bekommen.

2. Das mit der Garantie nachfragen bei Lenovo hat funktioniert. Bin nur misstrauisch geworden wegen den angesprochenen
Punkten. Das mit dem Vantage funktioniert ja nicht, da es jedesmal abbricht mit dem 95 Fehler. Bei meinem T61 funktioniert
das alles einwandfrei.
Gruß Oliver.
 
Wenn XP zum Lieferumfang gehörte, fordere den Sticker nach oder mache den Kauf rückgängig! Deine Windowskopie ist nicht legal.
Eine legale Windows-Installation setzt zwingend einen Datenträger (z.B. die Recovery-Partition, über die eigene Wiederherstellungsdatenträger erstellt werden können) und einen Lizenzsticker voraus.

Gehörte Windows nicht zum ausgewiesenem Lieferumfang, musst du es löschen oder eine legale Kopie erwerben.

.
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=628721#post628721]oder mache den Kauf rückgängig! [/quote] mmh, so einfach ist das manchmal nicht! es kommt ganz drauf an! in der regel lässt sich der privat-verkäufer auf sowas auch nicht ein
edit: besser wäre es, wenn der threadersteller seinem namen gerecht wird und die keule schwingt! nicht alles und jeder schritt muss konform mit den gesetzen sein. ;)

[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=628721#post628721] Gehörte Windows nicht zum ausgewiesenem Lieferumfang, musst du es löschen [/quote] dafür, maestro, bin ich ein fan von dir!
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=628728#post628728]mmh, so einfach ist das manchmal nicht! es kommt ganz drauf an! in der regel lässt sich der privat-verkäufer auf sowas auch nicht ein [/quote]

Microsoft wird sich freuen, zu erfahren, wer illegale Windows-Kopien verkauft. Vor diesem Hintergrund den Lizenzsticker nachfordern. - Wie gesagt: natürlich nur, wenn die Windows-Installation mit verkauft wurde.


.
 
OT: 's gibt Leute die löschen Windows gerade weil es zum Lieferumfang (samt Aufkleber) gehört ... :P
 
hyenas.gif
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=628737#post628737]Microsoft wird sich freuen, zu erfahren, wer illegale Windows-Kopien verkauft.[/quote] bestimmt würde der käufer seinem rücktrittsersuchen nicht durch solch ein in aussicht stellen von künfigen übeln erreichen. mit solchen ankündigungen ist man schon mehr als nur im grauem bereich! ;)
 
Er kann auch Nachbesserung verlangen - also die Nachlieferung des Stickers. Als "mehr, als im grauen Bereich" sehe ich es nicht, da hier ein Käufer für "dumm verkauft" werden und mit illegaler Software arbeiten soll. Du bewegst Dich selbst als Käufer im dunkelgrauen Bereich, wenn Du dies hinnimmst und es nicht zur Anzeige bringst.
Das ist auch keine Erpressung, sondern ein legales Mittel, seine berechtigten Forderungen angemessen durchzusetzen.

Aber jetzt weiter zu diskutieren bringt nichts, solange der Themenersteller sich nicht geäußert hat, ob Windows offiziell zum Lieferumfang gehörte oder es sich nur um eine sog. "Testinstallation" handelte.

.
 
Habe jetzt noch einmal mit dem Verkäufer gesprochen, und der sagt mir, das alles legal wäre und man für diese
Installation von seitens Lenovo keinen Sticker braucht! Das XP war ein Kaufgrund (wurde per PM ausgemacht
und auch so von ihm per PM bestätigt), und sollte auch ganz legal sein!
Dies hat er mir jetzt in der letzten PM geschrieben:
Hallo,

langsam werde ich aber ungeduldig.

Die Sache mit Recovery ist dir immer noch unklar, glaube ich.
Ich habe KEINE Lizenznummer während der Installation eingegeben. Über Recovery System installierte Betriebsysteme sind vom Werk aus registriert und aktiviert. Man MUSS NICHT einen Lizenznummer eingeben.
Wenn du mir wieder nicht glaubst, kannst du gerne hier im Forum noch einmal fragen, vielleicht lüge ich dich ja wieder an oder versuche ich dich zu tricksen.. :(

Da ich hier Laie bin, muss ich mich doch absichern, um hinterher nicht der Dumme zu sein!

Ein paar Sätze später schreibt er aber wieder dies:
Eine Lizenzsticker kann ich dir per Post schicken.
Ich will aber jetzt den restlichen Betrag bitte so schnell wie möglich überwiesen bekommen. Danach schicke ich dir den Lizenzsticker per Brief zu deiner Adresse.

Was denn nun?
Ich habe 457 Euro von 550 Euro angezahlt, und den Rest haben wir abgemacht nach Erhalt und Vollständigkeit.
Hatte ihm vorher sogar angeboten wenn er kein XP besorgen kann, 50 Euro von den 557 Euro abzuziehen.
Dies wollte er nicht, da er sagte es käme mit einem legalen XP, so wie in meiner PM an ihn geschrieben.
Meine PN an ihn:
Mit Login Namen meinst du den Namen für den das Notebook gekauft wird? Das ist "Name geändert"!
XP deswegen, weil wir mit XP Prof. bis jetzt die besten Erfahrungen gemacht haben, und uns da am
besten auskennen. Sollte aber alles legal sein. Brauche keinen Ärger wegen irgendwelcher illegalen
Software/Betriebssystem.

