Frage zu Mobilfunkvertrag bei Scheidung ...

kangaroo72

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2.038
Hi zusammen ...

Ich hätte mal folgende Frage ... Meine Freundin ist noch verheiratet, und demnächst steht die Scheidung an. Ihr Ehepartner ist unbekannt verzogen (Ausland).
Es existiert noch ein Handyvertrag (einer über meine Freundin - den kündigen wir gerade, und einer über ihren Ex-Mann. Kann sie da ggf. zur Rechenschaft gezogen werden? (Es gab keinen Ehevertrag).

Wir möchten halt "böse Überraschungen" vermeiden.

Grüsse,

Kangaroo
 
Hat sie den Vertrag mit unterschrieben, ist sie haftbar.
Läuft der Vertrag nur mit der Unterschrift von "ihm", ist sie raus.
 
Wieder mal besten Dank an's beste Forum der Welt ... :thumbsup:
 
[quote='Arminius',index.php?page=Thread&postID=862323#post862323]Hat sie den Vertrag mit unterschrieben, ist sie haftbar.
Läuft der Vertrag nur mit der Unterschrift von "ihm", ist sie raus.[/quote]Kommt drauf an. Die Aussage stimmt, wenn wir von einer "normalen" Ehe ausgehen, es also keinen Ehevertrag gibt, der den gesetzlichen Güterstand (Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft) geändert hat.


Grüße,
Cunni
 
[quote='Arminius',index.php?page=Thread&postID=862323#post862323]Hat sie den Vertrag mit unterschrieben, ist sie haftbar.
Läuft der Vertrag nur mit der Unterschrift von "ihm", ist sie raus.[/quote]
[quote='kangaroo72',index.php?page=Thread&postID=862316#post862316](Es gab keinen Ehevertrag).[/quote]
Es gab keinen Ehevertrag aber eine Ehe. Deshalb ist die Ehefrau auch haftbar, auch wenn Sie nicht unterschrieben hat.

So ist meine "hoffentlich gesunde" Einschätzung.

Der Gläubiger kann sich von beiden Partnern das Geld holen. Sie brauchen sich auch nur an dem zu richten wo sie annehmen, dass er das nötige Geld auch zahlen kann.

Kurz gesagt. Du solltest den Vertrag kündigen. Eine Sonderkündigungsfrist bekommst Du da aber wohl nicht. Versuchen kannst Du es aber mal, kostet ja nicht mehr. Wenn die sich dann an die Kündigung nicht halten weil der Ehepartner es nicht unterschrieben hat ist es nicht mehr Dein Problem.

Edit: Volle Kanne 19.07.2010 9:10 wurde dieses bestätigt:
Ich kenne aus dem Bekanntenkreis einen Fall. Der Ehemann hat einen neuen VW gekauft. Vor der Lieferung ist er 1985 verstorben. Rechtlich gesehen muss die Ehefrau den Wagen abnehmen. Der Autohändler hat das Recht aber nicht in Anspruch genommen.

Gruß Flexibel
 
Interessante Aussage ...

was haltet ihr davon?
 
Ich denke Flexibels Aussage ist falsch!

EDIT:
Für den Vermögenserwerb nach der Heirat gilt nichts anderes: Berechtigt und verpflichtet ist aus einem Vertrag nur der, der den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Kauft sich beispielsweise der Ehemann allein eine Eigentumswohnung oder einen Pkw und schließt zur Finanzierung allein einen Darlehensvertrag ab, so wird er Alleineigentümer der Wohnung und des Autos, haftet aber auch nur alleine für das aufgenommene Darlehen.

Bei Bankkonten (gleich ob Girokonto, Sparbuch, Wertpapierdepot usw. - auch solche Konten sind nichts anderes als Verträge mit der Bank -) ist es somit entscheidend, wer als Kontoinhaber bei der Bank geführt wird, wer also Vertragspartner der Bank geworden ist. Ist es einer der Eheleute allein, so ist auch nur er allein der Bank gegenüber berechtigt und (bei negativem Stand z.B. eines Girokontos) auch nur allein verpflichtet. Dabei ist es völlig gleichgültig, von wem das Geld auf einem Sparbuch oder das Geld für den Kauf zum Beispiel von Wertpapieren stammt: Ist z.B. er alleiniger Kontoinhaber, so ist auch nur er gegenüber der Bank berechtigt, selbst wenn auch sie auf das Konto eingezahlt hat.

Macht die Ehefrau durch den Tod ihrer Eltern eine Erbschaft, so wird diese Erbschaft ihr Alleinvermögen, der Ehemann hat keinerlei Ansprüche daran.

