Frage zu Widerrufsrecht: Tag 14 ist der 26. Dezember

Schnitzel2k8

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Hallo zusammen,

ich habe ein Weihnachtsgeschenk (Kleidung) im Internet bestellt. Geliefert wurde heute. Das Geschenk kann ich logischerweise erst am 24. verschenken, so dass eine Rücksendung erst am 27. möglich wäre, falls es nicht passt oder gefällt (25. und 26. sind ja Feiertage). Wie sieht das denn rechtlich aus? Der Händler selbst gibt die üblichen 14 Tage als Zeitraum an.

Klar kann ich auf Kulanz des Händlers hoffen, allerdings wüßte ich lieber früher als später, wie die Rechtslage ist.

Danke schonmal für Antworten

PS: Ich konnte die Bestellung nicht hinauszögern, da das Stück eh schwer zu bekommen war.
 
Hi,

kenne mich da auch nicht wirklich aus, aber würde erstmals den Verkäufer anschreiben und um Aufklärung bitten. Habe mal noch gegoogelt und eigentlich nur Erklärungen in diesem Sinne hier gefunden:
Widerrufsfrist: Zählen Feiertage?

LG Uwe
 
Danke für deine Mühe. Ähnliche Quellen hatte ich auch schon gefunden. Da ging es meist um die Frage, ob Feiertage bei der Zählung berücksichtigt werden. Mir ging es darum, wenn der Tag der spätesten Rücksendung auf einen Feiertag fällt. Dazu steht aber auch was in deiner Quelle:

Etwas anders gilt nur, wenn die Frist an einem Sonnabend, Sonntag oder an einem Feiertag enden würde. Dann ist das Fristende der darauf folgende Werktag. Würde Ihre Widerrufsfrist mithin am 03.10., also einem Feiertag, enden, würde sich das Fristende auf den 04.10. verschieben.

Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Falls also niemand eine gegenteilige Quelle hat, ist meine Frage wohl beantwortet :-)
 
Ich würde fast behaupten, dass der Händler nicht nur Rücksendung als Widerruf ansieht.
In den meisten Widerrufsbedingungen steht drin, dass zum Widerruf die Rechtzeitige Erklärung desselbigen erfolgen muss.
Ob du das nun per Mail, Rücksendung, Brief, Fax oder Rauchzeichen erfolgt ist dir in diesen Bedingungen freigestellt, widerrufen funktioniert also unabhängig von irgendwelchen Regelungen 365/6 Tage im Jahr.
 
Würde ich auch empfehlen!
Bei der Gelegenheit kannst du ja auch noch nachfragen, ob ein "Umtausch" bei falscher Größe auch möglich wäre ;)

Ist wahrscheinlich das Beste. Werd ihn mal kontaktieren.

@Hiero: Da hast du recht. Zumindest per Mail könnte ich ihn auch am 25. oder 26. vom Widerruf in Kenntnis setzen.

Drückt mir einfach die Daumen, dass es passt und gefällt :-)
 
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