Frage bezüglich Belehrung gemäß Infektionschutzgesetz

Aviator

Meisterhoppler
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20 Juni 2007
Beiträge
5.115
Tja, momentan arbeite ich als Bedienung in einer Discothek aber da läuft im Sommer nicht so viel zusammen, deshalb such ich grad ob ich was anderes finde. In der Diskothek hab ich keine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz gebraucht bzw. es wurde nicht gefragt und nix, nur hab ich da ja kein Essen rumgetragen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das als Kellner in der Gastronomie (Auch Essen ) brauche. Dazu finden sich leider kaum bis garkeine Angaben, drum wär ich dankbar wenn hier zufällig jemand (evtl. aus Bayern) ist, der mir sagen könnte ob ich das brauche, hab 1 PDF und eine alte Internetseite gefunden auf denen steht, dass man es nicht braucht, ich habe dazu aber leider nix weiter gefunden und bin nun etwas verwirrt.
 
ich selber bin Rettungsassistent und soweit wie ich es im Fach Hygiene gehört habe musst du als Mitarbeiter in der Gastro egal ob Koch,Kellner,Barmann eine Prüfung bezüglich deiner Gesundheit beim Amtsarzt und eine art Schulung zwecks Hygiene belegen, aber viele Arbeitgeber beachten solche Regelungen nicht um nicht die Saisonkräfte zu verschrecken. Im Fall einer Kontrolle trifft dich als Arbeitnehmer eher keine Schuld, dein Chef dürfte aber Ärger bekommen.
ps. am genauesten erfährst du es im Kreisverwaltungsamt oder unter baua.de
 
Ich habe auch eine Zeit lang in der Gastronomie gearbeitet (Berlin).
Die Belehrung ist wohl Vorschrift, aber auch nicht soo zwingend?! Also ich war dort erst einen Monat, nachdem ich angefangen hatte zu arbeiten, glaub ich.
Wie es dann weitergeht, weiß ich nicht mehr, im Film war glaube ich die Rede von einer Wiederholung einmal jährlich, aber es geht auch vom Arbeitgeber? Irgendwie sowas...

Eine Prüfung musste ich allerdings nicht machen. Einfach einmal zum Gesundheitsamt gehen, zwei Stunden warten, 30 Minuten lang einen Film gucken und was erzählt bekommen und du hast den Schein. Hat ~20 Euro gekostet.
Mach es einfach, schadet nicht, die 20 Euro kann man dann auch wegstecken.

Ich finde die Prozedur allerdings lächerlich. Man lernt viel zu abstrakte Sachen (als ob ich als Pizzafahrer ein Haarnetz trüge) und das auch nicht wirklich. Es macht für mich einen Unterschied, ob man rohes Fleisch in Tonnen verarbeitet oder Essen zubereitet, was danach in einen 450°C-Ofen geschoben wird.
Im Prinzip nur: Nicht ins Essen spucken oder husten, keine Körperteile/-überreste im Essen lassen, Hände immer gut waschen (inclusive der Handgelenke und des Unterarms), und auch nicht in die Hand husten und danach weitermachen.
Eigentlich das, was man sich auch selber denken kann.
Ich behaupte, 90% der Leute schlafen während des Films und interessieren sich ohnehin nur für den Schein.
 
wie gesagt, wenn dir dein Arbeitgeber nichts sagt dann lass es sein, aber gesetzlich ist es vorgeschrieben. Siehe: baua.de !!!! habe ich dir aber oben schon gepostet
 
hallo,
normalerweise spuckt man ja auch nicht ins Essen, aber wenn sich der Gast über die Haare in der Suppe beschwert?:D
Total bescheuert diese Vorschriften überall, sogar als Taxifahrer wirst du durchleuchtet. Reine Geldschneiderei! Andererseits gibts halt überall...
Hat aber noch nie nicht verhindert, das Gammelfleisch tonnenweise in Formfleisch verarbeitet wurde aus Profitgier. Hatte mal einen "Chef", der hat die Fische, die schon stanken eigenhändig aus der Mülltonne herausgeholt, weil mans ja nicht mehr roch, wenns in den Fischfrikadellen abgebraten worden war.
Irgendwie eklig, aber alle habens überlebt...:]
ohne Ideen und Mut zur Tat, gibt halt keinen Reichtum.
mfG
Rudolf
(Ps.: Denke zwar auch, das der Chef hauptsächlich bestraft wird, kann aber ebensogut auch so laufen, das es dich ein wenig trifft und du womöglich anschließend auf irgendsoner schwarzen Liste in den Fremdenverkehrsgebieten stehst.)
 
