Frage zu Rechnungsstellung/Steuer als Freiberufler

tuxpad

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30 März 2008
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772
Mal eine Frage an die Freiberufler unter Euch:

Wie macht Ihr das mit der Umsatzsteuer? Vom Finanzamt habe ich eine Steuernummer erhalten. Muss ich da jetzt jeden Monat eine (Voran-)Meldung abgeben, auch wenn ich keine Umsätze gemacht habe?

Bei der Rechnung:
Tätigkeit+19%, Spesen ohne MwSt und dann Verrechnung der gezahlten MwSt mit der berechneten Umsatzsteuer?

Zum Hintergrund: Ich habe vor, einmal im Jahr zur Aufrechterhaltung einer Qualifikation eine freiberufliche Tätigkeit im gutachterlichen Bereich auszuüben. Finanzamt ist informiert und hat mir eine Steuernummer zugewiesen, Arbeitgeber und Krankenkasse sind ebenfalls über Art und Umfang der Tätigkeit informiert.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

tuxpad
 
Für solche Fragen gibt es in Deutschland den ehrbaren Beruf des Steuerberaters, der sich in solchen Dingen bestens auskennt und Deine persönliche Situation am Besten einschätzen kann.....
 
Ja. Musst du.
Hab früher immer die Software Elster dafür benutzt.
Gruß Kolja
 
Mal eine Frage an die Freiberufler unter Euch:

Wie macht Ihr das mit der Umsatzsteuer? Vom Finanzamt habe ich eine Steuernummer erhalten. Muss ich da jetzt jeden Monat eine (Voran-)Meldung abgeben, auch wenn ich keine Umsätze gemacht habe?

Zum Hintergrund: Ich habe vor, einmal im Jahr zur Aufrechterhaltung einer Qualifikation eine freiberufliche Tätigkeit im gutachterlichen Bereich auszuüben. Finanzamt ist informiert und hat mir eine Steuernummer zugewiesen, Arbeitgeber und Krankenkasse sind ebenfalls über Art und Umfang der Tätigkeit informiert.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

tuxpad

Wenn ich Deine Angaben richtig deute, beginnst Du mit der freiberuflichen Tätigkeit. Wenn Du nur 1x im Jahr einen Auftrag abarbeitest, klingt das sehr nach Kleinunternehmertum, bei dem keine Umsatzsteuer nötig ist. Es hängt aber letztlich vom Umsatz ab.

Bei der Rechnung:
Tätigkeit+19%, Spesen ohne MwSt und dann Verrechnung der gezahlten MwSt mit der berechneten Umsatzsteuer?

Soweit ich weiß, kennt das UStG den Begriff Spesen nicht. Hier komme es also darauf an, was Du genau mit Spesen meinst und davon ist es dann abhängig, wie du hier mit der USt. umgehen musst.

Wünsche gutes gelingen im Unternehmertum!
Und noch etwas: Einen Steuerberater brauchst Du aller Wahrscheinlichkeit nach erst mal nicht (Kleinunternehmer ohne besondere Geschäftskonstrukte, keine "wilden" Anschaffungen, Abschreibungen usw.), denn auch das FA ist in steuerlichen Dingen zur Auskunft verpflichtet. Du kannst also auch da nachfragen, wie du mit der USt. umgehen musst bzw. welche Möglichkeiten für dich in Frage kommen.

Ja. Musst du.
Gruß Kolja

So erst mal nein da vermutlich Kleinunternehmer, es kann bei größeren Anschaffungen oder vielen Betriebsausgaben aber trotzdem sinnvoll sein, die USt. extra auszuweisen und eine USt.-Erklärung und USt.-Anmeldungen zu machen.

Hab früher immer die Software Elster dafür benutzt.
Gruß Kolja

Elster erfasst nur die Endbeträge in den amtlichen Formularen. Man muss hier also von Anfang an eine stuerkonforme Buchhaltung führen und wissen wie Einnahmen und Ausgaben zu erfassen sind. Für den Anfang empfehle ich besser das Wiso-Stuersparbuch (20 gut investierte Euros und auch als Betriebsausgabe absetzbar), da hier die einzelnen Einnahmen und Ausgaben mit richtiger Zuordnung erfasst werden. Spätestens bei der fälligen EkSt-Erklärung ist man hier dankbar, wenn die Anlage EÜR ausgefüllt werden muss.

Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Erstmal vielen Dank für die Antworten! Das mit Wiso ist ein guter Tipp!

Ansonsten ist die Vermutung mit dem Kleinunternehmer schon richtig. Die "magische Grenze" von € 17.500,-- im Jahr werde ich nicht überschreiten. Ich werde mal beim Finanzamt anfragen, ob die Umsatzsteuerbefreiung damit für mich gilt. siehe z.B. hier: http://www.unternehmer.de/finanzen-steuern/409-umsatzsteuerbefreiung-sinnvoll-oder-nicht

Viele Grüße

tuxpad
 
Hi tuxpad,

falls Deine Kunden Firmen sein sollten, werden die über die Kleinunternehmerregelung nicht sehr begeistert sein, denn da können sie keine Vorsteuer ziehen.