Gewinnt der Ehemann im Lotto und war der Lottoschein allein auf seinen Namen ausgefüllt, so gehört ihm der Gewinn allein.
LINK

EDIT2:
Grundsatz: Es haftet nur, wer den Vertrag abgeschlossen hat
Entgegen einer landläufigen Meinung haftet Ihr Ehepartner nicht automatisch für Ihre Schulden mit. Der gesetzliche (Regel-)Güterstand für Ehen in Deutschland ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Dabei ändert sich durch die Eheschließung an der Zuordnung des Vermögens nicht das Geringste. Erst bei Beendigung der Ehe können sich zwischen den Ehepartnern Ausgleichsansprüche ergeben.
Es bleibt also auch in der Ehe bei dem Grundsatz, dass für Schulden immer nur derjenige mit seinem Vermögen haftet, der den zugrunde liegenden Vertrag abgeschlossen hat.
LINK
 
widerspricht sich mit dieser :
[quote='cunni',index.php?page=Thread&postID=862343#post862343]Kommt drauf an. Die Aussage stimmt, wenn wir von einer "normalen" Ehe ausgehen, es also keinen Ehevertrag gibt, der den gesetzlichen Güterstand (Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft) geändert hat.[/quote]
und ist Cunni nicht Jurist?
Wenn also in einer normalen Ehe Gütertrennung besteht und Zuggewinn das ist was sich gemeinsam anschafft dann hat deine Freundin nix mit den Vertrag Ihres Noch Mannes zu tun
Ich würde einerseits mal bei dem entsprechenden Provider nachfragen und ggf. auch mal Rat beim RA holen für Geringverdiener kostet das mit Beratunsgschein nur 10 EUR.
 
[quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=862347#post862347]Es gab keinen Ehevertrag aber eine Ehe. Deshalb ist die Ehefrau auch haftbar, auch wenn Sie nicht unterschrieben hat.[/quote]
Das wäre ja noch schöner.

Nach dieser Ansage wäre jeder Mensch (ohne eigenes zutun!) für das Fehlverhalten seines Ehepartners strafbar?
Ich bin Österreicherin aber so verkehrt kanns doch in Deutschland auch nicht ablaufen oder...

Grüße
Audrey
 
Der Link war oben schon mal:[/url]
Bei den sogenannten "Geschäften des täglichen Lebens" werden ausnahmsweise beide Eheleute berechtigt und verpflichtet, und zwar auch dann, wenn nur einer von beiden das Geschäft abgeschlossen hat. ...
Gruß Flexibel
 
moin,

einen vertrag können nur diejenigen kündigen, zwischen denen er besteht.

und das ist hier nicht die ehefrau.

somit kann sie den vertrag garnicht kündigen, und muss auch keine aus diesem vertrag enstehende forderung zahlen.

wäre das anders, würde ich auch alle möglichen verträge anderer kündigen, und so ne menge spaß haben ;=)


sippenhaftung ist (zum glück) lange abgeschafft.



gruß
 
Na dann hoff ich mal dass Du recht hast, Kopernikus
 
Die Frage die zu klären gilt ist folgende :
Gehört ein vom Ehemann alleine genutzter Mobilfunkvertrag zu den "alltäglichen Geschäften des Lebens " oder fällt er unter diese Rubrik hier.
Für den Vermögenserwerb nach der Heirat gilt nichts anderes: Berechtigt und verpflichtet ist aus einem Vertrag nur der, der den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Kauft sich beispielsweise der Ehemann allein eine Eigentumswohnung oder einen Pkw und schließt zur Finanzierung allein einen Darlehensvertrag ab, so wird er Alleineigentümer der Wohnung und des Autos, haftet aber auch nur alleine für das aufgenommene Darlehen.
daraus stellt sich die Frage wer den Vertrag unterschreiben hat und ob beide aus diesem Vertrag nutzen gezogen haben.
Und genau solche Fragen klären Juristen.
 
Alternativ könnte man jemanden Fragen der sich damit auskennt. ( Anwalt, Standesamt )
 
Standesämter dürfen soweit ich weiß keine Rechtsauskunft geben
ich denke ein Anruf bei dem jeweiligen Mobilfunk-Anbieter wird wahrscheinlich Klarheit schaffen.
Einen Juristen braucht eigentlich auch man nur dann wenn die Sache unklar ist.
 
Da dann auch höchstens die Rechtsabteilung. Die Auskunft eines Hotliners dürfte auch nicht mehr Wert sein, als die Vermutungen aus nem Forum. ;)
 
[quote='zeroC00L',index.php?page=Thread&postID=862388#post862388][quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=862347#post862347]Es gab keinen Ehevertrag aber eine Ehe. Deshalb ist die Ehefrau auch haftbar, auch wenn Sie nicht unterschrieben hat[/quote]Das wäre ja noch schöner.

