Garantie für beim Kauf mit erworbene Zubehörteile?

iYassin

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Ich hätte mal eine Frage zur Gültigkeit einer Garantieverlängerung für vor dem Kauf zusätzlich eingebaute Hardware: Im September 2010 habe ich mein X201 aus dem Studentenprogramm erworben. Zusätzlich habe ich ein UMTS-Upgrade (Gobi 2000, FRU 78Y1399) sowie eine Garantieverlängerung auf vier Jahre VOS inkl. Thinkpad Protection gekauft. Damals gab es ja noch keine CTO-Modelle in Deutschland, bei denen direkt von Lenovo Änderungen an der Hardware vorgenommen werden konnten (gibt es im Studentenprogramm ja sowieso nicht), aber der Händler hat mir nicht etwa eine UMTS-Karte zum Selbsteinbau verkauft, sondern das Upgrade selbst vorgenommen - ich habe also ein X201 mit UMTS-Karte erhalten.

Jetzt ist die Karte leider defekt (es kann keine Firmware mehr geladen werden - weder unter Windows 7 noch unter Ubuntu, d.h. sie wird zwar erkannt, ist aber nicht mehr nutzbar) - also habe ich eine Supportanfrage über ESC+ gestellt. Nach kurzer Kommunikation und der Zusendung der Rechnung per Mail wurde mir nun vom Support mitgeteilt, dass mein WWAN-Modul nur ein Jahr Garantie habe, dass diese nun abgelaufen sei und man daher keinen Austausch durchführen könne.


Meine Frage: Wenn ich irgendwann einzeln die UMTS-Karte gekauft und sie eingebaut hätte, wäre klar, dass diese eine eigenständige Garantie hat, die eben nur ein Jahr lang läuft. Tatsächlich habe ich die Karte aber ja zusammen mit meinem Thinkpad - prinzipiell also als "CTO"-Upgrade, wenn auch nicht direkt von Lenovo - und der Garantieverlängerung auf vier Jahre VOS + TPP gekauft. Ist es nun tatsächlich so, dass die Karte, die seit dem Kauf in meinem TP verbaut ist, tatsächlich nicht von der Garantie desselben abgedeckt ist und ich somit nun eine neue Karte kaufen muss)? Oder sollte die Karte doch auf Garantie getauscht werden?


Vielen Dank und viele Grüße,


iYassin
 
Du hast die Antwort schon selbst gegeben : "wenn auch nicht direkt von Lenovo" sagt ja ganz klar aus,dass das Upgrade nicht durch den Hersteller (Lenovo) erfolgte ,sondern durch eine andere Person /Firma . Somit wird die Gobi-Karte wie eine als Einzelteil verkaufte Ware behandelt und hat somit nichts mit X201 und dessen vierjähriger TPP-Garantie zu tun. Gruss Uwe
 
Wieso möglicherweise?

Aber vorab, Garantie leistet der Hersteller - kann er machen wie er will; Gewährleistung der Händler. Es kann also sein, daß die Karte eine eigenständige Herstellergarantie hat. Davon unberührt ist die Gewährleistung des Händlers von 24 Monaten. Problem dabei, nur in den ersten sechs Monaten wird angenommen, daß der Fehler bereits bei der Lieferung vorhanden war, danach kehrt sich die Beweislast um. Und wenn der Händler keine Lust hat, wird's schwierig.
 
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