Hallo
Okay... endlich mal ein Thema, das meinen Beruf betrifft.
Ich bin diätetisch geschulter Koch/IHK, und zudem Produktbeauftragter für Qualitätssicherung und Hygiene in einem Wohnstift.
Früher waren in der Gastronomie und Großverpflegung sogenannte "Gesundheitszeugnisse" Vorschrift.
Da diese aber nach einer einzigen Untersuchung beim Gesundheitsamt oder Arzt ausgestellt wurden, waren diese eigentlich so ziemlich für die sprichwörtliche Katz´.
Der Arbeitnehmer war aus der Verantwortung und selbst wenn er von etwaigen Krankheiten wußte, so hatte er ja doch ein Gesundheitszeignis.
Heute nimmt man den Arbeitnehmer in die Eigenverantwortung, das heißt, ER selbst ist verpflichtet, sich und seine Gesundheit selbst einzuschätzen.
Eine Schulung nach § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt.
Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmitteln an.
Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung.
Auch das Reinigungspersonal (zum Beispiel Spülfrauen) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (etwa Töpfe, Teller) benötigt eine solche Bescheinigung.
Oft erstattet der Chef die Kosten des Gesundheitsamtes .
Diese Belehrung ist lebenslang gültig, sollte aber durch betriebseigene Schulungen immer wieder aufgefrischt werden.
Ich selbst führe in unserem Betrieb halbjährlich solche Schulungen für insgesamt ca. 40 Mitarbeiter aus Küche, Service, Topfspüle und Spülküche durch.
Diese Belehrung sagt eigentlich nichts anderes aus, als das der Arbeitnehmer bei festgestellten Symptomen einer Krankheit, diese dem Dienstherren oder (Küchen-)Chef zu melden hat.
Symptome sind nach Definition z.B. (Zitat: ) "mehr als zwei dünnflüssige Durchfälle am Tag" (Hinweis auf Salmonellen, infektiöse Gastroenteritis, Staphylokokken...) oder auch z.B. nässende Hauterkrankungen.
Desweiteren ist man verpflichtet seinem Chef bekannte Erkrankungen wie z.B. Hepatitis, Typhus, Paratyphus und Cholera zu melden.
Dieser hat dann zu entscheiden, ob man den Arbeitnehmer zum Arzt schickt, vom Dienst befreit oder was sonst zu tun ist.
Außerdem hat man bei einem Besuch beim Arzt, der in Zusammenhang mit einer dieser betroffenen Erkrankungen steht, diesem immer mitzuteilen, dass man in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb arbeitet.
Natürlich gibt es, je nach Betrieb, auch verschärftere Vorschriften.
Warum sträubst Du Dich eigentlich gegen eine solche Belehrung???
Man muss sich beim Amt "nur" ein 20 minütiges Video ansehen und hinterher eigenverantwortlich handeln.
Ich persönlich finde dieses System besser als das des unendlich geltenden aber dafür völlig schwammigen und überhaupt nichts aussagenden alten "Gesundheitszeugnis", das ja nur zum Zeitpunkt der Untersuchung Aussagekraft hatte.
Viele inter-nette Grüsse,
Andreas
Edit: Sorry... beim 2. Lesen des Ausgangsposting habe ich erkannt, dass Du Dich scheinbar garnicht sträubst, sondern einfach nur nach Infos und Tipps suchst.
Solltest Du weitere Fragen haben...?!