Ich find den Gesetztestext auch sehr vage, was halt aber auch juristendeutsch eben so eigen hat. Das hat meiner Meinung nach auch dazu geführt, dass er eben negativ ausgelegt wird, wie eben in dem Wikipedia Artikel.
Dieser Post, muss man aber auch fairerweise dazu sagen, kommt nicht von offizieller Seite, stimme der Deduktion grundsätzlich aber zu. Was für Handys gilt, muss auch für andere mobile Geräte wie Laptops zutreffen. Und das müsste man dann in gleicher Weise behandeln. Ich glaube daher, dass es einfach ein anti-verbraucher-move ist von den großen Techbros ihre Bootloader nicht mehr zugänglich zu machen. Vielleicht auch ein vergeblicher Versuch ihre Scheinargumentation mit EU Gesetzen wie dem obigen zu decken...
Eigentlich müsste es die EU mal fertig bringen unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten eher das Gegenteil zu verabschieden und zwar, die HW Hersteller dazu zu verpflichten ihre Bootloader (BIOSe) für den user zugänglich zu machen. Man stelle sich mal vor wie groß der Aufschrei gewesen wäre, hätte man es damals zugelassen, dass Compaq und Co damals mit MS Exklusivverträge geschlossen hätte und nur Win95 auf ihrer Hardware installiert werden können. Andererseits kennt man die Geschichte von IBM Klonen in den 80iger, die es überhaupt möglich gemacht haben den PC wahrlich zu einem Personal Computer für die Massen werden zu lassen. Undenkbar heute, dass die Politik sich heute auf die gleiche Art und Weise für zahlende Kundschaft stark machen könnte.
→ Dies ist aber v.a. darauf zurückzuführen, dass lange Zeit die Entwicklung der Smartphoneindustrie und ihre Softwareseite komplett verschlafen wurde und
dieser Trend gar nicht wahrgenommen wurde!