Gute Frage, ich sammle Messer und bestelle oft aus den USA, und ich habe mich sowas auch schon gefragt. Wahrscheinlich gibt es irgendwelche festen Regeln, wie der Zoll zu verfahren hat, aber in der Praxis ist das Verhalten des Zolls meiner Erfahrung nach sehr inkonsistent.
Zum Beispiel, meist bekomme ich einen Brief vom Zoll, worin steht, dass ich zum Zollamt kommen soll, ein Paket abholen und bitte Quittungen mitbringen. Dabei ist dann auch eine Kopie vom Paketaufkleber, woran ich sehen kann, von wem die Lieferung ist und eventuell auch was drin ist - wenn der Absender etwas genaues draufgeschrieben hat. Gehe ich dann zum Amt, darf ich das Paket aufmachen und der Beamte schaut sich den Inhalt an. Vorher weiss er also gar nicht was drin ist, und kann auch kein Verfahren angefangen haben, falls der Inhalt verboten ist. Wenn ich nun aber kein Paket erwarte und mir die Kopie nichts sagt, dann würde ich das dem Zoll auch so sagen - erwarte nix, kenn ich nicht, will ich nicht und hab auch keine Quittung. Keine Ahnung was die dann machen, vielleicht schicken sie es einfach zurück. Vielleicht machen sie es aber auch auf und der Ärger geht los.
Mitunter kommt auch etwas direkt bei mir an, mit grünen Zollaufklebern, 'vom Zoll kontrolliert und ok' oder wie auch immer. Da hat dann also doch schon jemand reingeschaut.
Oder es kommt direkt bei mir an, mit großem Aufkleber vom Flughafenzoll drauf für die Post, dass sie die Lieferung an mein lokales Zollamt liefern sollen und bloss nicht direkt an mich, und einem Hinweis für mein Zollamt, dass sie einen Altersnachweis von mir verlangen sollen. Da hat dann wohl offenbar auch schon jemand vom Zoll ins Paket geguckt, und die Post hat geschlampt.
Oder es ergeht jemandem so wie einem im Messerforum, der mehrere völlig legale Messer bestellt und dann wartet und wartet und wartet. Und nach geraumer Zeit ruft er beim Zoll an und erfährt, dass die Sachen streng verboten seien und nun ein Verfahren gegen ihn wegen illegalen Waffenhandels laufe. Das hat sich zum Glück aufgeklärt, zeigt aber, dass der Zoll mitunter doch gleich loslegt, ohne mal beim Empfänger nachzufragen.
Lange Rede kurzer Sinn, selbst wenn der Zoll dir auf Anfrage sagt, dass man in so einem Fall nach Vorschrift Soundso verfahren würde, dann würde ich mich nicht drauf verlassen, dass es in der Praxis wirklich so läuft.
Wahrscheinlich könnte man jemandem durch so einen Versand tatsächlich eine Menge Ärger machen, aber das wäre erstens ein größerer Aufwand für den Schurken, und aufklären könnte der Empfänger die Sache dann am Ende wohl auch wieder, auch wenn es erstmal viel Stress wäre.
so schauts aus. es sind nur kleine messer, glaube bis 8cm klingenlänge, erlaubt.
Etwas komplizierter ist es schon. Solange es kein Spring-, Fall-, Butterfly- oder Faustmesser ist, ist die Länge für Einfuhr und Besitz egal (fürs Herumtragen in der Öffentlichkeit gelten aber wieder andere Regeln). Die genannten Typen sind verboten oder mit diversen Ausnahmekriterien versehen (Springer beispielsweise sind ok wenn die Klinge seitlich herauskommt, nicht länger als 8,5cm ist und noch ein paar Bedingungen erfüllt sind). Die genauen Regeln kennen die zuständigen Zollbeamten aber auch nicht immer genau, da kann es bei interessanteren Importen hilfreich sein, schon mal Papierkram wie Waffengesetzausdrucke und BKA-Feststellungsbescheide für den betreffenden Messertypen bereitzuhalten.