@rudolfka
Überlebt hat wohl jeder, aber ne Fischvergiftung? Verzichte Dankend.
Abgesehen das man davon in die ewigen Fisch-Jagdgründe gebeamt werden kann 8)

Yon
 
hallo,
@Yonah:
Zitat:
Abgesehen das man davon in die ewigen Fisch-Jagdgründe gebeamt werden kann
Zitat Ende.
Meinst Du wegen der Pilze auf den Fischen?:D :D

Ne, aber im Ernst: Die behördliche oder zertifizierte Wirklichkeit weicht scheinbar immer stärker von der realen Wirklichkeit ab, je mehr unsinnige Vorschriften es werden. Man kann keinen Betrieb mehr führen, ohne sich irgendwo "schuldiig" zu machen. Im Mittelalter war das einfacher: Brunnenvergifter wurden füsiliert- und gut ist. Da wird dann nicht soviel abgewogen, ob der der Tonnen Ekelfleisch in die Wurst macht, das nun mit Absicht oder aus Versehen gemacht hat. Hat was für sich das Verfahren: Wenn du gesund bist und in die Suppe spuckst, schadets keinem, warst du krank dabei, machst dus halt nie wieder!=)
mfG
Rudolf
 
kann mir mal einer von euch da n link von der baua seite posten wo das steht ich bin zu doof das zu findne.
 
auf der seite war ich ja schon, nur hab ich da nix gefunden
 
Hallo :)

Okay... endlich mal ein Thema, das meinen Beruf betrifft.
Ich bin diätetisch geschulter Koch/IHK, und zudem Produktbeauftragter für Qualitätssicherung und Hygiene in einem Wohnstift.

Früher waren in der Gastronomie und Großverpflegung sogenannte "Gesundheitszeugnisse" Vorschrift.
Da diese aber nach einer einzigen Untersuchung beim Gesundheitsamt oder Arzt ausgestellt wurden, waren diese eigentlich so ziemlich für die sprichwörtliche Katz´.
Der Arbeitnehmer war aus der Verantwortung und selbst wenn er von etwaigen Krankheiten wußte, so hatte er ja doch ein Gesundheitszeignis.

Heute nimmt man den Arbeitnehmer in die Eigenverantwortung, das heißt, ER selbst ist verpflichtet, sich und seine Gesundheit selbst einzuschätzen.
Eine Schulung nach § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt.

Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmitteln an.

Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung.

Auch das Reinigungspersonal (zum Beispiel Spülfrauen) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (etwa Töpfe, Teller) benötigt eine solche Bescheinigung.
Oft erstattet der Chef die Kosten des Gesundheitsamtes .

Diese Belehrung ist lebenslang gültig, sollte aber durch betriebseigene Schulungen immer wieder aufgefrischt werden.
Ich selbst führe in unserem Betrieb halbjährlich solche Schulungen für insgesamt ca. 40 Mitarbeiter aus Küche, Service, Topfspüle und Spülküche durch.

Diese Belehrung sagt eigentlich nichts anderes aus, als das der Arbeitnehmer bei festgestellten Symptomen einer Krankheit, diese dem Dienstherren oder (Küchen-)Chef zu melden hat.
Symptome sind nach Definition z.B. (Zitat: ) "mehr als zwei dünnflüssige Durchfälle am Tag" (Hinweis auf Salmonellen, infektiöse Gastroenteritis, Staphylokokken...) oder auch z.B. nässende Hauterkrankungen.