Dies war seine Antwort darauf:
Hey,

Ich besorge dir XP, wenn so dringend ist. Warum kein Vista? Auf der Kiste würde VIsta sogar sehr schön laufen.
Ich habe gerade geguckt, ich habe sogar Vista Business 64bit auf Deutsch hier, womit du auch die volle 4GB Speichernutzung haben könntest.

Wenn nicht, ich installiere dir WinXP.

Gruß Oliver.
 
Jep, bei der Installation von Recovery-Partition bzw. von Recovery-CDs muss der Key bei Thinkpads nicht per Hand eingegeben werden, da er schon in die Setup-Dateien integriert ist.

ABER: Der Lizenzsticker muss trotzdem vorhanden sein!

Wenn der Verkäufer das Thinkpad mit Windows XP anbietet, muss er den Sticker auch mitliefern.

Am vernünftigsten wäre in meinen Augen, wenn ihr euch darauf einigt, dass du den Restbetrag bezahlst und der Verkäufer dir den Sticker zuschickt. Allerdings würde ich an deiner Stelle darauf bestehen, dass der Verkäufer den Sticker nicht als Brief, sondern mindestens als Einschreiben verschickt. Nicht dass der Sticker am Ende auf dem Postweg verschwindet. Das bisherige Verhalten des Verkäufers hinterlässt nämlich - wie der Schwabe sagen würde - ein Gschmäckle.
 
Wie schon erwähnt, der Sticker ist Pflicht und ist Teil der Anforderungen um der Software Legalität zu verleihen. Fordere diesen nach, mache von deinem Rücktrittsrecht gebrauch oder bringe dein Gegenüber und dessen Tat zur Anzeige. (PMs, Threads, Angebote usw. ausdrucken! ... zumindest als PDF sichern)

chf
 
[quote='chf',index.php?page=Thread&postID=630606#post630606]bringe dein Gegenüber und dessen Tat zur Anzeige.[/quote] wir sollten nicht gleich mit kanonen auf spatzen schießen! ;)

in aller ruhe und in einigkeit! obiges würde nur zu trotzreaktionen des angezeigten führen!
 
Möchte hier auch keinen anschmieren oder vom Deal zurücktreten. Möchte nur nicht als Laie
irgendwelche Sachen erzählt bekommen, die hinterher so nicht stimmen.

Gruß Oliver
 
Schaue in die Lizenzbestimmungen von Microsoft. Ohne "COA" (Sticker) läuft nichts - wir mussten es hier im Forum teilweise auch schmerzlich erfahren (das war genau der umgekehrte Fall zu Deinem). Diese Tatsache wird Dir im ungünstigsten Fall der Zoll am Flughafen sehr deutlich machen, wenn Sie Dir ein "Ticket aufbrummen", weil Du bei Einreise in ein Gastgeberland oder Wiedereinreise in die EU keinen Lizenzsticker vorweisen kannst. Finanzbehörden und auch Zoll sind seit einigen Jahren auch gehalten/berechtigt, die Lizenzen zu prüfen.

Wenn Dir jemand etwas anderes erzählt, näht er Dir eine Frikadelle an die Backe - nicht umsonst werden alle neuen Computer, auf denen Windows und andere Programme vorinstalliert sind, grundsätzlich mit einem Lizenzaufkleber (aufgeklebt oder beigelegt) ausgeliefert. Ausnahmen bilden bei einigen Installationen die sog. PE - Versionen, die in abgespeckter Version vorliegen und deren Nutzung oft auch zeitlich begrenzt ist.

Also:
Nachlieferung des Lizenzstickers oder entsprechenden Preisnachlass fordern und selbst eine entsprechende Lizenz erwerben.



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Full ACK Mornsgrans in dem vorliegenden Fall, zudem wuerde es doch auch gegen die Forenregeln verstossen wenn man ein BS mit oder ohne TP ohne COA verkauft, oder nicht?

Aber andere Frage: hab hier (?) mal gelesen dass man eine Lizenz z.B. des Desktops zuhause auch fuer den eigenen Laptop benutzen kann, ergo hat man auf dem TP dann keinen Aufkleber, aber zuhause die rechtmaessig erworbene Lizenz. Stimmt das? Insofern koennten die am Flughafen nix machen, oder irre ich mich da? ?( ?(
 
[quote='jomc',index.php?page=Thread&postID=630685#post630685]n dem vorliegenden Fall, zudem wuerde es doch auch gegen die Forenregeln verstossen wenn man ein BS mit oder ohne TP ohne COA verkauft, oder nicht?[/quote]
Ja - siehe den oben von mir geposteten Link.

[quote='jomc',index.php?page=Thread&postID=630685#post630685]hab hier (?) mal gelesen dass man eine Lizenz z.B. des Desktops zuhause auch fuer den eigenen Laptop benutzen kann,[/quote]

Kann ich mir nicht denken. Die Lizenbestimmungen sagen klar aus, dass die Lizenz nur für einen Computer gilt. Das gilt auch für virtuelle Maschinen.
Der Zoll akzeptiert auch nur, was Du ihnen direkt vorzeigen und vor Ort belegen kannst.
Dies gilt auch dann, wenn Du bei der Einreise in die EU nicht nachweisen kannst, dass Du das Notebook innerhalb der EU gekauft hast. Da gibt es die "wildesten" Geschichten - einige stehen auch hier im Forum.



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Danke für eure Hilfe, seid tolle Jungs! Der Verkäufer hat mitgelesen und eingelenkt.
Gruß Oliver.
 
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