T4xx (T400-450 ohne "T440s/T450s") [Gelöst] Scharnier blockiert und aus dem Deckel gebrochen (T450s)

canada

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Bei meinen T450s hat die Tage das eine Scharnier blockiert beim zumachen und dabei ist das Scharnier gleich aus dem Display Deckel gebrochen, das Scharnier an sich ist bis auf das festgehen iO. Netterweise ist das Gerät schon 7 Monate alt, Beweislastumkehr etc. wird der Schaden wohl auf mich sitzen bleiben, wo man sich natürlich schon fragt wieso das Scharnier einfach so blockiert und das Display-Cover sprengt.

https://www.dropbox.com/s/l8ngj3ksl49xw3r/DSC_0420.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/rcaxoj12hqppsng/DSC_0422.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/1su4el6iywmyjmp/DSC_0418.JPG?dl=0

Hat wer Erfahrung, geht das doch auf Garantie?

Sonst, bräuchte ich das Display-Heckcover & Front Cover und ein neues Scharnier (da fest aber nicht gebrochen)? Das Scharniere tauschen wird das komplizierte sein oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich solltest Du doch noch Lenovo-Garantie haben,oder ist das ein "Gebraucht"-Gerät mit unklarem Garantiestatus ?
Allerdings kommt es immer noch darauf an,ob Lenovo dann nicht auf "äußere Gewalteinwirkung" plädiert ...
Vielleicht postest Du dein Problem mal im offiziellen Forum :https://forums.lenovo.com/t5/Deutsche-Community/ct-p/Community-DE?profile.language=de .
Dort liest der Support eher mit .

Gruss Uwe
 
Das Teil hat die Standard Garantie auf 3 Jahre ... aber so wie man immer liest Stellen sich die Hersteller ja immer gerne etwas quer sobald es ans Display, Scharniere geht. Leider gibt es bei mir direkt keine Lenovo Vertragswerkstatt. Anfrage an Händler und Lenovo ist raus und muss nun warten. Aber die Antwort vermute ich schon zu kennen ;) Daher gleich Plan B mit verfolgen, da ich das NB auch etwas dienstlich brauche.

Und das größte Problem, ich bekomme das Teil nicht zugeklappt ohne weiteren Schaden zu verursachen, verpackt das mal so halb aufgeklappt ...
 
berichte was die sagen

aber das wäre merkwürdig be iso einem neuen gerät das die da wegen dem wesagen des schaniers die Garantie verweigern
 
Ziemlich übel...

War das Scharnier von einem Tag zum anderen fest oder wurde es langsam immer schwergängiger, bis es dem Deckel zu viel wurde?
 
Sehr ärgerlich. Bei Lenovo anfragen und schildern, wie es zu dem Schaden kam. Wenn die sich quer stellen auf Reparatur oder Neugerät bestehen und wenn sie sich DANN immer noch querstellen... die Konsequenz wäre dann eben keine Thinkpads mehr zu kaufen.
 
lass mal hören wie die Sache ausgeht. Beim Edge unterstellen sie den Kunden falsche Nutzung obwohl es offensichtlich ein Konstruktionsfehler ist. Beim T450s sollte man ja schon Premiumservice erwarten können. Ist ja im eigenen Verständnis ein Premium-Notebook...
 
Warum sollten die die Garantie ablehnen?
Das Scharnier klemmt und dadurch ist der Deckel gebrochen.

Ich wüsste nicht wie man durch unsachgemäße Behandlung ein solches Schadensbild bekommen könnte.
Strurz auf Ecke würde anders aussehen.
Vergessener Gegenstand beim Zuklappen ebenfalls.

Du kannst versuchen das Abgebrochene Stück am scharneir nach oben zu drücken bis es am Deckel ansteht und so den Deckel stück für stück schließen.
 
Warum sollten die die Garantie ablehnen?
Das Scharnier klemmt und dadurch ist der Deckel gebrochen.

Unsere Erfahrung geht leider in die diese Richtung. Auf jeden Fall braucht man Durchsetzungswillen.
Ich würde bei www.servion.de anfragen, ob es eine Chance auf Garantie gibt bzw. wie teuer die Reparatur wäre.


Sonst, bräuchte ich das Display-Heckcover & Front Cover und ein neues Scharnier (da fest aber nicht gebrochen)? Das Scharniere tauschen wird das komplizierte sein oder?

Reparierst du selber, geht die Garantie auf die restlichen Teile (Board, Display, etc.) flöten.
Kanst du dich damit anfreunden, ist der Tausch nicht so schwer. Das HMM zum T450 und das Forum helfen weiter.

Die Teile bekommst du bei www.thinkspot.de (aka Mr. Natural hier im Forum).
 
Wenn das Scharnier tatsächlich ohne äußere Einwirkung blockiert hat liegt eindeutig ein Gewährleistungsfall (gesetzlich 2 Jahre). Von einer Garantie sollte das dann erst recht gedeckt sein. Falls nicht --> Gewährleistung. Wegen der Beweislastumkehr sollte es aufgrund des eindeutigen Schadensbild (hoffentlich) keine Probleme geben.