Desweiteren ist man verpflichtet seinem Chef bekannte Erkrankungen wie z.B. Hepatitis, Typhus, Paratyphus und Cholera zu melden.
Dieser hat dann zu entscheiden, ob man den Arbeitnehmer zum Arzt schickt, vom Dienst befreit oder was sonst zu tun ist.

Außerdem hat man bei einem Besuch beim Arzt, der in Zusammenhang mit einer dieser betroffenen Erkrankungen steht, diesem immer mitzuteilen, dass man in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb arbeitet.

Natürlich gibt es, je nach Betrieb, auch verschärftere Vorschriften.

Warum sträubst Du Dich eigentlich gegen eine solche Belehrung???

Man muss sich beim Amt "nur" ein 20 minütiges Video ansehen und hinterher eigenverantwortlich handeln.
Ich persönlich finde dieses System besser als das des unendlich geltenden aber dafür völlig schwammigen und überhaupt nichts aussagenden alten "Gesundheitszeugnis", das ja nur zum Zeitpunkt der Untersuchung Aussagekraft hatte.

Viele inter-nette Grüsse,
Andreas :)

Edit: Sorry... beim 2. Lesen des Ausgangsposting habe ich erkannt, dass Du Dich scheinbar garnicht sträubst, sondern einfach nur nach Infos und Tipps suchst.
Solltest Du weitere Fragen haben...?!
 
die einzige frage die sich mir stellt und scheinbar nirgends beantwortet wird ist die ob ichs als bedienung nu brauch
 
hallo,
ich fand das eigentlich vollumfänglich beantwortet!
ja, du brauchst den Schein, wenn du ein gesetzestreuer Bürger sein willst oder bei gesetzestreuen Bürgern arbeiten wilst.
Arbeitest du aber als nicht gesetzestreuer Bürger bei einem nicht gesetzesdtreuen Chef dann bist du fein raus, wenn du die Cholera hast und nicht deinen ungeschützeten Aushilfskellnerjob gefährden willst. Dann haftet nämlich dein Chef für die Epidemie.
Ziehen du und dein Chef allerdings den Sechser im Lotto und werden von der Gewerbeaufsicht kontrolliert, zahlt ihr beide ein Bußgeld.
Hast du den Schein und löst eine Choleraepidemie aus, bist du nicht nur arbeitslos sondern auch bis an dein Lebensende hoch verschuldet, da du ja hättest wissen müssen, das man mit Cholera halt von selbst in die Arbeitslosigkeit hättest gegen müssen.

Die Entscheidung liegt bei dir! Wir leben in einer freien Welt.

Ich stelle mir gerade vor, wie der Chef in einem Saisonbetrieb reagiert, wenn du ihm morgens zum Brötchen erklärst, das du bereits zweimal auf Klo warst und deine Exkremente dünnflüssig, wäßrig und mit leicht rötlichen Einlagen verfärbt waren.
Wenn er dir dann nur sein Brötchen entgegenspuckt hast du echt Schwein gehabt!

mfG
Rudolf
 
Original von Aviator
die einzige frage die sich mir stellt und scheinbar nirgends beantwortet wird ist die ob ichs als bedienung nu brauch

Danke Rudolf, dass Du das auch so siehst:

Aviator, wenn Du kellnerst, dann gehe ich davon aus, dass Du Eßbares oder Trinkbares an irgendwelche Tische oder Theken trägst.
Laut Definition sind Lebensmittel (früher auch: Viktualien) alle Dinge, die vom Menschen (vom Tier aufgenommene Produkte nennt man Futtermittel)zum Zwecke der Ernährung und/oder des Genusses durch den Mund zu sich genommen werden.
Indem Du Speisen und/oder Getränke servierst, stehst Du im direkten Kontakt mit Lebensmittel (der Daumen auf dem Tellerrand beim Tragen genügt), - daher ist laut Gesetz eine Belehrung des Infektionsschutzgesetzes nach §43 Abs 1 Pflicht, - ohne wenn und ohne aber.

Letzte Frage beantwortet???

Viele inter-nette Grüsse,
Andreas :)
 
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