[gelöst] Ebayartikel weicht von Beschriebung ab und ist defekt, was tun?

TheMIC

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189
Guten Tag zusammen,

ich habe vor kurzem einen gebrauchten Drucker auf ebay erstanden. Dieser sollte erst ca. 3000 Seiten gedruckt haben und ein einwandfreies Druckbild haben. Gestern kam der Drucker nun an. Er hat wesentlich mehr als 3000 Seiten gedruckt und die Trommel weist einen Defekt auf (nicht bedruckte Bereiche auf einer schwarzen Seite). So ist der Drucker für mich absolut unbrauchbar. Wie soll ich mich verhalten? Kann ich eine Rückerstattung des überwiesenen Betrages (Artikelpreis + Versandkosten) und der anfallenden Rücksendungskosten verlangen?

Gruß TheMIC
 
Klar, wenn ein Artikel von der Artikelbeschreibung abweicht kannst du das Teil zurückgeben.
Du hast ja nicht erhalten, was dir angeboten wurde.
 
ein parar mehr details bitte:
privat oder händler? wie teuer? was GENAU stand in der artikelbeschreibung drin? der verkäufer muss das liefern, was er in der artikelbeschreibung angeboten hat, weicht siene lieferung hiervon ab, hast du verschiedene möglichkeiten ...
 
@fetterP Privat, 30 EUR + Versand, Artikelbeschreibung: "Ich verkaufe hier meinen Laserdrucker von XXX.
Er hat bisher ca. 3000 Seiten sehr zuverlässig gedruckt. Viel Spass beim Bieten."
Auf Nachfrage per Mail wurde mir ein einwandfreies Druckbild bescheinigt.
Welche Möglichkeiten hab ich?
 
@ THEMic:

Ich nehme an, Du hast nicht per Paypal bezahlt ?!
 
Hast du denn den Verkäufer schonmal kontaktiert und ihm mitgeteilt, dass die Ware nicht wirklich der Beschreibung entspricht?
Das würde ich als allererstes tun.
 
@maggo

das habe ich, er ist der Meinung, dass ich die Kosten für den Versand zu tragen habe und erst mit einer Rückerstattung rechnen kann, wenn das Gerät bei ihm angekommen ist.
 
Wäre auch zu schön gewesen.

Gut ist, dass Du explizit vor dem Kauf nach den Eigenschaften des Druckers gefragt hast.

So würde ich vorgehen:

  • Den Verkäufer sachlich auf den Mangel aufmerksam machen und die Diskrepanz zwischen Angebotsbeschreibung und tatsächlichen Zustand der Ware mitteilen. Dabei darauf hinweisen, dass man alles dulumentiert hat und ggf. Zeugen besitzt.
  • Ihm eine Frist von 7-10 Tagen setzen, um der Rückabwicklung des Geschäfts zuzustimmen und Dir den Kaufpreis nebst Nebenleistungen zu überweisen. Den Drucker gibt es erst dann zurück, wenn das Geld eingegangen ist.
  • Sollte nichts geschehen, kannnst Du bei Deinem Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen. Ist ein wenig Schreiberei und kostet incl. Vordrucken (Schreibwarenhandel) ca. 20 Euro.
  • Dem Mahnverfahren kann der Verkäufer widersprechen, dann sieht man sich irgendwann vor Gericht, was natürlich mit weiteren Kosten verbunden ist.
In der Regel geben aber Verkäufer klein bei. So hoch ist der Streitwert ja auch nicht.
Wie sind denn die bisherigen Bewertungen des Verkäufer?
 
  • Sollte nichts geschehen, kannnst Du bei Deinem Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen. Ist ein wenig Schreiberei und kostet incl. Vordrucken (Schreibwarenhandel) ca. 20 Euro.
Noch einfacher und kostengünstiger: Drohe mit einer Betrugsanzeige. Das wirkt oft Wunder. Notfalls auch erstatten, das wirkt auch.
 
[quote='TheMIC',index.php?page=Thread&postID=655444#post655444]@fetterP Privat, 30 EUR + Versand, Artikelbeschreibung: "Ich verkaufe hier meinen Laserdrucker von XXX.
Er hat bisher ca. 3000 Seiten sehr zuverlässig gedruckt.[/quote]
ja und, was soll denn an der aussage falsch sein? ist doch durchaus plausibel, daß er ca. 3000 seiten sehr zuverlässig gedruckt hat, die folgenden 2000 seiten dann aber nicht mehr so zuverlässig. siehe:
die Trommel weist einen Defekt auf (nicht bedruckte Bereiche auf einer schwarzen Seite)
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=656133#post656133]ja und, was soll denn an der aussage falsch sein?
[/quote]Es geht nicht um eine falsche Aussage in der Angebotsbeschreibung, sondern um das Verschweigen von Mängeln.
 
Kann nicht durch den Transport etwas 'kaputt' gegangen sein? Die Paketdienste gehen ja nicht gerade zimperlich mit den Paketen um und wenn es nicht ordentlich verpackt und gepolstert ist, kann da schon einmal was passieren.