Als Kleinunternehmer bist Du meines Wissens immer von Umsatzsteuer befreit und darfst diese dann auch nicht extra auf Deinen Rechungen ausweisen.

Deshalb auch meine Empfehlung mit dem Steuerberater. Der kann Dich über alle Vor und Nachteile für Deinen speziellen Fall aufklären. Du musst ihn später ja nicht dauerhaft nutzen und kannst den Rest danach alleine erledigen. Vielleicht gibt es ja in Deinem Bekanntenkreis jemanden, der einen Steuerberater kennt mit dem Du Dich mal treffen kannst. Selbst wenn Du Ihm die Stunde hinterher bezahlst, kann es für Dich von Vorteil sein. So gehst Du jedenfalls nicht mit Halbwissen los. Spätestens das Finanzamt kennt dann irgendwann hinterher keinen Spaß, wenn Du Fehler machst.

Ansonsten viel Spaß und viel Glück im Kreise der Unternehmer (auch wenn es erst mal nebenbei ist).
 
Hallo!

Erstmal vielen Dank für die Antworten! Das mit Wiso ist ein guter Tipp!

Ansonsten ist die Vermutung mit dem Kleinunternehmer schon richtig. Die "magische Grenze" von € 17.500,-- im Jahr werde ich nicht überschreiten. Ich werde mal beim Finanzamt anfragen, ob die Umsatzsteuerbefreiung damit für mich gilt. siehe z.B. hier: http://www.unternehmer.de/finanzen-steuern/409-umsatzsteuerbefreiung-sinnvoll-oder-nicht

Viele Grüße

tuxpad

Umsatzsteuerbefreiung gilt für Kleinunternehmer definitiv. Ich meine Du kannst auf die Befreiung auch verzichten bzw. den Verzicht beim FA beantragen oder dies formlos mitteilen. Hier sagt dir das zuständige FA sicher näheres. Der Verzicht kann sinnvoll sein, zum einen wie laptopheaven sagt, tust Du deinen Firmenkunden einen für dich kostenlosen gefallen und es ist für dich günstiger, wenn du betriebliche Anschaffungen - zB ein neues TP - planst. Natürlich "erkaufst" du es dir durch den Aufwand der Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteueranmeldung. Andererseits, wenn Du mal wächst, musst Du dich damit sowieso befassen.

Grüße Thomas
 
Überlege dir das mit der KUR gut, wenn du dir irgendetwas kaufen möchtest (natürlich für die Firma) sparst du 19%.
Ansonsten hat mectst schon mit allem Recht (inho).

Ach ja, es gibt (je nach Brange) auch Geschäftskunden, die auf eine Rechnung mit ausweisbarer MwSt. bestehen
und die kannst du als Kleinunternehmer nicht ausstellen!

edit:

Da es den Hinweis mit den Geschäftskunden schon gab,
drei Zahlen aus meiner Erfahrung:

Meine beiden Einkommensteuererklärungen (nach 18 Monaten Selbständigkeit) wollte ich selber machen, war ja nicht viel anzugeben.
Hätte so ca. 1000€ wiederbekommen sollen, meine Prognose.
Dann keine Zeit wg. anstehender Reise nach NZ - work&travel für 7 Monate.
Alles zu einem kleinen Steuerbüro -> kostete 400€ (WTF für die paar Rechnunen???)
Brachte aber ne Rückerstattung von 2.500€ -> erstmal nen Kumpel mit nem Träger Bier dort vorbei geschickt.

Der war sein Geld definitiv wert :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

soweit ich weiß muss man im ersten jahr jeden Monat eine USt-Voranmeldung machen. Wenn keine Einnahmen da waren, oder die Ausgaben überwiegen dann macht man sie auch. Dann gibts eben eine Nullmeldung etc.

Nun ist die Frage ist das im Rahmen eines kleingewerbes? Weil du geschrieben hast, du hast den AG informiert?

Lieben Gruß
 
So, ich wollte mich noch mal melden. Zwischenzeitlich habe ich auch mit einem mir von einer Freundin empfohlenen Steuerberater sprechen können und werde für meinen Fall also tatsächlich die Kleinunternehmerlösung wählen. Ich fand es jedenfalls schon mal hilfreich, etwas Hintergrund zu haben, also vielen Dank an alle!

Noch zu den Fragen:
@elensar: Ich bin auch als ISO 27001 Auditor tätig.

@Naiyumi: Den Arbeitgeber habe ich unabhängig davon informiert ob es ein Kleingewerbe ist. War imho sozusagen einfach eine Frage des guten Tons.

Viele Grüße

tuxpad
 
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