Hallo: Schreibe für meine Schwester!
Gekauft wurde eine T60 bei ITSCO im Januar 2010 mit einem Jahr Gewährleistung.
# Im Juni ging das Gerät von einem auf den anderen Tag nicht mehr an, so dass ich es über RMA einschickte. Das Gerät wurde anstandslos getauscht. Nun hatte ich also ein anderes T60.
# Im August passierte mit dem "neuen" Notebook plötzlich genau das gleiche. Keine vorherigen Anzeichen eines Defektes, es ging einfach nicht mehr an (Bildschirm bleibt schwarz, Kontrollleuchten leuchten nicht). Ich startete eine neue RMA und bekam folgende Nachricht:
1. Gilt nicht mit der Ausgabe eines Ersatzgerätes wieder eine neue Gewährleistung?
2. Kann ich überhaupt, und wenn ja wie, nachweisen, das von Anfang an beim Ersatznotebook ein Mangel bestand? Schließlich hat es gerade mal knapp 2 Monate ausgehalten.
Bitte helft uns!
Gekauft wurde eine T60 bei ITSCO im Januar 2010 mit einem Jahr Gewährleistung.
# Im Juni ging das Gerät von einem auf den anderen Tag nicht mehr an, so dass ich es über RMA einschickte. Das Gerät wurde anstandslos getauscht. Nun hatte ich also ein anderes T60.
# Im August passierte mit dem "neuen" Notebook plötzlich genau das gleiche. Keine vorherigen Anzeichen eines Defektes, es ging einfach nicht mehr an (Bildschirm bleibt schwarz, Kontrollleuchten leuchten nicht). Ich startete eine neue RMA und bekam folgende Nachricht:
# 2 Fragen:Sehr geehrte .... wir bedauern Ihre Unzufriedenheit bezüglich des von uns erworbenen Gerätes. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen gilt, gemäß unserer AGBs, eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Die Beweislast liegt dabei in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer, in den zweiten sechs Monaten beim Käufer. § 476 BGB "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." Ihr Ersuchen nach Gewährleistung müssen wir leider ablehnen, da der Gefahrübergang der Ware mehr als sechs Monate zurückliegt. Wir bedauern Ihnen keinen anderen Bescheid zukommen lassen zu können und hoffen auf Ihr Verständnis.
1. Gilt nicht mit der Ausgabe eines Ersatzgerätes wieder eine neue Gewährleistung?
2. Kann ich überhaupt, und wenn ja wie, nachweisen, das von Anfang an beim Ersatznotebook ein Mangel bestand? Schließlich hat es gerade mal knapp 2 Monate ausgehalten.
Bitte helft uns!