Bezüglich der weißen Stellen auf der dunklen Seite: Vielleicht hat sich die Farbe im Toner etwas verklumpt. Einfach den Toner herausnehmen, in ein altes Tuch wickeln und etwas schütteln und vielleicht irgendwo dran klopfen. Des Weiteren kannst du die Bildtrommel mal vorsichtig reinigen.

Einen Mahnbescheid kann man auch ganz einfach mit wenigen Klicks Online erstellen: www.online-mahnantrag.de/
 
[quote='Robbyrobot',index.php?page=Thread&postID=656123#post656123]Noch einfacher und kostengünstiger: Drohe mit einer Betrugsanzeige. Das wirkt oft Wunder. Notfalls auch erstatten, das wirkt auch.[/quote]

Auf die Gefahr hin, dass ich die Ironie in diesem Beitrag überlesen habe: Muss man denn immer gleich in die Vollen gehen? Hier geht es um einen Streitwert von 30 Euro, da würde ich erstmal versuchen sich gütlich zu einigen. Falls das scheitert, kann man immer noch überlegen, ob man vielleicht zu Drohungen übergehen sollte.
 
Hallo,

ja eine gütiche Einigung ist ja schon der bessere Weg.

Zudem ist die Beschreibung wirklich fehlerhaft?

Er drucht sehr zuverlässig. Du willst "nicht bedruckte Bereiche auf einer schwarzen Seite" - komplett schwarze Seiten sind nunmal nicht Standartdruck. Da gibt es Din-test-briefe zB. Dr.-Grauert-Testbrief - erst wenn diese nicht ordentlich gedruckt würden, so würde ich einen von der Beschreibung abweichenden Mangel anerkennen.

Der Verkäufter will Dir ja entgegenkommen - also einigt euch gütlich - alles andere kostet nur Nerven.

Gruß
 
Danke an alle die hier geantwortet haben, nach einer ewig langen Diskussion per Mail hat der Verkäufer eingelenkt und zahlt mir die gesamten Kosten zurück.
 
Mein Glückwunsch !

Ergänze Deinen Threadtitel am besten noch um das Präfix "Gelöst" !
 
[quote='Innocent',index.php?page=Thread&postID=655475#post655475]Ihm eine Frist von 7-10 Tagen setzen, um der Rückabwicklung des Geschäfts zuzustimmen und Dir den Kaufpreis nebst Nebenleistungen zu überweisen. Den Drucker gibt es erst dann zurück, wenn das Geld eingegangen ist.[/quote]

moin,
das kann man so nicht stehen lassen.

imho gibts das geld immer erst zurück, wenn die ware wieder da ist.

wäre das anders, wäre dem massenweisen betrug tür und tor geöffnet. man könnte dann mit etwas krimineller energie locker ne million oder mehr in einem einzigen monat machen.

wenn du im supermarkt ne ware zurückbringst, bekommst dein geld wieder, und nicht vorher!

gruß
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=656222#post656222]imho gibts das geld immer erst zurück, wenn die ware wieder da ist.[/quote]
nö, nicht, wenn das Teil nicht der Beschreibung entspricht. Der Verkäufer ist ja in der Bringschuld. Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall mit einem Thinkpad: der Verkäufer war aber ein sturer Bock und hatte kein Einsehen. Also habe ich ihn kurzerhand verklagt und Recht bekommen (trotz Privatverkauf und Rücknahmeausschluss). Er musste das Teil zurücknemen und mich auszahlen. Ich hab ausdrücklich ERST das Geld verlangt - sonst Vollstreckungsverfahren. Da wird das Teil dann über den Gerichtsvollzieher übergeben und das kostet den Betrüger nochmal extra. Das Thinkpad - oder besser: den Schrotthaufen - hab ich ihm dann unfrei geschickt ;-)

Übrigens habe ich den auch zuerst wegen Betrugs angezeigt - das hat den überhaupt nicht gejuckt. Es gibt solche abgebrühten Typen.
 
[quote='barnes',index.php?page=Thread&postID=656176#post656176] Zitat von »Robbyrobot«
Noch einfacher und kostengünstiger: Drohe mit einer Betrugsanzeige. Das wirkt oft Wunder. Notfalls auch erstatten, das wirkt auch.

Auf die Gefahr hin, dass ich die Ironie in diesem Beitrag überlesen habe: Muss man denn immer gleich in die Vollen gehen? Hier geht es um einen Streitwert von 30 Euro, da würde ich erstmal versuchen sich gütlich zu einigen. Falls das scheitert, kann man immer noch überlegen, ob man vielleicht zu Drohungen übergehen sollte. [/quote]
Ironie gab's nicht. Gibt's ein Grund, einen Betrüger zu schonen? Oder selbst zuerst Geld auszulegen? Streitwert hie, Streitwert da - ich zahle für eine Anzeige nichts und sorge dafür, daß der Schädiger sich rechtfertigen muß. Man muß nicht gleich ins eigene Fleisch schneiden oder dafür zahlen, daß man zu seinem Recht kommt.

Natürlich gilt das für ehrliche Versehen nicht - aber die merkt man normalerweise recht schnell. Wer aber betrügen will - und das merkt man auch meist recht schnell - verdient keine Schonung.
 
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