Fragen zur Abwrackprämie

nicklos

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22 Dez. 2006
Beiträge
4.046
ich habe mir heute mal das formular runtergeladen
bisher ging ich davon aus wenn das kfz älter als 9 jahre und ein jahr auf einen zugelassen war , dann greift diese regelung.
ich hab nun eine ziemlich alte krücke , die den heurigen tüv niemalsnicht mehr schafft und habe diese karre vorübergehend stillgelegt .
wie sieht das aus wenn ich das ding zulasse und dann gleich wieder verschrotte isses halt zu auffällig denke ich
war seit 16 jahren auf meinen namen angemeldet sollte eine art ersatzteilspender sein .
wenn ich nun sage rentiert es sich überhaupt noch , daß ich die karre zulasse, ich verschrotte sie gleich und nehm diese prämie ?
geht das ?
geht das überhaupt ?
im formular ist das so eindeutig nicht ausgedrückt .
hat da jemand von euch erfahrungen drin oder kennt sich aus ?
das formular habe ich mal im anhang drin.
Anhang anzeigen 12225
 
Die Prämie gibts aber nur wenn du nen Neuwagen kaufst, dass ist dir schon klar, oder? Ansonsten sieht es denk ich schlecht aus wenn du die Karre abgemeldet hast, dann erfüllst du ja nicht Voraussetzung das sie ein Jahr auf dich zugelassen wurde.
 
Moin nicklos,

so wie ich alle Publikationen verstanden habe funktioniert das, was Du vor hast, nicht.
Das Fahrzeug muss in den kompletten letzten 12 Monaten vor der Verschrottung auf den Käufer des "Neu"fahrzeugs zugelassen gewesen sein. Bei vorübergehend stillgelegten Kfz ist diese Bedingung nicht erfüllt.

Gruß,
Hanno
 
auf dem formular des zuständigen amtes kommt das aber nicht so 100% ig raus .
eine vorübergehende stilllegung kann ja z.b.auch wegen winter erfolgen , wenn man kein saisonkennzeichen hat und dann wird das auto ja wieder angemeldet kriegst ja meistens sogar deine ursprünglichen nummernschilder wieder
@killray
klar neuwagen / jahreswagen das ist mir bewußt
 
[quote='nicklos',index.php?page=Thread&postID=527360#post527360]
eine vorübergehende stilllegung kann ja z.b.auch wegen winter erfolgen , wenn man kein saisonkennzeichen hat und dann wird das auto ja wieder angemeldet kriegst ja meistens sogar deine ursprünglichen nummernschilder wieder
[/quote]
Ist aber eben nicht 12 Monate vor Verschrottung ununterbrochen auf Dich zugelassen.

Gruß,
Hanno
 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie schreibt dazu:
Ihre Fragen zur Umweltprämie beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Telefon-Hotline: 030 346 465 470 *

*Für Anrufe auf diese Nummer fallen Ihre Festnetzgesprächskosten an.
Die wissen es wahrscheinlich besser als jeder hier im Forum. Dort wird das ganze immerhin abgewickelt.

Aber für mich klingt das auch recht eindeutig.

Das Altfahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - mindestens ein Jahr lang durchgehend auf ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein.

Gruß, Mario
 
Mal ne ganz andere Sache ... muss man nicht um nen Auto zuzulassen den Tüv bestehen? :D
 
Muss man?

Damit das Fahrzeug fahren darf müssen die TÜV-Aufkleber auf den Nummernschildern sein. Die Aufkleber können vom TÜV nur auf vorhandene Nummernschilder geklebt werden. Nummernschilder (bzw. die Nummer) erhält man bei der Anmeldung. :?:
 
[quote='kaefer',index.php?page=Thread&postID=527392#post527392]Quelle Wikipedia -> Hauptuntersuchung


Bei der HU wird ein Untersuchungsbericht ausgehändigt, der bei der An- und Ummeldung des Fahrzeuges vorzulegen ist
[/quote]So wie nicklos sich ausgedrückt hat schafft sein Auto den bald fälligen TÜV nicht mehr. Solange dieses Datum noch erreicht ist kann er das Ding mit dem letzten TÜV Bericht anmelden.
 
die den heurigen tüv niemalsnicht mehr schafft und habe diese karre vorübergehend stillgelegt .
Also so wie ich das verstehe hat das Ding im Moment KEIN Kennzeichen / KEINE Zulassung.
 
das ding hat noch die kennzeichen , die tüv stempelmüssen bei einer vorübergehenden stillegung nicht entfernt werden, sondern nur die zulassungsplaketten .
und so lange noch tüv drauf ist bekommst du die karre auch zugelassen , du hast ja den tüvbericht vom letzten mal noch .
deswegen heißts ja auch vorübergehende stilllegung .
dieses verfahren wurde vor der einführung des saisonkennzeichens sehr häufig praktiziert und wird heute z.b.bei bauunternehmen immer noch angewandt , da dort ein saisonkennzeichen eher sinnfrei ist , da wetterabhängig .
 
Die Prämie gibt es auch bei Vorführfahrzeugen und Jahreswagen. Das zu verschrottende KFZ muss angemeldet sein und 1 Jahr auf Dich zugelassen sein...in Deinem Fall würde ich einfach mal einen Händler anrufen, ich denk schon das sich da was drehen lässt :D
 
Dass der Händler da gern was drehen würde, denk ich mir. Die Prämie bewilligt aber nicht der Händler, sondern das BAFA (s.o.). Die halten sich an ihre Vorgaben und nicht die verständlichen Wünsche von Abwrackern und Händlern.
 
ok danke dann hat sichs erübrigt
ich fahre meine karre weiter bis zum bitteren ende
 
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