[quote='zeroC00L',index.php?page=Thread&postID=862388#post862388][quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=862347#post862347]Es gab keinen Ehevertrag aber eine Ehe. Deshalb ist die Ehefrau auch haftbar, auch wenn Sie nicht unterschrieben hat[/quote]Das wäre ja noch schöner.
Nach dieser Ansage wäre jeder Mensch (ohne eigenes zutun!) für das Fehlverhalten seines Ehepartners strafbar?
[/quote]Jetzt geht es drunter und drüber. Strafbar (im strafrechtlichen Sinne) ist jeder nur für sich selbst. Zivilrechtlich haftbar aber u.U. doch, s.unten.
[quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=862440#post862440]Dann frage mal ein paar Richter. Du wirst immer eine andere Entscheidung bekommen. Vorsorglich kündigen und "gut is".
[/quote]Nee, eher unwahrscheinlich. Wobei man natürlich nicht weiß, wie das AG Hintertupfingen entscheiden würde. Kündigen kann nur der Vertragspartner, das wird nix.[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=862491#post862491]moin,
einen vertrag können nur diejenigen kündigen, zwischen denen er besteht.
und das ist hier nicht die ehefrau.
somit kann sie den vertrag garnicht kündigen, und muss auch keine aus diesem vertrag enstehende forderung zahlen.
wäre das anders, würde ich auch alle möglichen verträge
anderer kündigen, und so ne menge spaß haben ;=)
sippenhaftung ist (zum glück) lange abgeschafft.
gruß[/quote]Stimmt soweit (fast).[quote='McPixl',index.php?page=Thread&postID=862509#post862509]Die Frage die zu klären gilt ist folgende :
Gehört ein vom Ehemann alleine genutzter Mobilfunkvertrag zu den "alltäglichen Geschäften des Lebens " oder fällt er unter diese Rubrik hier.
Für den Vermögenserwerb nach der Heirat gilt nichts anderes: Berechtigt und verpflichtet ist aus einem Vertrag nur der, der den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Kauft sich beispielsweise der Ehemann allein eine Eigentumswohnung oder einen Pkw und schließt zur Finanzierung allein einen Darlehensvertrag ab, so wird er Alleineigentümer der Wohnung und des Autos, haftet aber auch nur alleine für das aufgenommene Darlehen.
daraus stellt sich die Frage wer den Vertrag unterschreiben hat und ob beide aus diesem Vertrag nutzen gezogen haben.
Und genau solche Fragen klären Juristen.[/quote]Genau, des Pudels Kern. Es geht dabei um den § 1357 BGB.
Der BGH hat 2004 (BGH, Urteil vom 11. 3. 2004 - III ZR 213/03) in einem Nebensatz erwähnt (es ging um den § 1357 BGB im Rahmen von Festnetzanschlüssen, den der BGH hier bejaht hat, Stichwort "gemeinsamer Konsum"):
Die zunehmende Verbreitung von Mobiltelefonen, die weitgehend den Bedürfnissen des individuellen Benutzers dienen mögen, bedeutet nicht, dass der Festnetzanschluss in der Ehewohnung nicht mehr der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie zugerechnet werden könnte.
D.h. bei Mobiltelefonverträgen geht der BGH anscheinend (IMHO zu Recht) davon aus, dass diese nur einem Ehegatten dienen und damit nicht unter den § 1357 BGB fallen. Damit haftet der andere Ehegatte dann nicht. Ein eindeutiges Urteil zu den Handyverträgen gibt es aber IMHO nicht.
Bei Ämtern braucht man nicht anrufen, die machen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall einen Juristen zur Rate ziehen
Grüße,
Cunni
PS:
Ich kenne aus dem Bekanntenkreis einen Fall. Der Ehemann hat einen neuen VW gekauft. Vor der Lieferung ist er 1985 verstorben. Rechtlich gesehen muss die Ehefrau den Wagen abnehmen. Der Autohändler hat das Recht aber nicht in Anspruch genommen.
Ja, das wäre aber ein erbrechtlicher Haftungseintritt (§§ 1922, 1967 BGB), kein familienrechtlicher (um den es hier geht).