Nach dieser Ansage wäre jeder Mensch (ohne eigenes zutun!) für das Fehlverhalten seines Ehepartners strafbar?
[/quote]Jetzt geht es drunter und drüber. Strafbar (im strafrechtlichen Sinne) ist jeder nur für sich selbst. Zivilrechtlich haftbar aber u.U. doch, s.unten.
[quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=862440#post862440]Dann frage mal ein paar Richter. Du wirst immer eine andere Entscheidung bekommen. Vorsorglich kündigen und "gut is".
[/quote]Nee, eher unwahrscheinlich. Wobei man natürlich nicht weiß, wie das AG Hintertupfingen entscheiden würde. Kündigen kann nur der Vertragspartner, das wird nix.[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=862491#post862491]moin,

einen vertrag können nur diejenigen kündigen, zwischen denen er besteht.

und das ist hier nicht die ehefrau.

somit kann sie den vertrag garnicht kündigen, und muss auch keine aus diesem vertrag enstehende forderung zahlen.

wäre das anders, würde ich auch alle möglichen verträge anderer kündigen, und so ne menge spaß haben ;=)

sippenhaftung ist (zum glück) lange abgeschafft.

gruß[/quote]Stimmt soweit (fast).[quote='McPixl',index.php?page=Thread&postID=862509#post862509]Die Frage die zu klären gilt ist folgende :
Gehört ein vom Ehemann alleine genutzter Mobilfunkvertrag zu den "alltäglichen Geschäften des Lebens " oder fällt er unter diese Rubrik hier.
Für den Vermögenserwerb nach der Heirat gilt nichts anderes: Berechtigt und verpflichtet ist aus einem Vertrag nur der, der den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Kauft sich beispielsweise der Ehemann allein eine Eigentumswohnung oder einen Pkw und schließt zur Finanzierung allein einen Darlehensvertrag ab, so wird er Alleineigentümer der Wohnung und des Autos, haftet aber auch nur alleine für das aufgenommene Darlehen.
daraus stellt sich die Frage wer den Vertrag unterschreiben hat und ob beide aus diesem Vertrag nutzen gezogen haben.
Und genau solche Fragen klären Juristen.[/quote]Genau, des Pudels Kern. Es geht dabei um den § 1357 BGB.

Der BGH hat 2004 (BGH, Urteil vom 11. 3. 2004 - III ZR 213/03) in einem Nebensatz erwähnt (es ging um den § 1357 BGB im Rahmen von Festnetzanschlüssen, den der BGH hier bejaht hat, Stichwort "gemeinsamer Konsum"):
Die zunehmende Verbreitung von Mobiltelefonen, die weitgehend den Bedürfnissen des individuellen Benutzers dienen mögen, bedeutet nicht, dass der Festnetzanschluss in der Ehewohnung nicht mehr der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie zugerechnet werden könnte.
D.h. bei Mobiltelefonverträgen geht der BGH anscheinend (IMHO zu Recht) davon aus, dass diese nur einem Ehegatten dienen und damit nicht unter den § 1357 BGB fallen. Damit haftet der andere Ehegatte dann nicht. Ein eindeutiges Urteil zu den Handyverträgen gibt es aber IMHO nicht.

Bei Ämtern braucht man nicht anrufen, die machen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall einen Juristen zur Rate ziehen ;)

Grüße,
Cunni

PS:
Ich kenne aus dem Bekanntenkreis einen Fall. Der Ehemann hat einen neuen VW gekauft. Vor der Lieferung ist er 1985 verstorben. Rechtlich gesehen muss die Ehefrau den Wagen abnehmen. Der Autohändler hat das Recht aber nicht in Anspruch genommen.

Ja, das wäre aber ein erbrechtlicher Haftungseintritt (§§ 1922, 1967 BGB), kein familienrechtlicher (um den es hier geht).
 
[quote='horizont77',index.php?page=Thread&postID=862352#post862352]Gewinnt der Ehemann im Lotto und war der Lottoschein allein auf seinen Namen ausgefüllt, so gehört ihm der Gewinn allein.[/quote]
und was ist mit den Lottoscheinen die wie heute üblich anonym gespielt werden.
 
[quote='McPixl',index.php?page=Thread&postID=862591#post862591]ich denke ein Anruf bei dem jeweiligen Mobilfunk-Anbieter wird wahrscheinlich Klarheit schaffen.[/quote]
Besser ein Brief hin senden und es sich schriftlich geben lassen.

[quote='McPixl',index.php?page=Thread&postID=862622#post862622]und was ist mit den Lottoscheinen die wie heute üblich anonym gespielt werden.[/quote]
Du kannst Dir eine Adressen-Karte geben lassen. Dann werden deine Scheine auf deinem Namen Registriert.

Ansonsten ist es so als wenn man Bargeld verliert. Der Finder freut sich;-)

Gruß Flexibel
 
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