Ist das Scharnier immer noch fest/blockiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin echt entsetzt.

Wie Scharnier blockiert ist würde mich interessieren.
Das kann ich mir echt nicht vorstellen.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen Lenovo lehnt eine Garantie ab.
Die Bilder sehen nach Gewalteinwirkung aus.
 
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Wenn man sich keine Gedanken über die schwergängigkeit des Displays macht, dann merkt man es erst wenn das Gehäuse kaputt ist.
Das darf aber kein Grund sein die Garantie zu verweigern.

Bei dem Schadensbild muss etwas beim schließen auf höhe der Bruchkante blockiert haben.

Ein Stift kann es nicht gewesen sein. Der wird weggeschoben und die bruchkannte wäre weiter oben auf höhe des Schriftzuges.
 
erinnert mich an das hier: https://www.youtube.com/watch?v=GEUEfPaaezk

Bin gespannt wann die merken, dass die DropDown Hinges genauso dämlich sind wie das OneButton Clickpad. Die Kraftverteilung ist einfach ungünstig - sieht man auch in dem Video schön. Bei den klassischen Scharnieren wird die Kraft teils aufs Gehäuse und teils aufs Display abgegeben. Bei der DropDown Variante fast ausschließlich auf das Display.
 
Also ich arbeite dienstlich auch mit einem T450s und kann bestätigen dass die Scharniere, besonders als es noch ganz neu war finde ich, relativ (zu meinem persönlichen T420) schwergängig sind. Wenn ich jetzt das Display zuklappen würde und das Scharnier würde quasi in der "offen"-Position stehen bleiben, würde mir das wohl auch passieren weil ich einfach schon vom "Normal"-Zustand gewohnt bin das Display mit mehr Kraft schließen zu müssen. Da das Display ja wirklich ultradünn ist, kann ich mir gut vorstellen wie das passiert ist. Ich denke schon dass Lenovo sich da kulant zeigen wird. Xsid's Beitrag halte ich da schon für ein wenig übertrieben. Wenn man das T450s nicht kennt, ok. Aber das ist wirklich eigentlich kein toughes Book (kleine Reminiszenz auf Panansonic) bzw. Thinkpad mehr.
 
@ xsid
Klar wirkte da Kraft mit, wenn ich oben das Display anfasse um es zu zuklappen und mit einmal sperrt das Scharnier, übe ich unweigerlich auf die der Länge und dem dünnen Display-Cover unten eine extreme Kraft aus, dann macht es wohl Peng bei dem Modell. Das Video von Sego ist ja auch nicht gerade Vertrauens erweckend :( Ich wünsche mir mein altes T61 zurück *schnief*

Also Post (Email) von Lenovo besagt, kein Garantiefall. Händler (zu meinen erstaunen Lenovo Vertragswerkstatt, war mir neu) und 3 Technikern Vorort ginge das weder auf Gewährleistung noch Garantie. Gehäuseschäden sämtlicher Art wären davon ausgeschlossen. Geschätzter Schaden 250€ bis 300€ laut Techniker *puuh*

@ Berndstein
Gut das jemand das ganze Nachvollziehen kann, danke, ich hab schon an mir selber gezweifelt.

@ do0T
Also mit viel Kraft lässt es sich mühselig noch bewegen, leichtgängig kann keine mehr Rede sein
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde ich schon frech von Lenovo. Denn eigentlich war das ja ein FOLGEschaden des blockierten Scharniers. Wenn bei einem sieben Monate alten Gerät das Scharnier beim Zuklappen blockiert und das Gerät dadurch beschädigt wird ist es eigentlich ein Unding von einer renommierten Firma wie Lenovo Ansprüche des Kunden einfach so abzulehnen. Wenn bei meinem Auto die Bremsen versagen würden und ich dadurch gegen die Wand fahre würde ich BMW jedenfalls nicht damit davon kommen lassen wenn die sagen würden: "Karosserieschäden deckt die Garantie nicht ab."
 
Das ist wirklich dreist und frech zumindest aber unwissend von den Vorortechnikern und Lenovo. Wenn das Gehäuse im regulären Gebrauch durch einen Mangel den du nicht zu vertreten hast beschädigt wird ist das ein klarer Gewährleistungsfall. Wurde mich wenn es dir das wert ist dazu mal ein bisschen einlesen und ein Brief/Email an Lenovo schicken. Es mag sein, dass sein das Gehäuseschäden wirksam von der Garantie ausgeschlossen sind, denn der Hersteller kann selber aussuchen worauf er (freiwillig vgl. § 443 BGB) eine Garantie gibt. Dies hat aber keine Auswirkung auf die Gewährleistung vgl. insb. Wortlaut § 443 BGB "..zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung...". Es sollte nach deinen Schilderungen ein Sachmangel iSd § 434 BGB vorliegen. Das mit den 6 Monaten bezieht sich nur auf die Beweislast, dass ein solcher Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag (§ 476 BGB Verbrauchsgüterkauf).
 
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